Die Sanierungs- und Abwicklungsplanung ist ein wesentlicher Baustein der Regulierung und Aufsicht von Finanzinstituten geworden. Sie dient dazu, die Vorbereitung von Finanzinstituten auf potenzielle Krisensituationen zu verbessern und eine geordnete Reaktion auf solche Ereignisse zu ermöglichen.
„Das regulatorische Umfeld von Sanierungs- und Abwicklungsplanung ist im ständigen Wandel und zeichnet sich durch eine sehr hohe Komplexität aus, die sich aus einer großen Anzahl von geltenden, verbindlichen und (inter-)nationalen Vorschriften ergeben. Wir helfen Ihnen dabei, die Anforderungen effizient zu bewältigen.“
Der einheitliche Abwicklungsmechanismus (SRM) innerhalb der Bankenunion zielt darauf ab, eine geordnete und gegebenenfalls grenzüberschreitende Abwicklung von Banken zu gewährleisten, um schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Finanzstabilität, die Realwirtschaft und die öffentlichen Finanzen zu vermeiden. Die Abwicklungsplanung basiert dabei auf der Verordnung zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM-VO) und der Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Banken (BRRD), die sowohl für bedeutende als auch weniger bedeutende Institute relevant werden können.
Die Institute müssen die Abwicklungsfähigkeit gemäß den Vorgaben des Abwicklungsplans erreichen. Das SRB und die BaFin haben dafür Erwartungshaltungen für Banken veröffentlicht, um die Abwicklungsfähigkeit im Krisenfall zu unterstützen.
Zur Herstellung der Abwicklungsfähigkeit fordern die Abwicklungsbehörden eine angemessene abwicklungsbezogene Governance ein, um im Fall einer Krise eine kurzfristige Entscheidungsfindung sowie eine angemessene Ressourcenausstattung sicherzustellen.
Institute haben ausreichend Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität vorzuhalten.
Insbesondere aufgrund intransparenter Marktinformationen kann das Vertrauen in das Institut beeinträchtigt sein, es ist daher von entscheidender Bedeutung ausreichend Liquidität im Abwicklungsfall vorhalten zu können.
Um im Abwicklungsfall sowohl die Kerngeschäftsbereiche als auch die kritischen Funktionen aufrechterhalten zu können sowie den Zugang zu FMIs und Finanzintermediären zu gewährleisten, haben die Institute entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Für die Bereitstellung der an die Aufsicht/Abwicklungsbehörde zu liefernden umfangreichen Daten und Informationen, haben Institute angemessene Informationssysteme vorzuhalten.
Eine interne und externe Kommunikation ist im Ernstfall von entscheidender Bedeutung für eine effiziente Umsetzung der Abwicklungsstrategie. Vor diesem Hintergrund müssen Institute geeignete Kommunikationspläne und Mustertexte vorhalten, um eine erfolgreiche Kommunikation sicherzustellen.
Insofern die Abwicklungsstrategie eine Teilübertragung von Rechtsverhältnissen oder Verbindlichkeiten vorzieht, ist die Möglichkeit einer Separierbarkeit zwingende Voraussetzung für eine adäquate Umsetzung.
Nach Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zur Verabschiedung der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD) sind die Institute grundsätzlich verpflichtet, einen Sanierungsplan zu erstellen. Das vorrangige Ziel eines Sanierungsplans besteht darin, die finanzielle und operative Widerstandsfähigkeit von Banken durch gezielte Maßnahmen zu stärken und im Ernstfall eine ausreichende Liquidität sicherzustellen. Die Verantwortung für die Erstellung der Sanierungspläne obliegt den jeweiligen Instituten.
Zentral ist die strategische Analyse des Geschäftsmodells. Dabei werden die Organisationsstruktur und Beteiligungen der Banken analysiert. Außerdem wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit untersucht.
Mit Frühwarn- und Sanierungsindikatoren lassen sich Krisen im Ernstfall frühzeitig erkennen. Die Indikatoren sollten mit Schwellenwerten versehen werden, die über den Mindestanforderungen der Aufsichtsbehörden liegen, um ausreichend Zeit für die Umsetzung von Maßnahmen zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten die Indikatoren aus den spezifischen Risikofaktoren der Institute abgeleitet und insbesondere externe Einflussfaktoren berücksichtigen.
Für geeignete Handlungsoptionen sollten Institute eine Auswirkungs- und Umsetzungsanalyse durchführen, die die zeitliche Dauer der Umsetzung, Umsetzungshindernisse und Verflechtungen mit anderen Handlungsoptionen berücksichtigt.
Bei der Ausarbeitung der Sanierungspläne sollten Banken auf bestehende Governance-Prozesse aufbauen und diese erweitern. Über Phasenmodelle lassen sich Zuständigkeiten aufsetzen, Handlungsschritte schriftlich fixieren und die Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane mit einbeziehen.
Die Handlungsoptionen und Indikatoren sollten Institute in Form von Belastungsszenarien auf Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit hin bewerten.
Die Sanierungspläne sollten Kommunikationspläne für den Ernstfall enthalten und Kommunikationswege und Verantwortungen für die Kommunikationsmaßnahmen benennen.
Mit der geplanten EU-Richtlinie IRRD (Insurance Recovery and Resolution Directive) wird die EU-weite Harmonisierung der Abwicklungsplanung von dem Bankensektor auf den europäischen Versicherungssektor ausgeweitet. Die Erstumsetzung wird voraussichtlich 2026 erfolgen. Unter Berücksichtigung der nationalen Umsetzung und der üblichen Übergangsfristen deutet dies darauf hin, dass die verabschiedeten Vorschriften bereits ab dem Jahr 2026 angewendet werden. Es ist daher höchste Zeit, mögliche Auswirkungen der IRRD auf Versicherungsunternehmen zu prüfen. Die neue Richtlinie, die Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD), soll nicht nur die bestehenden Rahmenwerke des Finanzstabilitätsrats und der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden ergänzen, sondern auch einheitliche Mindestanforderungen präzisieren und festlegen.
Komplexität
Hohe Vernetzung und Abhängigkeiten der Themen zueinander
Zeit
Steigende Komplexität durch die langjährige Projektlaufzeit
Ressourcen
Einbindung nahezu aller Einheiten des Instituts in das Umsetzungsprojekt erforderlich
Integration
Überführung der Anforderung in die Gesamtbanksteuerung