CSRD-Berichterstattung und -Prüfung

Die CSRD bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich.

Was Unternehmen beim Nachhaltigkeitsreporting beachten müssen und was PwC für Sie leisten kann.

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Dietmar Prümm

Dietmar Prümm
Mitglied der Geschäftsführung und Leiter Assurance bei PwC Deutschland
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Was die CSRD ist und welches Ziel sie verfolgt

Angesichts der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung in der Geschäftswelt ist das Vertrauen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Sie ist längst nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern wird auch von Stakeholdern vorangetrieben. Es geht nicht mehr nur darum, wie gut die finanzielle Performance ist, sondern auch darum, wie nachhaltig und verantwortungsbewusst ein Unternehmen agiert.

Vor diesem Hintergrund stehen Nachhaltigkeitsinformationen und Finanzinformationen in Zukunft gleichberechtigt nebeneinander und sollen zudem mit gleicher Prüfungstiefe geprüft werden. Kunden, Investoren und die Öffentlichkeit müssen darauf vertrauen können, dass die veröffentlichten Informationen tatsächlich den erforderlichen Standards und Anforderungen entsprechen – nicht zuletzt, um Greenwashing zu vermeiden und die Transparenz und Integrität in der Unternehmensberichterstattung zu fördern.

Im November 2022 hat das EU-Parlament die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Die Richtlinie ändert den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen tiefgreifend. Mit der CSRD wächst auch der Kreis der Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht anfertigen müssen: Die Richtlinie betrifft in der gesamten Europäischen Union (EU) etwa 50.000 Unternehmen, davon allein 15.000 in Deutschland.

Hintergrund für die Corporate Sustainability Reporting Directive ist der European Green Deal: Dieses Programm hat die EU-Kommission im Jahr 2019 ausgerufen mit dem Ziel, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Teil des European Green Deal sind unterschiedliche Maßnahmen, die nachhaltiges Wirtschaften fördern sollen. Vor allem sollen Unternehmen transparenter über Nachhaltigkeit berichten – dafür sorgt unter anderem die CSRD.

Die Folge: Unternehmen werden künftig, neben der finanziellen Performance, mehr und mehr auch anhand nichtfinanzieller Kennzahlen bewertet. Um diese vergleichen zu können, müssen die veröffentlichten Informationen verlässlich sein. Und genau dazu tragen Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfer maßgeblich bei.

„Dem Umfang dieser Transformation entsprechend ist die projektbegleitende Einbindung des Abschlussprüfers unumgänglich. Von Beginn an begleiten wir Sie als konstruktiver Sparringspartner.“

Dietmar Prümm,Mitglied der Geschäftsführung und Leiter Assurance bei PwC Deutschland

Die wichtigsten Herausforderungen der CSRD in der Übersicht

Nachhaltigkeits-
berichterstattung ist Neuland

Bei der Finanzberichterstattung sind Daten, Systeme und Prozesse in vielen Unternehmen eingespielt. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung hingegen bringt viele neue Anforderungen und damit auch zahlreiche neue Herausforderungen mit sich.

Daten erheben, Systeme implementieren

Sehr anspruchsvoll ist es beispielsweise, die durch die Richtlinie geforderten Daten zu erheben. Ebenso herausfordernd ist es, geeignete Systeme und Prozesse zu implementieren, um die Berichtspflichten stets verlässlich und effizient zu erfüllen.

Kurze Umsetzungszeit

Analog zu den IFRS-Rechnungslegungsstandards ergeben sich die Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung aus den ESRS-Standards – allerdings mit deutlich weniger Zeit für die Umsetzung.

Inwiefern ist die CSRD relevant – und für welche Unternehmen?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert die Regeln für die nichtfinanzielle Berichterstattung erheblich. Neu ist auch, dass künftig zum Teil Unternehmen berichten müssen, für die zuvor noch keine Berichtspflicht bestand.

Konkret gilt die Berichtspflicht für alle Unternehmen, die an einem EU-regulierten Markt notiert sind. Kleinstunternehmen bilden eine Ausnahme. Außerdem gilt die Richtlinie für alle nicht-kapitalmarktorientieren Unternehmen, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die Bilanzsumme ist größer als 25 Millionen Euro.
  • Die Nettoumsatzerlöse übersteigen 50 Millionen Euro.
  • Das Unternehmen beschäftigt mehr als 250 Personen.

