Diese Datenschutzhinweise richten sich an unsere Mandanten und Kunden, unsere Ansprechpartner und Kontakte bei Mandanten und Kunden, an unsere Dienstleister und Ansprechpartner bei unseren Dienstleistern, sowie an andere geschäftliche Kontakte von PwC.
Sie haben einen geschäftlichen Kontakt mit PwC, da entweder Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber Auftraggeber oder Interessent der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („PwC“) sind, oder weil Sie bspw. im Rahmen von Veranstaltungen, Angebotsvorstellungen oder auf andere Weise geschäftlichen Kontakt zu PwC oder PwC-Mitarbeitern hatten und wir auf diesem Wege Ihre Kontaktdaten von Ihnen erhalten haben.
Diese Datenschutzhinweise beschreiben, wie PwC Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen der Steuerberatung, Rechtsberatung oder Unternehmensberatung/Wirtschaftsprüfung oder sonstigen Aufträgen verarbeitet. Darüber hinaus informieren wir Sie darüber, wie PwC die personenbezogenen Kontaktdaten von Auftraggebern, Ansprechpartnern und sonstigen Geschäftskontakten zu Aufbau, Pflege und Aufrechterhaltung von geschäftlichen Kontakten verarbeitet.
„Personenbezogene Daten“ in diesem Dokument bezeichnet personenbezogene Daten im Sinne der Definition des Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Dies sind alle Informationen, die sich auf einen Menschen (eine natürliche Person) beziehen und mit denen dieser Mensch direkt oder indirekt identifiziert werden kann.
Die nachfolgenden Datenschutzhinweise sollen Ihnen verständlich, transparent und übersichtlich erläutern, wie Ihre Daten von uns verarbeitet werden. Sollten Sie dennoch Verständnisfragen oder sonstige Rückfragen zum Datenschutz bei PwC haben, können Sie sich gerne an unseren Datenschutzbeauftragten Dr. Tobias Gräber wenden und diesen unter DE_Datenschutz@pwc.com oder den weiteren, unten angegebenen Kontaktdaten kontaktieren.
Verantwortlicher im Sinne des Art.4 Abs. 7 EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die:
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
60327 Frankfurt am Main
E-Mail: DE_Kontakt@pwc.com
Telefonzentrale: +49 69 9585-0
Fax: +49 69 9585-1000
PwC hat einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt. Sie können den Datenschutzbeauftragten der PwC, Dr. Tobias Gräber, unter den folgenden Kontaktdaten erreichen:
E-Mail-Kontakt: DE_Datenschutz@pwc.com
Adresse für postalische Kontaktaufnahme:
PricewaterhouseCoopers GmbH WPG
Dr. Tobias Gräber, Datenschutzbeauftragter
Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
60327 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 9585-0
PwC verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten für die folgenden Zwecke:
PwC verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen (wie etwa der Angebotserstellung, der Durchführung interner vorvertraglicher Compliance-Prüfungen oder der Vertragsanlage) sowie zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen einschließlich der administrativen Durchführung und Abrechnung des Auftrags. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, im Rahmen von bestimmten Aufträgen (insbesondere Jahresabschlussprüfungen) auch Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO. In diesem Rahmen werden insbesondere Ihre Kontaktdaten wie Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse verarbeitet.
PwC nutzt für die Bearbeitung von Auftragsanfragen und Aufträgen IT-Systeme, in denen Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und verwaltet werden.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling findet nicht statt.
Die Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten bemisst sich nach der nachfolgend beschriebenen Datenverarbeitung zum Zwecke der Aktenführung, Dokumentation und Archivierung.
