Der ÖPNV auf Straße und Schiene ist eine Dienstleistung der Daseinsvorsorge, deren Betrieb und Infrastruktur einer nachhaltigen Förderung aus öffentlichen Kassen bedürfen. Die öffentlichen Ausgleichsleistungen unterliegen engen Vorgaben des Rechts der Europäischen Union sowie des Bundes- und Landesrechts. Insbesondere die Nachweisführung ordnungsgemäßer Mittelverwendung, die Beachtung des Überkompensationsverbots und eine Anreizsetzung für Qualität und Wirtschaftlichkeit bestimmen das Verhältnis zwischen den öffentlichen Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen. Für die Vorhaltung der Eisenbahninfrastruktur wird die sich herausbildende Praxis der Bundesnetzagentur deutlich verschärfte Anforderungen an die Preisbildung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit sich bringen.
Die PwC-ÖPNV-Experten beraten Unternehmen und Aufgabenträger in allen Fragen der Organisation und Finanzierung des ÖPNV. Gemeinsam mit den PwC-Regulierungs-Experten unterstützen sie Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Fragen der Entgeltregulierung.
Nachhaltige Sicherung von ÖPNV-Systemen
In unseren Projekten berücksichtigen wir die unterschiedlichen Interessen und Sichtweisen von Aufgabenträgern und Unternehmen und streben konsensfähige Lösungen für lokale und regionale Märkte an.
Die enge Einbindung unserer Auftraggeber sichert den Vor-Ort-Bezug und die Machbarkeit. Der Blick auf alle "Zuschusstreiber" (Kosten, Erlöse, Fertigungstiefe, Angebot) legt die Stellschrauben offen, die Sie als unser Auftraggeber kennen müssen, um mit uns Handlungsoptionen bis hin zu Einzelmaßnahmen entwickeln zu können, um eine ausreichende Verkehrsbedienung nachhaltig zu sichern.
Recht- und Ordnungsmäßigkeit von Ausgleichsleistungen:
Die Finanzierungstatbestände sind verstärkt in das Blickfeld des Beihilfenrechts der Europäischen Union geraten. Neben dem "finanzieren können" spielt das "finanzieren dürfen" eine gleichberechtigte Rolle für die Finanziers und die Mittelempfänger. Als unser Auftraggeber diskutieren wir mit Ihnen die Anforderungen an beihilfenkonforme Finanzierungstatbestände einschließlich optimaler Steuerungswirkung für Investition und Betrieb.
Für unternehmensbezogene Ausgleichsleistungen, die nicht auf Wettbewerbspreisen beruhen, stellen wir durch Kalkulationsprüfungen sicher, dass die Aufgabenträger ihre Ausgleichsleistungen auf gesicherter Basis zahlen dürfen.
In Form von Trennungsrechnungen sorgen wir für die gebotene Abgrenzung gemeinwirtschaftlicher Leistungen von kommerziellem Geschäft und ermöglichen die betriebswirtschaftliche Beurteilung unternehmerischer Aktivitäten außerhalb der Daseinsvorsorge.
Regulierung von Eisenbahninfrastrukturnutzungsentgelten:
Im Telekommunikations- und Energiesektor verfügen wir über eine langjährige Beratungsexpertise, die alle Felder der Regulierungspraxis von den Grundlagen über die Entgeltkalkulation und Dokumentation bis hin zur Kommunikation gegenüber dem Regulierer abdeckt. Als Eisenbahninfrastrukturunternehmen profitieren Sie von unserem Know-how: Wir unterstützen Sie dabei, sich auf verschärfte regulatorische Anforderungen einzustellen, die sich auf Ebene der Europäischen Union, des nationalen Rechts und der Regulierungspraxis abzeichnen.