Stakeholder erhöhen den Druck – auch auf nicht unmittelbar betroffene Unternehmen

Erstmals nach der Corporate Sustainability Reporting Directive berichten müssen im Jahr 2024 diejenigen Unternehmen, die bereits heute einen nichtfinanziellen Bericht gemäß der Vorgängerrichtlinie der CSRD, der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), erstellt haben. Dazu zählen in der Regel börsennotierte, große Unternehmen. 2025 folgen die weiteren großen Unternehmen, für die die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt. Wie für die Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen ist auch für die Berichterstattung und Offenlegung nach der CSRD eine elektronische Formatierung im ESEF-Format (voraussichtlich um zwei Jahre verschobene Erstanwendung) erforderlich. Für alle betroffenen, berichtspflichtigen Unternehmen besteht bereits im ersten Jahr eine Prüfungspflicht.

Wichtig zu wissen: Auch Unternehmen, die die Veränderungen nicht unmittelbar betreffen, werden die Neuerungen indirekt zu spüren bekommen. Insbesondere werden die verschiedenen Stakeholdergruppen den Druck auf sie erhöhen und Informationen verlangen, die mit denen der berichtspflichtigen Unternehmen vergleichbar sind.

„Der Umfang und die Detailanforderungen der CSRD sind beispiellos, ebenso wie die Umsetzungsgeschwindigkeit. Bisher hat die EU mehr als 80 Offenlegungspflichten aufgelistet, die mehr als 800 Datenpunkte erfordern. Das erfordert ein konzentriertes Umsetzungsprojekt und die frühzeitige Einbindung des Wirtschaftsprüfers.“

Björn Seidel,Partner bei PwC Deutschland

CSRD-konforme Berichterstattung: 3 Phasen führen zum Erfolg

In unserer Funktion als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen wir Sie kompetent und zuverlässig dabei, Ihre Berichterstattung gemäß den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) umzusetzen. Durch unsere prüferische Begleitung des Implementierungsprozesses stellen wir sicher, dass es zum Zeitpunkt der Prüfung keine unvorhergesehenen Herausforderungen gibt. So wird gewährleistet, dass Ihre Berichte sowohl gesetzeskonform als auch transparent und aussagekräftig sind.

Phase 1: Eine gemeinsame Grundlage schaffen

Im Rahmen vorgezogener Prüfungshandlungen in der Phase 1 entwickeln wir ein Verständnis der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens und analysieren die strategischen Ziele und Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit.
 
Wir überprüfen die Methodik zur Identifikation der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und achten darauf, dass diese den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Analyse des Designs und der Implementierung der Prozesse zur Identifikation der in die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmenden Informationen. Wir stellen sicher, dass diese Prozesse prüfungsfest sind und den Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) 1 und ESRS 2 entsprechen.
 
Wir analysieren außerdem die identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten auf Vollständigkeit und Konformität mit Anhang 1 der EU-Taxonomie-Verordnung. Schließlich vergleichen wir die bestehenden Nachhaltigkeitsinformationen des Unternehmens mit den Anforderungen der ESRS-Datenpunkte und der EU-Taxonomie, um Lücken zu identifizieren und Ihnen zu helfen die Berichterstattung zu optimieren.
 
Als Ergebnis der Analyse erhalten Sie ein aussagekräftiges Feedback zur Einschätzung und Festlegung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie der daraus resultierenden wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen. Schließlich erstellen wir prägnante Zusammenfassungen unserer Erkenntnisse und geben klare Empfehlungen für den weiteren Verlauf des Projekts.

Im Laufe der ersten Phase gewinnen Sie

  • ein umfassendes Verständnis der regulatorischen Anforderungen
  • frühzeitig Klarheit über berichtspflichtigen Nachhaltigkeitsthemen, die sich für Sie aus den CSRD-Berichtspflichten ergeben, und
  • Sie identifizieren alle für Sie relevanten ESRS-Berichtsanforderungen.

Phase 2: Ihre Reporting-Transformation effektiv und effizient umsetzen

Auf Basis von Best Practices aus unserer Beratungspraxis prüfen wir die Darstellung der Managementkonzepte in Ihrem Berichtswesen.
 
Wir untersuchen, inwieweit die Definitionen von KPIs sowie Metriken und Zielen in Ihrem Unternehmen den regulatorischen Vorgaben der ESRS sowie den Vorgaben der EU-Taxonomie entsprechen. Gemeinsam entwickeln wir ein Verständnis davon, wie die Systeme (Tools) und Prozesse, mit denen Sie die für die Nachhaltigkeitsberichterstattung relevanten Informationen (konzernweit) erheben können, designt und implementiert sein müssen – und zwar so, dass diese mit den Topical Disclosure Requirements der ESRS übereinstimmen. Darüber hinaus prüfen wir, ob Ihr CSRD Reporting Manual vollständig und konsistent ist und die gesetzlichen Vorgaben einhält.
 