Wenn Sie PwC nicht selbst als Person beauftragt haben, haben wir Ihre Kontaktdaten im Regelfall von Ihrem Arbeitgeber, unserem Auftraggeber, erhalten, der Sie als Ansprechpartner oder Kontakt im Unternehmen angegeben hat. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, da ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung besteht. PwC unterliegt aufgrund eines Vertrages mit seinem Auftraggeber einer Pflicht zur Erbringung der beauftragten Dienstleistung. Um diese Dienstleistung erbringen zu können, ist die Datenverarbeitung der Kontaktpersonen und Ansprechpartner bei dem Auftraggeber notwendig. Dies begründet ein berechtigtes Interesse von PwC an der Verarbeitung dieser Daten. Gleiches gilt entsprechend im Rahmen der Angebotserstellung.
Im Rahmen von bestimmten Aufträgen (insbesondere der Jahresabschlussprüfung) erfolgt die Verarbeitung der Daten auch auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO, da PwC in diesen Fällen teilweise Daten aufgrund gesetzlicher Vorgaben für die Jahresabschlussprüfung verarbeiten muss.
Wenn Sie selbst als Person Auftraggeber von PwC sind, werden darüber hinaus weitere personenbezogene Daten von Ihnen im Rahmen der Auftragsbearbeitung verarbeitet, soweit diese für die Erbringung der mit Ihnen vereinbarten Dienstleistung benötigt werden. Hierzu können insbesondere Bankdaten und Zahlungsdaten, außerdem ggf. weitere Angaben zu Ihren persönlichen, beruflichen und Vermögensverhältnissen, soweit diese für die Auftragserfüllung durch PwC eine Rolle spielen und Sie uns diese Angaben gemäß dem mit PwC geschlossenen Auftrag übermitteln.
Diese Verarbeitung Ihrer Daten durch PwC erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, da die Datenverarbeitung für die Erfüllung des zwischen Ihnen und PwC geschlossenen Vertrages notwendig ist.
Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß der Allgemeinen Auftragsbedingungen von PwC eine Mitwirkungsverpflichtung des Auftraggebers besteht, PwC alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen zu übermitteln. Wenn und soweit die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt werden, ist die Bearbeitung Ihres Auftrags und die Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung durch PwC nicht oder nur noch eingeschränkt möglich.
PwC bietet Ihnen die Möglichkeit an, über digitale Kollaborationstools und deren Sharing-Funktionen direkt mit PwC-Mitarbeitern in Tools und Dokumenten zu kollaborieren und so u.a. mit mehreren Nutzern gleichzeitig in einem Dokument zu arbeiten. Wenn Ihr Unternehmen für die Nutzung dieser Funktionalität freigeschaltet ist, kann ein PwC-Mitarbeiter Sie für eine solche Kollaboration berechtigten und Sie per E-Mail als Visitor einladen. Nach Durchlaufen eines Bestätigungs- und Authentifizierungsprozesses werden Sie für den Zugang und die Kollaboration in einem oder mehreren Dokumenten freigeschaltet. Anschließend können Sie je nach den Dokumenteinstellungen direkt im Dokument kommentieren und Änderungsvorschläge machen.
Im Rahmen dieser Verarbeitung werden insbesondere die folgenden personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet:
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, PwC hat ein berechtigtes Interesse daran die Zusammenarbeit mit seinen Kunden und Mandanten auch im digitalen Bereich durch das Angebot von Sharing-Settings in Kollaborationstools zu verbessern.
PwC als berufsrechtlich reguliertes Unternehmen unterliegt darüber hinaus jedoch auch weitgehenden Nachweis- und Sorgfaltspflichten. Wir sind bei der Zusammenarbeit mehrerer Autoren an einem Dokument darauf angewiesen, die Entstehung eines Dokumentes und die dem Entstehungsprozess zu Grunde liegenden Entscheidungen dauerhaft nachzuvollziehen. Alle von uns zur Erfüllung von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten archivierten Dokumente enthalten daher auch immer eine Änderungshistorie, die Zeitpunkt und Inhalt der Änderungen transparent erkennen lässt. Im Regelfall werden Eingaben von Autoren, die als Visitor auf das Dokument berechtigt waren, nach Ablauf der Berechtigung nicht mehr namentlich aufgeführt. Soweit im Einzelfall dennoch auch ein ehemals berechtigter Visitor z.B. in der Änderungshistorie namentlich erfasst sein sollte, erfolgt die Archivierung auch dieser Angabe über die Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten hinaus im Hinblick auf diese Autorendaten ebenfalls, um unsere dargestellten berechtigten Interessen wahrzunehmen. Die Rechtsgrundlage ist somit Art. 6 Asb. 1 lit. f) DSGVO.
