Prüfungen nach VerpackG, EWKFondsG, ElektroG & UrHG

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So erfüllen Sie die Vorgaben aus den Entsorgungsgesetzen

Das Thema Nachhaltigkeit und Umweltschutz wird immer wichtiger. Es betrifft Konsument:innen, Hersteller und Vertriebsunternehmen gleichermaßen. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren eine Reihe von Vorschriften erlassen, um den Verpackungsmüll, Einwegkunststoffe und Elektromüll zu begrenzen, die Entsorgung zu optimieren und Recycling zu fördern.

So sind Hersteller, die in Deutschland Verpackungen in Verkehr bringen, welche bei privaten Endverbraucher:innen oder vergleichbaren Stellen als Abfall anfallen, verpflichtet, diese Verpackungsmengen an ein Duales System zu melden und dafür zu zahlen, dass diese Systeme den Verpackungsabfall einer Verwertung zuführen. So sieht es das Verpackungsgesetz (VerpackG) vor, das 2019 in Kraft getreten ist und die EU-Richtlinie 94/62/EG umsetzt. Werden bestimmte Schwellenwerte überschritten, ist zudem eine Prüfung durch einen registrierten Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater notwendig.

Bei PwC hat sich ein erfahrenes Team auf Prüfungen nach dem Verpackungsgesetz spezialisiert. Die PwC-Expert:innen prüfen nicht nur die Herstellererklärungen an die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), sondern auch die Jahresabschlussmengenmeldungen an Duale Systeme für alle Verpackungsarten. Dazu zählen unter anderem Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG), Transportverpackungen, gewerbliche Verpackungen und weitere.

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Ist mein Unternehmen vom Verpackungsgesetz betroffen?

Laut VerpackG besteht eine Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Werden bestimmte Schwellenwerte überschritten, müssen die Hersteller zudem eine Erklärung abgeben und eine Prüfung durch einen registrierten Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vornehmen lassen. 

Die Prüfpflicht gilt grundsätzlich für alle Hersteller in Deutschland, die Verpackungen in Umlauf bringen und dabei bestimmte Schwellenwerte überschreiten.

Eine Prüfung des Dualen Systems ist erforderlich, wenn das Duale System dies vorsieht. Eine Meldung an die ZSVR ist notwendig, wenn die jeweiligen Schwellenwerte übertroffen werden. Diese liegen derzeit bei

  • Glas: 80.000 Kilogramm (80 Tonnen) pro Jahr.
  • Papier, Pappe, Karton: 50.000 Kilogramm (50 Tonnen) pro Jahr.
  • Alle anderen Materialien (z. B. Kunststoffe, Metalle): 30.000 Kilogramm (30 Tonnen) pro Jahr.

Die Fristen zur Prüfung des Dualen Systems sind in der Regel der 31. März oder der 30. Juni. Für die Prüfung des ZSVR gilt der 15. Mai als Deadline.

Unser Angebot

Bei PwC hat sich ein erfahrenes Team auf die betriebswirtschaftliche Prüfung von Verpackungen spezialisiert. Wir prüfen sowohl die Herstellererklärungen an die Zentrale Stelle Verpackungsregister als auch die Jahresabschlussmengenmeldungen an unterschiedliche Duale Systeme. Dabei prüfen wir nicht nur Verpackungen nach §7 Abs. 1 VerpackG, sondern auch Transportverpackungen oder gewerbliche Verpackungen.

Zukünftig soll in diesem Kontext auch die Prüfung nach dem Einwegkunststofffondsgesetz erfolgen. Die PwC-Expert:innen können die betriebswirtschaftliche Prüfung nach dem EWKFondsG auf Wunsch an die Verpackungsprüfung koppeln und dadurch Synergieeffekte nutzen. Die Prüfung kann aber natürlich auch losgelöst als eigenständige betriebswirtschaftliche Prüfung erfolgen. Darüber hinaus bietet unser Team Unterstützung bei Prüfungen nach dem Elektrogesetz und dem Urheberrechtsgesetz.

Weitere Services für Prüfungen im Bereich Entsorgung

Prüfungen nach dem
Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)

Am 11. Mai 2023 erließ der deutsche Gesetzgeber das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG). Das Gesetz wird auch als deutsche Plastiksteuer bezeichnet. Nachdem Länder wie Spanien, Italien und Großbritannien bereits eine Plastiksteuer eingeführt hatten, zog Deutschland mit dem Einwegkunststofffondsgesetz nach und führte ebenfalls eine Plastikabgabe ein. Dieses Gesetz trat am 1.Januar 2024 in Kraft. Die ersten Zahlungen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Jahr 2025 erstmals fällig.

Ziel des Gesetzes ist es, die negativen Auswirkungen bestimmter Einwegkunststoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden oder zu vermindern. Gleichzeitig sollen auf diesem Weg innovative und nachhaltige Geschäftsmodelle und Produkte gefördert werden.  


Ein erfahrenes PwC-Team übernimmt die betriebswirtschaftliche Prüfung nach dem Einwegkunststofffondsgesetz – entweder gekoppelt an die Verpackungsprüfung, um Synergieeffekte zu nutzen, oder losgelöst als eigenständige betriebswirtschaftliche Prüfung.

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