In Phase zwei erhalten Sie somit wertvolles Feedback zur Organisationsstruktur, inklusive der Rollen und Verantwortlichkeiten, in Ihrem Unternehmen, die für die CSRD-Berichterstattung relevant ist. Außerdem erläutern wir, wie wir Ihre Reportingprozesse sowie deren Dokumentation aus Sicht des Prüfers Ihres Nachhaltigkeitsberichtes einschätzen.

Auf diese Weise

  • profitieren Sie von unserer großen Erfahrung in Beratung und Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie von Best Practices.
  • gewinnen Sie Transparenz darüber, was die am Markt verfügbaren Tools leisten (und was nicht) und welche Anwendungen Ihre Bedürfnisse am besten erfüllen.
  • gewinnen Sie frühzeitig Klarheit darüber, inwieweit ihre KPI-Definitionen und 
-Prozesse bereits CSRD-konform sind.
  • erhalten Sie Gewissheit, inwiefern Ihre Tools und Prozesse prüfbereit sind.

Phase 3: Einen prüfungssicheren CSRD-Bericht erstellen und die Stakeholder-Erwartungen erfüllen

In Phase 3 prüfen wir ihren CSRD-Nachhaltigkeitsbericht, der auch die ESEF-Formatierung (voraussichtlich um zwei Jahre verschobene Erstanwendung, inkl. Auszeichnung/Tagging) umfasst, mit begrenzter Sicherheit und begleiten Sie zuvor prüferisch bei einem Dry Run. Noch während wir das Prüfungsurteil ableiten, erhalten Sie bereits vorläufige Ergebnisse. Zudem bereiten wir aussagekräftige Zusammenfassungen und Erkenntnisse für künftige Berichterstattungen auf.

Damit

  • erreicht Ihr Unternehmen eine branchenkonforme Berichterstattung auf Basis von Benchmarks, für die wir unser internationales CSRD-Industry-Netzwerk nutzen.
  • erhalten Sie fundierte Rückmeldung darüber, wie effizient die Prozesse in Ihrem Berichtswesen sind und welche Optimierungspotenziale es gibt.
  • gewinnen Sie aufgrund unseres Testats das Vertrauen Ihrer Stakeholder in die Berichterstattung Ihres Unternehmens.

Digitale Tools für eine fundierte Nachhaltigkeitsberichterstattung

Wir setzen in allen Projektphasen auf bewährte digitale Tools – bis hin zur automatisierten Prüfung. So gewährleisten wir analytische Tiefe und einen effizienten Prüfungsprozess.

Mittels unserer fortgeschrittenen Analysetools prüfen wir die Datenqualität Ihrer nichtfinanziellen KPIs. Damit können ausgewählte Angaben geprüft und Hinweise gegeben werden, inwiefern die Herleitung notweniger Informationen optimierbar ist.
 
Unser Sustainability Report Assistant @CSRD wird für die automatisierte Anhangprüfung eingesetzt und kommt auch für die nichtfinanzielle Berichterstattung zum Einsatz. Dieses Tool untersucht die Vollständigkeit der Daten, kann darüber hinaus aber beispielsweise auch Texte auf ihre Neutralität prüfen und risikobehaftete Passagen identifizieren. Damit ist es möglich, Angaben und Texte mit denen der Peer Group zu vergleichen.

Infografik: Ihre Roadmap, beispielhaft für Erstanwender für das Geschäftsjahr 2025

Ihre Expert:innen bei PwC

Björn Seidel

Björn Seidel

Partner, PwC Germany

Björn Seidel ist seit 2007 Partner und leitet den Bereich CMAAS Nord/Ost sowie das ESEF Center of Excellence. Björn ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und spezialisiert auf Transaction Accounting, IFRS-Umstellungen sowie die Integration neuer und geänderter Rechnungslegungsstandards in die kaufmännische Administration.

Hendrik Fink

Hendrik Fink

Partner, Sustainability Services, PwC Germany

Nicolle Pietsch

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Partner, Co-Lead Sustainability Assurance Services, PwC Germany

Richard Gudd

Richard Gudd

Director, PwC Germany

CSRD-Berichterstattung und -Prüfung: Insights & Studien

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