
Ihr Experte für Fragen
Jörg Asma
Partner, Digitalisierung und Sicherheit Healthcare bei PwC Deutschland
Tel.: +49 221 2084-103
E-Mail
Cyberangriffe bedrohen zunehmend den Gesundheitssektor, wodurch die Sicherheit sensibler Patientendaten und kritischer medizinischer Systeme gefährdet ist. Die Wichtigkeit einer robusten Cyber-Security-Strategie für Krankenhäuser wird angesichts potenzieller Datenverletzungen und Beeinträchtigungen der klinischen Versorgung immer deutlicher.
Mit der NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555, welche seit dem 16.01.2023 in Kraft ist und von den Mitgliedstaaten bis zum 17.10.2024 in nationales Recht umgesetzt werden muss, wird die NIS-1-Richtlinie aufgehoben und gibt auch die Richtung von Informationssicherheit für Krankenhäuser vor.
Die Umsetzung erfolgt in Deutschland mit dem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG), welches das BSIG vollständig überarbeitet. Das Gesetz befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren, doch schon jetzt zeigt der überarbeitete Referentenentwurf sowie das Diskussionspapier, dass die Geschäftsleitung von Gesundheitseinrichtungen neue Aufgaben zu erfüllen hat und konkrete Vorgaben für die Organisation verpflichtend sind. Die Nichteinhaltung der Cybersicherheitspflichten kann zu Geldbußen in Millionenhöhe führen.
„KRITIS-Krankenhäuser, welche bislang bereits den erhöhten Anforderungen an die Cybersicherheit gerecht werden müssen, implementieren regelmäßig den branchenspezifischen Sicherheitsstandard („B3S“) und lassen sich auch regelmäßig danach auditieren. Mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie werden zukünftig viele Gesundheitseinrichtungen in den Anwendungsbereich fallen. Dem B3S wird somit zukünftig eine höhere Bedeutung zugesprochen.“
Daher zeigen wir Ihnen, welche Anforderungen die NIS-2 zukünftig an Ihr Unternehmen stellt und wie die Einhaltung der erhöhten Anforderungen gelingt.
This is a modal window.
Playback of this video is not currently available
Wichtige Einrichtungen:
50- 249 Mitarbeitende, Jahresumsatz < 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme < 43 Millionen Euro oder < 50 Mitarbeitende, aber mindestens zehn Millionen Jahresumsatz und mindestens zehn Millionen Jahresbilanzsumme und höchstens 50 Millionen Jahresumsatz und höchstens 43 Millionen Jahresbilanzsumme
Besonders wichtige Einrichtungen:
> 250 Mitarbeitende, Jahresumsatz > 50 Millionen Euro, Bilanz > 43 Millionen
Kritische Anlagen:
Bestimmt durch Rechtsverordnung. Bislang Krankenhäuser mit mindestens 30.000 vollstationären Behandlungsfällen im Jahr.
Hinsichtlich der Kategorien haben alle Einrichtungen die Anforderungen des § 30 BSIG-E zu erfüllen. Unterschiede ergeben sich unter anderem hinsichtlich der höheren Anforderungen an die Maßnahmen sowie auch der Nachweispflichten.
Wir unterstützen Sie bei der Beachtung und Implementierung der jeweiligen Anforderungen an die Cybersicherheit.
Die Sicherheit der Informationssysteme in Krankenhäusern ist entscheidend für die Patientensicherheit. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft bietet mit dem Branchenspezifischen Sicherheitsstandard („B3S”) gemäß § 8a BSI-Gesetz Unterstützung. Dieser Standard entsteht in enger Zusammenarbeit mit dem Branchenarbeitskreis „Medizinische Versorgung" und wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft.
Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie sind die betroffenen Einrichtungen verpflichtet, geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische sowie organisatorische Maßnahmen zu ergreifen.
Kern des B3S ist die Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen, die sich aus der Bewertung erkannter Risiken für die Informationssicherheit ergeben. Dabei wird der Aufbau und der Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) angestrebt.
Der B3S spiegelt alle zehn organisatorischen und technischen Maßnahmen ab, die die NIS-2-Richtlinie vorgibt.
Die grundlegenden Anforderungen für das Risikomanagement und die Informationssicherheit. Es strebt den Schutz von Informationen sowie der zugehörigen Prozesse, Anwendungen, Systeme, Dienste, Kommunikation und Einrichtungen an, die Informationen enthalten, verarbeiten, speichern, transportieren oder bereitstellen. Das Kapitel legt den Fokus auf die umfassende Absicherung sämtlicher Aspekte, die mit der Verarbeitung sensibler Daten innerhalb des Krankenhausbetriebs verbunden sind. Dabei werden Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten sowie zur Sicherstellung der Systemsicherheit und des reibungslosen Informationsflusses in den Abläufen festgelegt. Es legt klare Richtlinien für die Implementierung von Schutzmechanismen fest, um potenzielle Bedrohungen und Schwachstellen in den betreffenden Systemen zu erkennen, zu bewerten und zu bewältigen.
Krankenhäuser stehen angesichts zunehmender Cyberangriffe vor erheblichen Herausforderungen. Die digitale Transformation verstärkt die Verwundbarkeit ihrer IT-Systeme und gefährdet sensible Patientendaten. Zur Gewährleistung von Datenschutz und Sicherheit sind branchenspezifische Sicherheitsstandards wie der „IT-Sicherheitskatalog für Krankenhäuser" (B3S) von entscheidender Bedeutung. Dieser dient der Umsetzung der Schlüsselanforderungen der NIS-2-Richtlinie und unterstützt Krankenhäuser dabei, Sicherheitsmaßnahmen effektiv zu implementieren. Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter, sichere Authentifizierungsverfahren und Kryptographie sind weitere zentrale Aspekte im Fokus der Diskussion. Zudem betonen Expert:innen die Bedeutung von Maßnahmen wie der Netzwerksegmentierung, der Implementierung sicherer Basiskonfigurationen und eines Identitäts- und Berechtigungsmanagements.
Fest steht: Für CISOs, ISBs und die Geschäftsleitung ist eine umfassende Notfallplanung und -überwachung von entscheidender Bedeutung. Die Implementierung dieser Strategien und Maßnahmen ist für Krankenhäuser unerlässlich, um die Sicherheit von Informationen und Patienten gleichermaßen zu gewährleisten.
Unsere Cybersicherheits-Expert:innen unterstützen Sie bei:
Unsere Rechtsanwält:innen beraten Sie bei:
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizin- und Arbeitsrecht, PwC Germany
Tel.: +49 1515 4662312