Retail Investment Package (RIP) erhöht Margendruck im Geschäft mit Wertpapieren und Versicherungsanlageprodukten

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Daniel Wildhirt
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Retail Investment Package (RIP) rückt Privatanleger in den Mittelpunkt

Das Gesetzespaket der EU-Kommission mit der Bezeichnung Retail Investment Package (RIP) wird sich umfassend auf die Geschäftstätigkeit der Banken und Versicherungsunternehmen in Deutschland auswirken. Noch sind die Vorschläge nicht final und durchlaufen die politischen Entscheidungsprozesse. Dennoch sollten sich Banken und Versicherer in Deutschland frühzeitig auf die umfassenden Änderungen einstellen. Diese werden die gesamte Prozesskette von der Entwicklung, dem Vertrieb bis hin zum Management von Finanz- und Versicherungsanlageprodukten betreffen und dabei auch deutliche Auswirkungen auf die Profitabilität haben.

Nach Abschluss der Konsultationen dürfte die Reform voraussichtlich Anfang 2026 in Deutschland zur Anwendung kommen. Ziel der im Mai 2023 von der EU-Kommission vorgelegten Retail Investment Package ist es, den Schutz und das Vertrauen von Privatanlegern in die Kapitalmärkte zu stärken und die EU zu einem sicheren Ort für langfristige Investitionen zu gestalten. Trotz hoher Sparquoten ist die Beteiligung der Europäer an den Kapitalmärkten niedriger als in anderen Ländern wie den USA. Das Retail Investment Package ist Teil der weitreichenden EU-Agenda für eine vertiefte und erweiterte Kapitalmarktunion.

Eine aktuelle Analyse von PwC zum RIP untersucht wesentliche neue Anforderungen der geplanten Reform sowie deren Implikationen für Banken und Versicherungsunternehmen und nennt Lösungsvorschläge für eine erfolgreiche Umsetzung.

„Die geplante Retail Investment Strategy wird die Vergütungsmodelle sowie den gesamten Beratungs- und Vertriebsprozess im Wertpapiergeschäft von Banken verändern.“

Daniel Wildhirt,Partner, Banking Leader Advisory bei PwC Deutschland

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Neue Standards für Beratung und Vertrieb von Finanzinstrumenten und Versicherungsanlageprodukten

Im Rahmen der geplanten Reform werden geltende Anlegerschutzvorschriften wie die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II), die Richtlinie für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) und die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) sowie die Verordnung über Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs), die Richtlinie über die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvency II) und der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) überarbeitet und erweitert.

Neue Anforderungen der RIP an Banken und Versicherer

Zuwendungen

Im Vertrieb von Finanzinstrumenten werden die Regelungen bezüglich Zuwendungen schärfer. Das RIP sieht, dass diese Art von Vergütung nur bei den Transaktionen gültig ist, bei denen eine Anlageberatung durchgeführt wurde. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Zuwendungen bei Execution-Only-Transaktionen oder im Rahmen des Beratungsfreien Geschäfts zukünftig nicht mehr erlaubt sind. 

Beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten sind Zuwendungen unabhängig von der Beratung weiterhin möglich. Allerdings dürfen Versicherungsvermittler oder Versicherungsunternehmen nur dann Zuwendungen zahlen oder erhalten, wenn sichergestellt ist, dass der Erhalt oder die Zahlung nicht ihrer Pflicht entgegensteht, ehrlich, redlich und professionell im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln.

Einführung Best-Interest-Test

Sowohl für den Vertrieb von Finanzinstrumenten als auch Versicherungsanlagen wird ein Best-Interest-Test eingeführt. Im Rahmen einer Beratungsleistung soll das kosteneffizienteste geeignete Produkt empfohlen werden. Zusätzlich soll(en) ein oder mehrere Produkte ohne Zusatzmerkmale empfohlen werden, die für die Erreichung der Anlageziele des Kunden nicht erforderlich sind. 

Product Governance für ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis

Für Produkthersteller werden zusätzliche Zulassungsverfahren und Preisbildungsprozesse eingeführt, die den administrativen Aufwand erhöhen und potenziell zu Margenverlusten führen können.

Im Bezug auf Finanzinstrumente, die unter die PRIIPs-Verordnung fallen, wird gefordert, dass alle Kosten des Finanzinstruments quantifiziert und diese Informationen an eine aufzubauende ESMA-Benchmarking-Datenbank geliefert werden. Gleiches wird für Versicherungsanlageprodukte gefordert. Hier wird die EIOPA eine entsprechende Benchmarking-Datenbank aufbauen.

Anpassung Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung

Die einzuholenden und zu betrachtenden Informationen im Rahmen einer Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung für Finanzinstrumente und Portfolioverwaltung werden ausgeweitet. Insbesondere soll die Analyse der Verlusttragfähigkeit des Kunden ausweitet sowie bei einer Geeignetheitserklärung der Bedarf an Portfoliodiversifizierung des Kunden berücksichtigt werden. 

Bei Versicherungsanlageprodukten wird der Betrachtungsbereich auf den zugrundeliegenden Anlagewert ausgeweitet. Zusätzlich werden ähnliche Regelungen zur Portfoliodiversifizierung und Verlusttragfähigkeit wie bei Finanzinstrumenten eingeführt.

Einstufung als Professioneller Kunde

Die Anforderungen zur Einstufung als Professioneller Kunde gem. MiFID sollen erleichtert werden. Insbesondere werden Volumensschwellen zur Einstufung reduziert.

Fazit

Neben den sich abzeichnenden regulatorischen Änderungen, die zum Schutz der Privatkunden eine hohen Implementierungsaufwand auslösen dürften, steht offenkundig eine zweite Welle des Drucks auf die Profitabilität des Wertpapiergeschäftes mit Privatkunden an. Einerseits werden durch die Einschränkung des Zuwendungsregimes Erlösquellen entfallen – andererseits reduzieren die erhöhten Kosten- und Transparenzanforderungen die Möglichkeit, Margen im Wertpapiergeschäft durchzuholen. Damit sollten sich Banken und Versicherung neben den Regulierungsdetails auch die strategischen Auswirkungen auf das Privatkunden-Wertpapiergeschäft frühzeitig ansehen. Gleiches gilt etwas abgemildert auch für das Geschäft mit Versicherungsanlageprodukten.

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Daniel Wildhirt

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Ullrich Hartmann

Ullrich Hartmann

Partner, EMEA Banking and Capital Management (BCM) Sustainability Lead, Co-Lead Sustainability Assurance Services, PwC Germany

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