Früher oder später trifft es jedes Unternehmen: Nach der Prüfungsanordnung steht die Außenprüfung durch das Finanzamt an. Wenn die Betriebsprüfer alle relevanten Unterlagen genau durchsehen, kann das unangenehm sein. Denn nicht immer wissen die steuerpflichtigen Organisationen, wie sie neue Gesetze und Änderungen in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis korrekt anwenden müssen. Seit der vorigen PwC-Studie von 2015 hat sich hier einiges getan. Deshalb haben wir uns entschlossen, die Untersuchung zu aktualisieren.
Für die Studie „Betriebsprüfung 2018“ haben wir insgesamt 209 Steuer- und Finanzexperten aus mittelständischen (bis 500 Mitarbeiter) und größeren Unternehmen (2.000 und mehr Mitarbeiter) befragt. Wie nehmen die Steuerpflichtigen die Außenprüfung durch das Finanzamt wahr? Die wichtigsten Ergebnisse zu Standardthemen und aktuellen Entwicklungen bei der Betriebsprüfung lesen Sie im Folgenden.
Eines der Kernergebnisse der Studie lautet: Betriebsprüfungen führen sehr häufig dazu, dass Unternehmen Steuern nachzahlen müssen – zum Teil Millionenbeträge. Drei von vier Unternehmen müssen nach beendeter Prüfung Mehrbelastungen stemmen. Bei der Mehrzahl der geprüften Unternehmen (28 Prozent) lagen diese bei 100.000 bis 500.000 Euro. 17 Prozent der befragten Unternehmen mussten 500.000 bis eine Million Euro Steuern nachzahlen, und bei 15 Prozent – also beinahe jedem fünften Unternehmen – beliefen sich die Mehrbelastungen auf eine bis drei Millionen Euro. Die Studie stützt damit Beobachtungen aus der Praxis, denen zufolge Betriebsprüfungen durch das Finanzamt in aller Regel mit Nachzahlungen verbunden sind.
Höhe der steuerlichen Mehrbelastung aus letzter BP nach Unternehmensgröße
Ein weiteres Ergebnis der Studie lautet: Der Ton bei der Betriebsprüfung wird insgesamt rauer. 48 Prozent der geprüften Unternehmen beschrieben das Klima beim Besuch des Betriebsprüfers als „sachlich-neutral“ und nur 21 Prozent als „freundlich-entspannt“. Dies ist eine deutliche Verschlechterung im Vergleich zur Vorgängerstudie von 2015. Zum damaligen Zeitpunkt hatten noch 54 Prozent der Steuerpflichtigen das Klima als „sachlich-neutral“ und 49 Prozent als „freundschaftlich-entspannt“ empfunden. Fast jedes fünfte Unternehmen (19,1 Prozent) gab an, das Klima während der Prüfung hänge vom einzelnen Betriebsprüfer ab.
„Bewirtungsaufwendungen und Gastgeschenke sind ein Dauerbrenner der Betriebsprüfung.“
Vor allem bei den Ertragssteuern prüft das Finanzamt häufig Standardthemen, so die Studienautoren. Rückstellungen sind dabei am relevantesten und führen beim Steuerbescheid sehr häufig zu Mehrbelastungen: 69 Prozent der Unternehmen mit bis zu 1.999 Mitarbeitern äußerten sich so, bei Unternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitern waren es mit 71 Prozent etwas mehr.
Ein weiteres Thema, das nach der Sichtung der Unterlagen durch das Finanzamt häufig zu Nachzahlungen führt, ist die Bewertung von Anlage- oder Umlaufvermögen: Dies traf auf 71 Prozent der mittleren Unternehmen zu, bei den größeren Unternehmen waren es 67 Prozent. Der Aufwand aus Bewirtung oder Geschenken ist ebenfalls relevant bei der Ertragssteuer: Bei 73 bzw. 64 Prozent der mittleren bzw. größeren Unternehmen kam es dabei zu einer Anpassung der Steuerlast durch das Finanzamt.
„Verrechnungspreisthemen führen bei Betriebsprüfungen im Westen der Republik häufiger zu Mehrbelastungen als in anderen Regionen.“
In der Wahrnehmung von Beratern und Unternehmen prüfen die Mitarbeiter des Finanzamts die Umssatzsteuer besonders häufig; sie ist eine der Haupteinnahmequellen der Betriebsprüfung in Deutschland. Die Studie bestätigt diesen Eindruck: 72 Prozent der befragten Unternehmen sagten, dass sie einmal oder mehrmals mit Umsatzsteuerbezug vom Finanzamt überprüft worden seien (davon 51 Prozent Umsatzsteuerprüfungen, 21 Prozent Umsatzsteuersonderprüfungen). Dies ist ein signifikanter Anstieg im Vergleich zur Vorgängerstudie von 2015; damals äußerten sich noch 40 Prozent der steuerpflichtigen Unternehmen so.
Bei der Mehrheit der Unternehmen, bei denen die Umsatzsteuerprüfung durch die Prüfer zu Mehrbelastungen führte, beliefen sich diese auf 10.000 bis 50.000 Euro (20,1 Prozent der Befragten). Bei 16,4 Prozent fielen Nachzahlungen zur Steuererklärung von 50.000 bis 100.000 Euro an, und bei 15,5 Prozent der geprüften Unternehmen betrugen die Anpassungen bis zu 10.000 Euro.
Durchführung von BPs mit Umsatzsteuer oder von Umsatzsteuersonderprüfungen in den letzten fünf Jahren
Außerdem zeigt die Studie, dass die Prüfung der Umsatzsteuer inzwischen häufiger „systemisch“ erfolgt: Nur noch 21 Prozent der geprüften steuerpflichtigen Unternehmen gaben an, dass sie vom Finanzamt mittels Belegprüfung geprüft worden sind. Dies werten die Studienautoren als klares Indiz dafür, dass die Finanzverwaltungen die Digitalisierung der Umsatzsteuer und ihrer Prüfung vorantreiben. Allerdings seien in Deutschland die technologischen Entwicklungen noch nicht so weit wie im Ausland; in anderen Ländern seien Real Time Reporting, Standardformate für Buchhaltungsdaten (SAF-T), aber auch verpflichtende elektronische Rechnungsstellungen und deren Meldung innerhalb weniger Tage inzwischen Standard.