Die im Rahmen der Kollaboration in einem Dokument verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen insgesamt denselben Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, denen die bearbeiteten Dokumente selbst unterliegen. Dies bedeutet, dass bspw. die personenbezogenen Daten in der Dokumenthistorie, soweit diese nach Ablauf der Berechtigung überhaupt noch im Dokument enthalten sind, sowie der Inhalt der Kommentare einer Aufbewahrungspflicht von bis zu zehn Jahren unterliegen.
Wenn Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber Dienstleister von PwC sind, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten (insbesondere Ihre Kontaktdaten wie Name, Anschrift und Telefon- sowie E-Mail-Kontakt) zur Anbahnung, Abschluss und Durchführung von Dienstleistungen, die PwC von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber bezieht. Die Verarbeitung Ihrer Kontaktdaten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO zur Erfüllung eines mit Ihnen geschlossenen Vertrages, soweit Sie persönlich ein Dienstleister von PwC sind., oder auf der Grundlage eines berechtigten Interesses im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, wenn Ihr Arbeitgeber Dienstleistungen für uns erbringt.
PwC ist gesetzlich zu einer ordnungsgemäßen Aktenführung und umfangreichen Dokumentation seiner Mandate und Aufträge verpflichtet. Diese Akten und Dokumentationen müssen auch nach Abschluss eines Auftrags oder Mandats für durch Gesetz festgelegte Aufbewahrungsfristen aufbewahrt und gespeichert werden. Darüber hinaus unterliegt PwC weiteren gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, die u.a. auf steuerrechtlichen, buchhalterischen oder handels-und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben für Unternehmen beruhen.
In den zu dokumentierenden Unterlagen, Arbeitsergebnissen sowie zugehöriger mandatsbezogener Korrespondenz sind auch personenbezogene Daten enthalten, so dass diese ebenfalls Bestandteil der Aktenführung und Archivierung sind.
Die Aktenführung, Dokumentation und Archivierung von Mandatsunterlagen bei PwC erfolgt in den IT-Systemen von PwC, zum Teil darüber hinaus auch in Form von Papierakten.
Diese Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO, PwC erfüllt mit Aktenführung, Dokumentation und Archivierung gesetzliche Pflichten u.a. aus Berufsrecht, Steuerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht.
PwC verwendet Ihre Kontaktdaten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) darüber hinaus, um Kundenfeedback einzuholen, oder Ihnen Informationen zu weiteren PwC-Angeboten oder PwC-Veranstaltungen zukommen zu lassen.
Diese Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses von PwC im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Es besteht ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse, die Kunden und Mandanten von PwC über weitere eigene Angebote und Veranstaltungen zu informieren, um eine langfristige Kundenbeziehung aufzubauen und aufrechtzuerhalten.
Wenn PwC Ihre Kontaktdaten im Rahmen einer geschäftlichen Veranstaltung von PwC oder anderen, im Rahmen eines geschäftlichen Termins (bspw. durch Austausch von Visitenkarten) oder im Rahmen eines Auftrags erhalten haben, nutzen wir Ihre Kontaktdaten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) darüber hinaus zur Pflege unserer Geschäftskontakte, hierfür übertragen wir Ihre Kontaktdaten in das von uns genutzte CRM-System (Customer-Relationship-Management-Systeme).
