Resilienzplanung und ganzheitliche Sicherheit für Kritische Infrastrukturen (KRITIS)
Bedrohungsszenarien und komplexe Sicherheitsrisiken haben eine physische Komponente und können die Widerstandsfähigkeit der KRITIS beeinträchtigen. Für die Sektoren Energie, Entsorgung, Ernährung, Finanzen und Versicherung, Gesundheit, IT, Raumfahrt, Transport und Verkehr sowie Wasser wird das KRITIS-Dachgesetz in näherer Zukunft in Kraft treten – und ist eine Chance für Betreiber kritischer Anlagen, Assets durch robuste Sicherheitskonzepte zu schützen und Resilienz zu erreichen.
Neben dem BSiG und der NIS-2-Richtline soll durch das KRITIS-Dachgesetz die Sicherheit außerhalb des Cyberraums gestärkt werden. Eine ganzheitliche Sicherheit, die Erfassung und Beurteilung von Sicherheitsrisiken soll die Resilienz der KRITIS stärken.
Durch das KRITIS-Dachgesetz haben Sicherheitsverantwortliche auch eine Möglichkeit, eine Antwort auf Sicherheitsrisiken im geopolitischen Umfeld zu geben. Sicherheitsvorfälle sollen standardisiert an die Aufsichtsbehörde, das Bundesarmt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz (BBK) gemeldet werden. Bis Juli 2026 haben Betreiber kritischer Anlagen Zeit, die Auflagen umzusetzen.