Beratung bei und Prüfung von finanzaufsichtsrechtlichen Projekten

Banken- und Versicherungsaufsicht, Tarifrecht, kartellrechtliche Regelungen und die Mehrheitsfindung bei Übernahmen können sich auf Unternehmensabläufe auswirken. Experten von PwC unterstützen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen sowie Kapitalanlagegesellschaften bei der Erfüllung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben.

Innovative Eigenkapital- und Finanzprodukte, Unternehmensübernahmen und Auslagerungen sind nur ein kleiner Ausschnitt der Aktivitäten im Banken- und Versicherungssektor. PwC-Mitarbeiter sind darauf spezialisiert, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten alle Potenziale aus diesen Transaktionen zu schöpfen. So begutachten PwC-Spezialisten die Vorhaben von Kreditinstituten und Versicherungen aus aufsichtsrechtlicher Sicht und zeigen Lösungen auf. Dabei reichen die Dienstleistungen von der Hilfestellung beim Erlaubnisantrag bis hin zur Begleitung von Unternehmensübernahmen. Hierzu ein Ausschnitt aus dem umfangreichen Erfahrungsschatz des PwC-Verbundes:

Gang ins Ausland

Institute, die im Ausland – sei es im europäischen Wirtschaftsraum oder im Drittlandsgebiet – tätig werden wollen, müssen deutsche, aber auch lokale Rechtsvorschriften befolgen. Deren Wirkung und Auslegung unterscheiden sich in der Regel und müssen gleichermaßen erfüllt werden. Kundige Experten aus dem weltweiten PwC-Verbund unterstützen die Unternehmen vor Ort.

Wachstumsmarkt Investmentfonds

Die Beratung und Erstellung von Stellungnahmen beim Auflegen, Umstrukturieren (etwa Verschmelzung, Outsourcing, Master-KAG-Konzept) sowie Auflösen von Publikums- und Spezialfonds und die Prüfung der Zulässigkeit diverser Vermögens-Klassen und innovativer Finanzprodukte zählen zu den Tätigkeitsschwerpunkten von PwC. Darüber hinaus unterstützen die PwC-Experten Finanzinstitute bei der Vertriebszulassung und der fortlaufenden Einhaltung aller Anforderungen (Ongoing Compliance) ausländischer UCITS (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) und Non-UCITS Fonds (insbesondere Hedgefonds und Private Equity Fonds). Der PwC-Service, die Beratung über gesetzgeberische und aufsichtsrechtliche Vorgaben, umfasst offene und geschlossene Immobilienfonds sowie Real Estate Investment Trusts (REITs).

Eigenkapital-/Solvabilitätsvorschriften

Die Experten von PwC erstellen Proberechnungen zu quantitativen Auswirkungen und untersuchen bestehende Prozesse und Kontrollen – insbesondere im Risikomanagement. Mit einem datenbankbasierten Instrument nehmen sie eine Soll-Ist-Analyse vor, überführen die offenen Punkte in einen Projektplan und unterstützen bei Konzeptionierung, Umsetzung und Qualitätssicherung sowie bei der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geforderten Selbsteinschätzung. Darüber hinaus fördert PwC den Austausch von Fachwissen, übernimmt das Projektmanagement, berücksichtigt Schnittstellen zu anderen Bereichen wie die Umstellung auf die internationale Rechnungslegung (IFRS). In der letzten Projektphase begleiten die PwC-Experten die Zulassungsprüfung des internen Ratingsystems durch die Finanzaufsicht.

PwC-Experten bereiten die Vorschriften zu Basel II oder Solvency II für Kreditinstitute und Versicherungen individuell auf.

Corporate Governance - Was bedeutet das für einen Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat?

Aufsichts- und Verwaltungsräte auch nicht börsennotierter Unternehmen können sich immer weniger den neuen Corporate-Governance-Regeln entziehen. Was bedeutet dies konkret in der Praxis? Welchen Haftungsrisiken ist ein Gremienmitglied eigentlich ausgesetzt? Worin bestehen seine Rechte und Pflichten? Durch Seminare und individuell zugeschnittene Workshops für Aufsichts- und Verwaltungsräte diskutieren und beantworten PwC-Spezialisten genau diese Fragen.

Wertpapiergeschäft

Als führende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf dem Feld der Marktaufsicht bietet PwC innovative und individuelle Lösungen zu Fragen des Wertpapiergeschäfts mit den Schwerpunkten Depot- und Wertpapierhandelsgesetz sowie Investmentrecht.

Compliance-Expertise gibt es nicht von der Stange.

Das Produktangebot legt Gewicht auf Fragen des Anlegerschutzes und der Integrität der Kapitalmärkte – auf nationaler und internationaler Ebene. PwC-Experten stellen sicher, dass die Unternehmen auf dem neuesten Stand der sich schnell ändernden Gesetzeslage, zum Beispiel der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) bleiben und den aktuellen Anforderungen genügen.

Geldwäsche- und Betrugsprävention

Zu den PwC-Spezialisten zählen neben Wirtschaftsprüfern, Juristen und Wirtschaftsinformatikern auch ehemalige Kriminalbeamte, Staatsanwälte und Wirtschaftskriminalitätsexperten. Gemeinsam erstellen sie unternehmensspezifische Gefährdungsanalysen, die in mandantengerechte Strategien zur Bekämpfung von Geldwäsche sowie betrügerischer Handlungen münden. Das Ziel: Betrug zu vermeiden und frühzeitig Hinweise darauf zu erhalten. Die PwC-Spezialisten überprüfen Prozesse und geben ein fundiertes Urteil über die Maßnahmen zur Vorbeugung ab – zum Schutz des Vermögens, der Reputation, vor gesetzlichen Sanktionen und zur Vertrauensbildung in der Öffentlichkeit.

Vorteile bei der US-Quellensteuer ausnutzen

Ein Doppelbesteuerungsabkommen hat Vorteile: US-Personen können bei Abgabe entsprechender Steuererklärungen Zahlungen vermeiden. Die US-Finanzbehörde hat den ausländischen Kreditinstituten verschiedene Möglichkeiten eröffnet. Die PwC-Beratung zielt darauf ab, die jeweiligen Vor- und Nachteile aus Sicht des Mandanten aufzuzeigen und Vorschläge für eine adäquate Umsetzung zu erarbeiten.

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Ullrich Hartmann

Ullrich Hartmann

Partner, EMEA Banking and Capital Management (BCM) Sustainability Lead, Co-Lead Sustainability Assurance Services, PwC Germany

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