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Dietmar Prümm
Mitglied der Geschäftsführung und Leiter Assurance bei PwC Deutschland
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Angesichts der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung in der Geschäftswelt ist das Vertrauen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Sie ist längst nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern wird auch von Stakeholdern vorangetrieben. Es geht nicht mehr nur darum, wie gut die finanzielle Performance ist, sondern auch darum, wie nachhaltig und verantwortungsbewusst ein Unternehmen agiert.
Vor diesem Hintergrund stehen Nachhaltigkeitsinformationen und Finanzinformationen in Zukunft gleichberechtigt nebeneinander und sollen zudem mit gleicher Prüfungstiefe geprüft werden. Kunden, Investoren und die Öffentlichkeit müssen darauf vertrauen können, dass die veröffentlichten Informationen tatsächlich den erforderlichen Standards und Anforderungen entsprechen – nicht zuletzt, um Greenwashing zu vermeiden und die Transparenz und Integrität in der Unternehmensberichterstattung zu fördern.
Im November 2022 hat das EU-Parlament die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Die Richtlinie ändert den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen tiefgreifend. Mit der CSRD wächst auch der Kreis der Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht anfertigen müssen: Die Richtlinie betrifft in der gesamten Europäischen Union (EU) etwa 50.000 Unternehmen, davon allein 15.000 in Deutschland.
Hintergrund für die Corporate Sustainability Reporting Directive ist der European Green Deal: Dieses Programm hat die EU-Kommission im Jahr 2019 ausgerufen mit dem Ziel, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Teil des European Green Deal sind unterschiedliche Maßnahmen, die nachhaltiges Wirtschaften fördern sollen. Vor allem sollen Unternehmen transparenter über Nachhaltigkeit berichten – dafür sorgt unter anderem die CSRD.
Die Folge: Unternehmen werden künftig, neben der finanziellen Performance, mehr und mehr auch anhand nichtfinanzieller Kennzahlen bewertet. Um diese vergleichen zu können, müssen die veröffentlichten Informationen verlässlich sein. Und genau dazu tragen Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfer maßgeblich bei.
„Dem Umfang dieser Transformation entsprechend ist die projektbegleitende Einbindung des Abschlussprüfers unumgänglich. Von Beginn an begleiten wir Sie als konstruktiver Sparringspartner.“
Bei der Finanzberichterstattung sind Daten, Systeme und Prozesse in vielen Unternehmen eingespielt. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung hingegen bringt viele neue Anforderungen und damit auch zahlreiche neue Herausforderungen mit sich.
Sehr anspruchsvoll ist es beispielsweise, die durch die Richtlinie geforderten Daten zu erheben. Ebenso herausfordernd ist es, geeignete Systeme und Prozesse zu implementieren, um die Berichtspflichten stets verlässlich und effizient zu erfüllen.
Analog zu den IFRS-Rechnungslegungsstandards ergeben sich die Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung aus den ESRS-Standards – allerdings mit deutlich weniger Zeit für die Umsetzung.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert die Regeln für die nichtfinanzielle Berichterstattung erheblich. Neu ist auch, dass künftig zum Teil Unternehmen berichten müssen, für die zuvor noch keine Berichtspflicht bestand.
Konkret gilt die Berichtspflicht für alle Unternehmen, die an einem EU-regulierten Markt notiert sind. Kleinstunternehmen bilden eine Ausnahme. Außerdem gilt die Richtlinie für alle nicht-kapitalmarktorientieren Unternehmen, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
Erstmals nach der Corporate Sustainability Reporting Directive berichten müssen im Jahr 2024 diejenigen Unternehmen, die bereits heute einen nichtfinanziellen Bericht gemäß der Vorgängerrichtlinie der CSRD, der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), erstellt haben. Dazu zählen in der Regel börsennotierte, große Unternehmen. 2025 folgen die weiteren großen Unternehmen, für die die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt. Wie für die Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen ist auch für die Berichterstattung und Offenlegung nach der CSRD eine elektronische Formatierung im ESEF-Format (voraussichtlich um zwei Jahre verschobene Erstanwendung) erforderlich. Für alle betroffenen, berichtspflichtigen Unternehmen besteht bereits im ersten Jahr eine Prüfungspflicht.
Wichtig zu wissen: Auch Unternehmen, die die Veränderungen nicht unmittelbar betreffen, werden die Neuerungen indirekt zu spüren bekommen. Insbesondere werden die verschiedenen Stakeholdergruppen den Druck auf sie erhöhen und Informationen verlangen, die mit denen der berichtspflichtigen Unternehmen vergleichbar sind.
„Der Umfang und die Detailanforderungen der CSRD sind beispiellos, ebenso wie die Umsetzungsgeschwindigkeit. Bisher hat die EU mehr als 80 Offenlegungspflichten aufgelistet, die mehr als 800 Datenpunkte erfordern. Das erfordert ein konzentriertes Umsetzungsprojekt und die frühzeitige Einbindung des Wirtschaftsprüfers.“
In unserer Funktion als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen wir Sie kompetent und zuverlässig dabei, Ihre Berichterstattung gemäß den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) umzusetzen. Durch unsere prüferische Begleitung des Implementierungsprozesses stellen wir sicher, dass es zum Zeitpunkt der Prüfung keine unvorhergesehenen Herausforderungen gibt. So wird gewährleistet, dass Ihre Berichte sowohl gesetzeskonform als auch transparent und aussagekräftig sind.
Fundiertes Fachwissen, übersichtlich und verständlich aufbereitet – unsere digitalen Formate machen Sie fit für die Nachhaltigkeitsberichterstattung,
Partner, PwC Germany
Björn Seidel ist seit 2007 Partner und leitet den Bereich CMAAS Nord/Ost sowie das ESEF Center of Excellence. Björn ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und spezialisiert auf Transaction Accounting, IFRS-Umstellungen sowie die Integration neuer und geänderter Rechnungslegungsstandards in die kaufmännische Administration.
Nicolle Pietsch
Partner, Co-Lead Sustainability Assurance Services, PwC Germany
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