PwC geht mit seiner Blockchain-Studie in die dritte Runde: Diesmal nahmen insgesamt 302 Vertreter aus Banken, Versicherungen und Asset Managern an der Umfrage teil. Dabei zeigt sich erneut ein klares Bild: Die Blockchain-Technologie ist im Bewusstsein der Finanzindustrie angekommen. Alle Befragten geben an, dass sie mindestens über ein Grundverständnis verfügen, auch wenn nur 2 Prozent sich selbst eine profunde Expertise zuschreiben. Unter den Teilnehmern herrscht dabei ein überwiegend positives Stimmungsbild. Ganze 75 Prozent der befragten Führungskräfte sind vom Potential der Technologie überzeugt.
Anbieter, die bereits Krypto-Verwahrgeschäfte durchführen, müssen bis zum 31.03. eine Absichtserklärung zur Beantragung einer Lizenz bei der BaFin einreichen und dann bis zum 30.11. die Lizenzierung abschließen.
Diesem positiven Stimmungsbild stehen allerdings immer noch keine entsprechenden Investitionen gegenüber: 97 Prozent der Teilnehmer stellen kein signifikantes Budget zur Verfügung, 60 Prozent haben für Krypto-Assets überhaupt keine Mittel vorgesehen. Dabei nennen die Unternehmen als Grund für ihre Zurückhaltung regulatorische und technologische Hindernisse. Es ist die gleiche Begründung wie schon 2018, doch im Unterschied zu damals sind gesetzliche Rahmenbedingungen heute vorhanden. So fallen Krypto-Assets nun unter das deutsche Kreditwesengesetz, das über weitreichende Regularien zur Verwahrung von Kapitalanlagen verfügt. Eine wichtige Folge daraus ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für den Handel mit Krypto-Produkten, so Dr. Thomas Schönfeld, PwC-Experte und Verfasser der Studie. Abgesehen von der Regulatorik habe die Technologie zuletzt auch Fortschritte in Hinblick auf ihre Skalierbarkeit, Sicherheit und Geschwindigkeit gemacht.
„Die Erlaubnispflicht schafft eine wichtige Absicherung, die den Akteuren am Finanzmarkt neue Möglichkeiten eröffnet. Der institutionelle Rahmen sorgt für mehr Transparenz und Sicherheit.“
Die benötigte Lizenz für den Handel mit Krypto-Produkten ist bei der BaFin zu beantragen, bevor entsprechende Geschäfte getätigt werden. Dienstleistungsanbieter, die bereits vor dem 31.12.2019 Krypto-Verwahrgeschäfte durchgeführt haben, erhalten eine vorläufige Erlaubnis, sofern sie bis spätestens 31. März bei der BaFin ihre Absicht anzeigen und danach den Lizenzierungsprozess bis spätestens 30. November abschließen. Unsere Experten von PwC unterstützen Sie hierbei gerne.
Für Schönfeld liegt das Problem der andauernden Zögerlichkeit in erster Linie bei den Unternehmen. Oftmals seien diese zum einen nicht ausreichend über die Entwicklungen der Technologie informiert. Zum anderen liegt der Fokus bei Unternehmen aktuell noch stärker auf Digital-Themen und Technologien wie beispielsweise Künstliche Intelligenz und Internet of Things. Auch der disruptive Charakter von Blockchain stellt gegenwärtig noch eine Hürde dar. Mit Blick auf die Ergebnisse der Studie ruft Schönfeld die Finanzbranche zu mehr Engagement bei Blockchain-Produkten auf.
Dabei könnte die Studie sogar ein erstes Anzeichen für eine mögliche Verhaltensänderung beinhalten: Stellten bisher ausschließlich kleinere Unternehmen signifikante Budgets (über 100.000 Euro) für Krypto-Produkte zur Verfügung, sind es nun die größeren Finanzdienstleister, die stärker investieren. Ein mögliches Indiz dafür, dass Blockchain den Status des Hypes hinter sich lässt und bald schon produktivere Anwendungen und Geschäftsmodelle auf den Markt kommen.
„Wenn der Marktdruck steigt, sind diejenigen im Vorteil, die sich das nötige Wissen im Umgang mit den Produkten angeeignet und die erforderlichen Strukturen bereits etabliert haben. Unser Ratschlag daher: Prokrastination vermeiden und einen Blick über die Finanzindustrie hinaus wagen.“
Zu diesem Bild würden auch die schlechten Umfrage-Ergebnisse für Krypto-Währungen passen. Lange Zeit galten diese als eine vielversprechende Anwendung der Blockchain-Technologie. Doch hier zeigt sich ganz klar, dass der Hype vorbei ist: Knapp 80 Prozent der Teilnehmer halten Krypto-Währungen für nicht relevant, manchen Befragten sind etablierte Währungen wie Ripple oder Neo nicht einmal bekannt (12 bzw. 18 Prozent). Klassische Krypto-Währungen wie Bitcoin hätten das große Manko, mit illegalen Geschäften im Darknet in Verbindung gebracht zu werden, so Schönfeld. Auch fehlten ihnen für Notfall- oder StressSzenarien wichtige Absicherungen/Garantien.
Künftige Blockchain-Anwendungen sehen die Teilnehmer der Studie vor allem im Umfeld von Daten-Sicherheit, Audit- und Datenintegrität sowie Peer-to-Peer Payment. Bisher werden diese Anwendungen jedoch noch nicht zielgerichtet eingesetzt, wie Schönfeld erklärt. Zudem zielten heutige Anwendungen noch verstärkt auf Effizienzsteigerungen. Das viel größere Potential, das in der Einführung neuer Geschäftsmodelle liege, werde hingegen bisher kaum erkannt.
Die PwC-Blockchain-Survey in Financial Services wurde Ende 2019 deutschlandweit bei Unternehmen aus der Finanzbranche durchgeführt. Beteiligt waren insgesamt 302 deutsche Banken, Versicherungen und Asset Manager. Die Befragung erfolgte ausschließlich mit Führungskräften und umfasste 44 Fragen zur Blockchain Technologie.
Bestehende Anbieter solcher Dienstleistungen müssen bis zum 31. März bei der BaFin eine Absichtserklärung einreichen und dann bis zum 30. November eine Lizenz erwerben. Anbieter, die neu in diesen Markt eintreten möchten, müssen die Lizenz der BaFin vor ihrem Markteintritt erhalten haben.