Diese Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses von PwC im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Es besteht ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse von PwC, im Rahmen des Geschäftsverkehrs entstandene Kontakte auch über den Erstkontakt hinaus zu pflegen und zum Aufbau einer Geschäftsbeziehung zu nutzen und hierfür mit den Betroffenen in Kontakt zu bleiben.
Im Rahmen der Erbringung der von Ihnen beauftragten Dienstleistung findet ein Datentransfer an Dritte statt, dies kann auch die Übermittlung von personenbezogenen Daten in das europäische und außereuropäische Ausland beinhalten und die Speicherung von Daten auch außerhalb der EU.
Im Einzelnen werden Daten an die folgenden Kategorien von Empfängern übermittelt:
Abhängig von der Art des konkreten Auftrags kann die Erbringung der Dienstleistung durch PwC auch die Übermittlung von Informationen, Arbeitsergebnissen und Unterlagen an Behörden, Gerichte oder andere öffentliche oder private Stellen erforderlich machen, um den Auftrag zu bearbeiten. Soweit die beauftragte Dienstleistung einen Auslandsbezug aufweist, können hierzu auch Stellen im Ausland gehören.
Darüber hinaus wird PwC personenbezogene Daten an Behörden, Gerichte oder andere Stellen übermitteln, soweit PwC gesetzlich oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung zur Herausgabe von personenbezogenen Daten an Behörden, Gerichte oder andere Stellen verpflichtet sein sollte.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH WPG ist Mitglied des globalen PwC Netzwerks, das aus den einzelnen rechtlich selbständigen und unabhängigen PwC-Gesellschaften besteht.
Soweit es zur Erbringung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist, findet eine Zusammenarbeit mit weiteren Gesellschaften aus dem globalen PwC-Netzwerk statt. Dies kann der Fall sein, wenn der Auftrag einen Auslandsbezug aufweist oder aus anderen Gründen die Expertise eines Kollegen aus einer anderen (ausländischen) PwC-Netzwerkgesellschaft erfordert.
Soweit dieser Transfer an eine Netzwerkgesellschaft außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt, wird ein angemessenes Datenschutzniveau durch die Verwendung von Standardvertragsklauseln der EU-Kommission im Sinne des Art. 46 Abs. 2 lit. c) DSGVO gewährleistet. Die PwC-Netzwerkgesellschaften haben einen internen Datenschutzvertrag abgeschlossen, der für den Transfer von personenbezogenen Daten aus EU/EWR-Staaten in andere Gesellschaften die Einhaltung der EU-Standardvertragsklauseln der EU-Kommission vorsieht.
Die EU-Standardvertragsklauseln können Sie unter https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:039:0005:0018:DE:PDF abrufen.
PwC nutzt im Rahmen seiner Tätigkeit weitere deutsche oder ausländische PwC-Netzwerkgesellschaften als netzwerkinterne IT-Dienstleister, die Leistungen des Betriebs, der Wartung und Pflege der von den PwC-Netzwerkgesellschaften genutzten IT-Systeme und Applikationen erbringen.
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die PwC IT Services Ltd. mit Sitz in UK.
Darüber hinaus nutzt PwC netzwerkinterne Service Delivery Center (SDC), die andere PwC-Gesellschaften bei der administrativen Organisation und Abwicklung von Kundenaufträgen und Mandaten unterstützen. Hierzu zählen beispielsweise die Erstellung und Prüfung von Abrechnungen, Layout und Design, Lektorat, Übersetzungsservices und andere auftragsbezogene Dienstleistungen. SDC sind unter anderem in Deutschland, Polen und Argentinien belegen.
Soweit dieser Transfer an eine Netzwerkgesellschaft außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt, wird ein angemessenes Datenschutzniveau durch die Verwendung von Standardvertragsklauseln der EU-Kommission im Sinne des Art. 46 Abs. 2 lit. c) DSGVO gewährleistet. Die PwC-Netzwerkgesellschaften haben einen internen Datenschutzvertrag abgeschlossen, der für den Transfer von personenbezogenen Daten aus EU/EWR-Staaten in andere Gesellschaften die Einhaltung der EU-Standardvertragsklauseln der EU-Kommission vorsieht.
