Fünf Schritte zur Bürgschaft

Die Fünf Schritte zur Bürgschaft im Überblick

 

5 Schritte zur Bürgschaft

Schritt 1: Orientierung

In einem ersten Informationsgespräch informiert Sie PwC gerne zur Entscheidungspraxis des Landes. In diesem Gespräch können auch die Kernpunkte des Vorhabens, Zeitabläufe sowie die Strukturierung des Vorhabens ausgetauscht werden. Auf Wunsch kann PwC auch früh in die Gespräche zwischen Bank und Unternehmen eingebunden werden.

Sinnvoll kann es hier sein, sich zu einem frühen Zeitpunkt bei der Informations- und Unterlagenerhebung abzustimmen. Eine Abstimmung ist auch hilfreich, wenn weitere Zuschüsse oder Fördervorhaben neben der Landesbürgschaft geplant sind.

Schritt 2: Antrag

Von einer Förderung mittels Landesbürgschaften ausgeschlossen sind Nachfinanzierungen von bereits begonnenen und von Beginn an nicht durchfinanzierten Maßnahmen. Eine Förderung in Branchen mit strukturellen Überkapazitäten erfolgt grundsätzlich nicht.

Option Vorprüfverfahren

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können eine Vorprüfung ihres Vorhabens beantragen. Mittels eines Vorprüfverfahrens soll insbesondere Zeitaspekten Rechnung getragen werden, wenn einem Kreditgeber das Stellen eines Bürgschaftsantrages noch nicht möglich ist. Weitere Informationen zum Vorprüfverfahren finden Sie im Merkblatt.
  • Das Unternehmen erhält im Ergebnis des Vorprüfverfahrens eine Mitteilung darüber, in welchem Umfang die Voraussetzungen zur Übernahme einer Bürgschaft vorliegen. Das Vorprüfverfahren kann durch die Antragstellung einer Bank jederzeit in ein Bürgschaftsantragsverfahren überführt werden.

Stellung des Antrages

  • Bürgschaftsanträge können von Banken, Versicherungsgesellschaften, Leasing- und Factoringgesellschaften mit Sitz im europäischen Wirtschaftsraum im Interesse ihres (künftigen) Kreditnehmers gestellt werden.
  • Unternehmen, die im Sinne der Rettungsleitlinie der EU als ein Unternehmen in Schwierigkeiten gelten, können mittels Landesbürgschaften nach der Sanierungsrichtlinie des Landes gefördert werden.

Die Anträge sind beim Mandatar des Landes zu stellen:

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Werderstraße 74b
19055 Schwerin

Das Antragsformular für einen Bürgschaftsantrag sowie u.a. die Liste der dem Antrag beizufügenden Unterlagen finden Sie hier. Anträge von Unternehmen auf Vorprüfung werden mit Bezug auf Ziffer 8. der Bürgschaftsrichtlinie formlos gestellt.

Schritt 3: Wie und wie lange prüft PwC und welche Unterlagen werden benötigt?

Nach einer summarischen Prüfung des Antrages kann PwC in einer Statusmitteilung über die voraussichtliche Bearbeitungszeit des Antrages Auskunft geben. Bei einem Kick-off-Meeting werden zudem weitere Informationsbedarfe mit dem Antragssteller abgestimmt. Liegen alle prüfungsrelevanten Unterlagen vor, informiert PwC den Antragssteller in einer weiteren Statusmitteilung über den voraussichtlichen Entscheidungstermin. Zu diesem Zeitpunkt ist mit diesem in der Regel innerhalb der nächsten fünf Wochen zu rechnen.

Bei der Prüfung des Antrages setzt PwC die folgenden Schwerpunkte:

  • Beihilfekonformität des Vorhabens
  • Eine betriebswirtschaftliche Vertretbarkeit
    • tragfähiges Geschäftsmodell
    • positive Rückzahlungsprognose
    • geschlossene Finanzierung im lang- und kurzfristigen Bereich
  • Förderwürdigkeit des Vorhabens. Etwa die strukturelle Bedeutung, gesicherte Arbeitsplätze oder ggf. Innovationen.
  • Angemessene Risikobeteiligung des Unternehmens/Gesellschafter und des Kreditgebers.
  • Einhaltung der Vorbeginnsklausel

Zur Prüfung benötigt PwC die folgenden Unterlagen:

  • Jahresabschlüsse
    • des Kreditnehmers für die letzten drei Geschäftsjahre, unterschrieben und ggf. testiert
    • bei Konzernen: konsolidierte Abschlüsse
    • aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie Bilanzstatistik
  • Unternehmenskonzept, insbesondere
    • Beschreibung des Geschäftsmodells und der Strategie des Unternehmens
    • geeignete Nachweise zur Geschlossenheit der Finanzierung (bei Investitionsvorhaben z.B. zur Einhaltung der Investitionskosten)
    • ggf. Analysen der Marktsituation
    • Unternehmensplanung bestehend aus einer dreijährigen Rentabilitätsvorschau, einer monatlichen Liquiditätsplanung für ein Jahr sowie
    • Bilanzplanungen
    • Sensitivitätsbetrachtungen für Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung
    • Erläuterung der Planungsprämissen sowie wesentlicher Einzelpositionen
    • Erläuterung signifikanter Veränderungen der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätsentwicklung
  • Weitere Unterlagen
    • Unternehmensorganigramm
    • aktueller Handelsregisterauszug
    • Gesellschaftsverträge
    • geschäftskritische und sonstige wesentliche Verträge
    • Angaben über frühere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen oder dessen Gesellschafter

Schritt 4: Wie läuft die Bürgschaftsentscheidung ab?

  • Über einen Bürgschafts- oder Vorprüfantrag entscheidet der Bürgschaftsausschuss des Landes. Dieser setzt sich aus je einem Vertreter des Finanz- und des zuständigen Fachministeriums zusammen.
  • Die Entscheidung erfolgt zeitnah, bei Vorliegen aller wesentlichen Informationen und Unterlagen und Feststellung der Prüffähigkeit in der Regel innerhalb von 5 Wochen. Die Mitteilung über die Entscheidung des Bürgschaftsausschusses erfolgt taggleich an Kreditgeber und Unternehmen.

Schritt 5: Zusicherung / Bürgschaftsurkunde

  • Bürgschaftsschutz besteht
  • Kreditauszahlung

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Karin Meyer zu Bergsten

Karin Meyer zu Bergsten

Partnerin, Leiterin Landesbürgschaften Mecklenburg-Vorpommern, PwC Germany

Tel.: +49 385 59241-25

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