In einem ersten Informationsgespräch informiert Sie PwC gerne zur Entscheidungspraxis des Landes. In diesem Gespräch können auch die Kernpunkte des Vorhabens, Zeitabläufe sowie die Strukturierung des Vorhabens ausgetauscht werden. Auf Wunsch kann PwC auch früh in die Gespräche zwischen Bank und Unternehmen eingebunden werden.
Sinnvoll kann es hier sein, sich zu einem frühen Zeitpunkt bei der Informations- und Unterlagenerhebung abzustimmen. Eine Abstimmung ist auch hilfreich, wenn weitere Zuschüsse oder Fördervorhaben neben der Landesbürgschaft geplant sind.
Von einer Förderung mittels Landesbürgschaften ausgeschlossen sind Nachfinanzierungen von bereits begonnenen und von Beginn an nicht durchfinanzierten Maßnahmen. Eine Förderung in Branchen mit strukturellen Überkapazitäten erfolgt grundsätzlich nicht.
Option Vorprüfverfahren
Stellung des Antrages
Die Anträge sind beim Mandatar des Landes zu stellen:
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Werderstraße 74b
19055 Schwerin
Das Antragsformular für einen Bürgschaftsantrag sowie u.a. die Liste der dem Antrag beizufügenden Unterlagen finden Sie hier. Anträge von Unternehmen auf Vorprüfung werden mit Bezug auf Ziffer 8. der Bürgschaftsrichtlinie formlos gestellt.
Nach einer summarischen Prüfung des Antrages kann PwC in einer Statusmitteilung über die voraussichtliche Bearbeitungszeit des Antrages Auskunft geben. Bei einem Kick-off-Meeting werden zudem weitere Informationsbedarfe mit dem Antragssteller abgestimmt. Liegen alle prüfungsrelevanten Unterlagen vor, informiert PwC den Antragssteller in einer weiteren Statusmitteilung über den voraussichtlichen Entscheidungstermin. Zu diesem Zeitpunkt ist mit diesem in der Regel innerhalb der nächsten fünf Wochen zu rechnen.
Bei der Prüfung des Antrages setzt PwC die folgenden Schwerpunkte:
Zur Prüfung benötigt PwC die folgenden Unterlagen:
Karin Meyer zu Bergsten
Partnerin, Leiterin Landesbürgschaften Mecklenburg-Vorpommern, PwC Germany
Tel.: +49 385 59241-25