Darüber hinaus nutzt PwC auch externe IT-Dienstleister.
Soweit es sich bei den IT-Dienstleistern um ausländische Cloud-Dienste-Anbieter handelt, erfolgt die Datenspeicherung in den Rechenzentren des Dienstleisters innerhalb und außerhalb der EU. Das nach dem EU-Datenschutzrecht erforderliche angemessene Datenschutzniveau wird vertraglich durch Vereinbarung der EU-Standardvertragsklauseln (EU Model Clauses) gewährleistet. Nähere Informationen zu den von PwC eingesetzten Cloud-Dienste-Anbietern können Sie unter folgendem Link abfragen: www.pwc.de/externe-dienstleister.
Kann ein angemessenes Datenschutzniveau, das dem innerhalb der EU gemäß der EU DSGVO vergleichbar ist, im Einzelfall nicht gewährleistet werden, ist eine Übermittlung nur nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung zulässig.
Sie haben gegenüber PwC folgende Rechte nach dem geltenden Datenschutzrecht hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten.
Recht auf Auskunft: Sie können jederzeit von PwC Auskunft darüber verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten bei PwC über Sie gespeichert sind. Die Auskunftserteilung durch PwC ist für Sie kostenfrei.
Das Recht auf Auskunft besteht nicht oder nur eingeschränkt, wenn und soweit durch die Auskunft geheimhaltungsbedürftige Informationen offenbart würden, bspw. Informationen, die einem Berufsgeheimnis unterliegen.
Recht auf Berichtigung: Wenn Ihre personenbezogenen Daten, die bei PwC gespeichert sind, unrichtig oder unvollständig sind, haben Sie das Recht, von PwC jederzeit die Berichtigung dieser Daten zu verlangen.
Recht auf Löschung: Sie haben das Recht, von PwC die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn und soweit die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden oder, wenn die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben. In diesem Fall muss PwC die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einstellen und diese aus seinen IT-Systemen und Datenbanken entfernen.
Ein Recht auf Löschung besteht nicht, soweit
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten von PwC zu verlangen.
Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, von PwC die von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten sowie das Recht, dass diese Daten an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden. Dieses Recht besteht nur, wenn
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung: Wenn die Verarbeitung Ihrer Daten durch PwC auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erfolgt, können Sie jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung durch PwC einlegen.
Eine Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO liegt bspw. vor, wenn Ihr Arbeitgeber Mandant bei PwC ist und uns Ihre Daten als Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen übermittelt hat, oder wenn PwC Ihre Kontaktdaten nutzt, um Ihnen Informationen über Angebote und Veranstaltungen von PwC zuzusenden.
Alle der oben beschriebenen Betroffenenrechte können Sie gegenüber PwC geltend machen, wenn Sie Ihr konkretes Begehren an die folgenden Kontaktdaten richten:
Per E-Mail: DE_Datenschutz@pwc.com
Per Post:
PricewaterhouseCoopers GmbH WPG
Dr. Tobias Gräber, Datenschutzbeauftragter
Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
60327 Frankfurt am Main
Sie haben nach Maßgabe des Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt.
PwC wird Ihre personenbezogenen Daten solange speichern und verarbeiten, wie es für die Erfüllung der in diesen Datenschutzhinweisen beschriebenen Verarbeitungszwecken erforderlich ist. Soweit Ihre personenbezogenen Daten Gegenstand von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder Bestandteil von Unterlagen sind, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen, wird PwC diese Daten für die Dauer der gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsfrist speichern.
