In einem ersten, kostenlosen Informationsgespräch informiert Sie PwC gerne zur Entscheidungspraxis des Landes. In diesem Gespräch sollten auch die Kernpunkte und die Strukturierung des Vorhabens sowie die Zeitabläufe ausgetauscht werden. Auf Wunsch kann PwC auch früh in die Gespräche zwischen Bank und Unternehmen eingebunden werden.
Die Experten von PwC können bereits an dieser Stelle Hinweise für gegebenenfalls erforderliche Anpassungen des Konzeptes geben, so dass spätere Verzögerungen im Antragsverfahren vermieden werden.
Eine Abstimmung ist insbesondere auch dann hilfreich, wenn zur Finanzierung des Vorhabens neben der Landesbürgschaft weitere Fördermittel eingebunden werden sollen.
Bürgschaftsanträge können von gewerblichen Unternehmen, Freiberuflern sowie Existenzgründern gestellt werden. Der Kreditgeber hat durch Unterzeichnung der „Stellungnahme des Kreditgebers“ (Abschnitt II. des Antragsformulars) seine Bereitschaft zur Begleitung des Vorhabens zu dokumentieren.
Die Anträge sind beim Mandatar des Landes zu stellen:
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bahnhofstraße 38
99084 Erfurt
Das Antragsformular für einen Bürgschaftsantrag sowie die Liste der dem Antrag beizufügenden Unterlagen finden Sie hier.
PwC erstellt in enger Zusammenarbeit mit Kreditgeber und -nehmer eine Bürgschaftsvorlage für den Landesbürgschaftsausschuss.
Nach einer ersten Durchsicht der zum Antrag eingereichten Unterlagen (eine Liste der dem Antrag beizufügenden Unterlagen finden Sie hier) informiert PwC den Kreditgeber über evtl. noch nachzureichende Dokumente und bittet um ergänzende Erläuterungen. Die Bearbeitungszeit im Rahmen der Analyse beträgt in der Regel rund vier Wochen.
Bei der Prüfung des Antrages setzt PwC die folgenden Schwerpunkte:
Über einen Bürgschaftsantrag berät der Landesbürgschaftsausschuss. Dieser setzt sich aus je einem Vertreter des Finanz- und des Wirtschaftsministeriums, einer neutralen Geschäftsbank sowie des Thüringer Landtages zusammen. Der Landesbürgschaftsausschuss entscheidet auf Basis der von PwC erstellten Sitzungsvorlage sowie den in der Sitzung durch Erläuterungen der Vertreter des Antragstellers und des Kreditgebers, die an der Sitzung teilnehmen, hinzugewonnenen Erkenntnisse über den Antrag. Kreditgeber und -nehmer werden unmittelbar über die Entscheidung des Bürgschaftsausschusses unterrichtet. Die Entscheidung für eine Bürgschaftsübernahme bedarf zudem der Bestätigung durch die Thüringer Finanzministerin.
Der nach der Bewilligung der Landesbürgschaft abzufassende Kreditvertrag, in dem die – die im Rahmen der Entscheidung über den Antrag festgelegten – Bestimmungen und Auflagen enthalten sein müssen, ist PwC nach vorheriger Abstimmung in Kopie vorzulegen. Im Anschluss daran erhält der Kreditgeber die auf den Kreditvertrag Bezug nehmende Bürgschaftsurkunde des Landes. Nach Annahme dieser Bürgschaftserklärung durch den Kreditgeber besteht der Bürgschaftsschutz.