Angebot zur Vorstrukturierung des Finanzierungsvorhabens im Rahmen eines kostenlosen und kurzfristig zu vereinbarenden Vorgesprächs.
Die Experten von PwC können bereits an dieser Stelle Hinweise für ggf. erforderliche Anpassungen des Konzeptes geben, sodass spätere Verzögerungen im eigentlichen Antragsverfahren vermieden werden.
Bürgschaftsanträge können von gewerblichen Unternehmen, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Freiberuflern sowie Existenzgründern gestellt werden. Ein Kreditinstitut mit Sitz in der EU hat durch Mit-Unterzeichnung auf dem Antragsformular seinen Willen zur Begleitung des Vorhabens zu dokumentieren.
Die Anträge sind beim Mandatar des Landes zu stellen:
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Georg-Glock-Straße 22
40474 Düsseldorf
Das Antragsformular für einen Bürgschaftsantrag sowie u.a. die Liste der dem Antrag beizufügenden Unterlagen finden Sie hier.
PwC erstellt in enger Zusammenarbeit mit Kreditgeber und -nehmer eine Bürgschaftsvorlage für den Landesbürgschaftsausschuss.
Nach einer ersten Durchsicht der zum Antrag eingereichten Unterlagen (eine Liste der dem Antrag beizufügenden Unterlagen finden Sie hier) informiert PwC den Kreditgeber über evtl. noch nachzureichende Dokumente und/oder bittet um ergänzende Erläuterungen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit im Rahmen der Analyse rd. vier bis sechs Wochen.
Bei der Prüfung des Antrages setzt PwC die folgenden Schwerpunkte:
Über einen Bürgschaftsantrag berät der Bürgschaftsausschuss des Landes. Dieser setzt sich aus Vertretern des Finanz- und des zuständigen Fachministeriums sowie des Kreditgewerbes und der Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern zusammen. Der Bürgschaftsausschuss entscheidet auf Basis der von PwC erstellten Sitzungsvorlage sowie der in der Sitzung durch Erläuterungen der Vertreter des Antragstellers und des Kreditgebers, die an der Sitzung teilnehmen, hinzugewonnenen Erkenntnisse über den Antrag. Kreditgeber und -nehmer werden unmittelbar über die Entscheidung des Bürgschaftsausschusses unterrichtet.
Die nach der Bewilligung der Landesbürgschaft abzufassenden Kreditverträge sind PwC nach vorheriger Abstimmung in Kopie vorzulegen. Im Anschluss daran erhält der Kreditgeber die auf diese Kreditverträge Bezug nehmende Bürgschaftsurkunde des Landes. Nach Annahme dieser Bürgschaftserklärung durch den Kreditgeber besteht der Bürgschaftsschutz.