Die Aufbewahrungsfristen, denen PwC unterliegt, sind unterschiedlich lang und betreffen meist einen Zeitraum von 6 bis 10 Jahren. Zu den wesentlichen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, denen PwC unterliegt, gehören u.a. die folgenden Fristen:
Betroffene Dokumentenart | Aufbewahrungsdauer |
Handakten Wirtschaftsprüfer | 10 Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Beendigung des Auftrages |
Handakten Rechtsanwälte | 6 Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Beendigung des Auftrages |
Buchungsbelege | 10 Jahre |
Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe | 6 Jahre |
Sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen | 6 Jahre |
Soweit die betroffenen Daten verschiedenen Aufbewahrungsfristen unterliegen, ist maßgeblich jeweils die längste Aufbewahrungsfrist. In Einzelfällen kann sich die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist darüber hinaus verlängern, wenn bspw. die Informationen zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen auch nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benötigt werden.
Diese Datenschutzhinweise informieren nur über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Unabhängig davon bleiben die berufsrechtlichen Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten unberührt, denen PwC und die bei PwC beschäftigten Mitarbeiter nach dem Berufsrecht der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte unterliegen, soweit diese jeweils anwendbar sind. Diese berufsrechtlichen Verpflichtungen gelten vollumfänglich für alle Daten und Informationen, die wir von Ihnen im Rahmen des Auftragsverhältnisses mit Ihnen erhalten, unabhängig davon, ob diese Daten und Informationen personenbezogen sind oder nicht.
Wenn Sie selbst PwC mit der Erbringung einer Dienstleistung beauftragt haben, verarbeitet PwC im Rahmen der Auftragserfüllung neben Ihren persönlichen Kontaktdaten auch weitere personenbezogene Daten zu Ihren persönlichen, wirtschaftlichen und/oder beruflichen Verhältnissen, die Sie uns für die Auftragserfüllung übermitteln.
Abhängig von der Art des konkreten Auftrags können zu diesen personenbezogenen Daten auch besondere Arten personenbezogener Daten iSv. Art. 9 DSGVO gehören. Diese Daten sind durch das Datenschutzrecht besonders geschützt und die Verarbeitung solcher Daten ist nur unter besonderen Voraussetzungen erlaubt.
In den nachfolgenden Hinweisen erhalten Sie die zusätzlichen Informationen, die eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten durch PwC betreffen.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Besondere Kategorien personenbezogener Daten sind personenbezogene Daten, aus denen Informationen zu den folgenden Merkmalen hervorgehen:
PwC wird solche besonderen Arten von personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Auftrags verarbeiten, soweit Sie uns solche Daten im Rahmen des Auftrags übermitteln und deren Verarbeitung zur Auftragserfüllung erforderlich ist.
Hierbei handelt es sich um besonders sensible Informationen, die einem höheren Schutz unterliegen als sonstige personenbezogene Daten. Für die Verarbeitung solcher Daten zu Ihrer Person benötigen wir Ihre Einwilligung.
Die Verarbeitung erfolgt daher auf der Grundlage Ihrer Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Art. 7 DSGVO:
Mit der Unterzeichnung des Auftrags und der Übermittlung solcher sensitiven personenbezogenen Daten an PwC bringen Sie Ihr Einverständnis zu der Datenverarbeitung durch PwC zum Zweck der Durchführung des konkreten Mandatsverhältnisses zum Ausdruck und erteilen damit Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung.
Die Einwilligung in die Datenverarbeitung ist freiwillig und kann durch Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Wenn Sie Ihre Einwilligung in die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten durch PwC widerrufen möchten, können Sie dies tun, indem Sie Ihren Widerruf einfach an die folgenden Kontaktdaten senden:
E-Mail-Kontakt: DE_Datenschutz@pwc.com
Per Post:
PricewaterhouseCoopers GmbH WPG
Dr. Tobias Gräber, Datenschutzbeauftragter
Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
60327 Frankfurt am Main
Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass bei einem Widerruf der Einwilligung die Bearbeitung Ihres Auftrags und die Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung durch PwC nicht oder nur noch eingeschränkt möglich ist.
Download: Datenschutzhinweise