Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR)

Was Kryptowerte-Dienstleister und Emittenten in der EU jetzt umsetzen müssen

MiCAR als ein relevanter Schritt für mehr Vertrauen in Kryptowerte-Dienstleistungen

Die „Markets in Crypto-Assets Regulation“ (MiCAR) stellt eine wegweisende Verordnung für die europäische Kryptowerte-Industrie dar. Als in der EU tätiger Kryptowerte-Dienstleister oder Emittent stehen Sie vor der Herausforderung, alle regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, um in diesem Markt vertrauensvoll und nach geltendem Recht zu agieren. Mittels unserer Services bieten wir Ihnen individuelle Lösungen, um Sie auf die MiCAR vorzubereiten und durch den Zulassungsprozess zu führen. Mit unserer Expertise in den Bereichen Compliance, interne Kontrollsysteme, Legal und regulatorische Berichterstattung können wir Sie vollumfänglich unterstützen.

„In MiCAR steckt nicht nur die Einhaltung von Vorschriften, sondern auch die Möglichkeit, das Vertrauen in die eigenen Kryptowerte-Dienstleistungen zu steigern. Unsere Kunden sollten somit aufgrund von MiCAR nicht nur regulatorische Checkboxen abhaken, sondern aktiv dazu beitragen, eine vertrauensvolle Ökonomie rund um Kryptowerte zu formen.“

Konstantinos Dagianis,Partner Financial Services und Digital Assets Leader bei PwC Deutschland

Die wichtigsten Fakten zu MiCAR

Die MiCAR wurde eingeführt, um einen einheitlichen Rechtsrahmen für das Wirtschaften im Zusammenhang mit Kryptowerten in der Europäischen Union zu schaffen und ist damit Teil des Digital Finance Package der EU, welches am 24. September 2020 veröffentlicht wurde. Das Ziel ist der Schutz von Anlegern, die Gewährleistung der Finanzstabilität und die Förderung von Innovation und Expansion in der Branche. Neben der MiCAR gehören DORA (Digital Operational Resilience Act) und das DLT Pilot Regime zum Digital Finance Package.

MiCAR enthält Regelungen für die Emission und das Angebot von Kryptowerten sowie Vorschriften für Krypto-Dienstleister. Sie zielt darauf ab, einen umfassenden Regelungsrahmen für die gesamte Krypto-Asset-Branche in der EU zu etablieren.

Seit dem 30. Juni 2024 sind die Regelungen für vermögenswertreferenzierte Kryptowerte (Asset-Referenced Token, ARTs) und E-Geld Token (E-Money Token, EMTs) aus Titel III und Titel IV der MiCAR anwendbar. Alle weiteren Vorschriften der MiCAR treten am 30. Dezember 2024 in Kraft. 

MiCAR betrifft insbesondere Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) und Krypto-Asset-Emittenten (CAIs), welche in der EU operieren. CASPs sind Anbieter von verschiedenen Kryptowerte-Dienstleistungen, worunter bspw. die Verwahrung von Kryptowerten, der Betrieb von Handelsplattformen oder die Beratung im Zusammenhang von Kryptowerten zählt. Die Emittenten wiederum müssen regulatorische Anforderungen an bspw. die Zulassung von neuen Kryptowerten erfüllen.

Zukünftig könnten somit Kreditinstitute, Wertpapieremittenten, Zahlungsdienstleister, E-Geld-Institute, Investmentfonds oder sonstige Kapitalverwaltungsgesellschaften unter MiCAR verpflichtet sein, bestimmte Transparenz-, Lizenzierungs- und Aufsichtsanforderungen zu erfüllen, wenn diese Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten anbieten. Laut Art. 3 Abs. 16 der MiCAR fallen folgende Dienstleistungen folglich unter die neue Regulierung:

  • Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden;
  • Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte;
  • Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag;
  • Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte;
  • Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden;
  • Platzierung von Kryptowerten;
  • Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden;
  • Beratung zu Kryptowerten;
  • Portfolioverwaltung von Kryptowerten;
  • Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden.

Die Verordnung zielt darauf ab, Anlegerschutz zu gewährleisten, die Finanzstabilität zu sichern und Innovationen in der Branche zu fördern. Beispiele für Fokusbereiche sind Regelungen für die Emission und das Angebot von Kryptowerten sowie Vorschriften für Krypto-Dienstleister. MiCAR unterscheidet auch zwischen verschiedenen Arten von Kryptowerten wie E-Money Token (EMTs) und Asset-Referenced Token (ARTs) und setzt spezifische Kriterien für die Einstufung als „signifikant“ fest, was zusätzliche regulatorische Anforderungen mit sich bringt. Die Verordnung ist extraterritorial geltend und betrifft somit auch Unternehmen aus Drittländern, die Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU anbieten oder bewerben.​

Unser Angebot für Sie

Umfangreiche Aufklärung zu allen relevanten Anforderungen der MiCAR.

Assessment und Beratung sowie Technologie-Anpassungen und Proof of Reserves für die MiCAR-Konformität.

Bewertung und Implementierung notwendiger Verfahren und Richtlinien, um die MiCAR-Anforderungen zu erfüllen.

Beratung zur Einhaltung aller rechtlichen MiCAR-Anforderungen.

Analyse, Prüfung und Implementierung der Anti-Geldwäsche Anforderungen der neuen MiCAR-Verordnung.

< Back

< Back
[+] Read More

Wir unterstützen Sie bei allen Fragestellungen rund um MiCAR.

Melden Sie sich bei uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

Welche Kryptowerte werden von der MiCAR erfasst?

Folgende Kryptowerte sind vom Anwendungsbereich der MiCAR umfasst und laut Art. 3 Abs. 1 bezeichnet die MiCAR

  • „vermögenswertereferenzierte Token“ (Asset-Referenced Token, ARTs) als einen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll;
  • „E-Geld-Token“ (E-Money Token, EMTs) als einen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll;
  • „Utility-Token“ als einen Kryptowert, der ausschließlich dazu bestimmt ist, Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung zu verschaffen, die von seinem Emittenten bereitgestellt wird.

„Mit der Einführung von MiCAR schlägt die Europäische Union das neueste Kapitel ihres einheitlichen Regelwerks auf und ebnet den Weg für eine harmonisierte Zukunft der Finanzdienstleistungen, die Innovation fördert und Verbraucherschutz stärkt. MiCAR stellt für EU und global agierende Finanzdienstleister sowie Digital Natives sowohl Herausforderungen als auch Chancen dar. PwC Legal leistet entscheidende Hilfe, um durch die Komplexität zu navigieren und Potenziale On- und Off-Chain voll auszuschöpfen.“

Michael Huertas,Partner, Global Financial Services Legal Leader bei PwC Legal Deutschland

Für wen ist MiCAR relevant?

MiCAR betrifft insbesondere Krypto-Asset-Dienstleister (Crypto-Asset Service Provider, CASP) und Krypto-Asset-Emittenten (Crypto-Asset Issuer, CAI) in der EU. CASPs sind Anbieter von verschiedenen Kryptowerte-Dienstleistungen, wie die Verwahrung, der Betrieb von Handelsplattformen, der Tausch oder Beratung. Die CASPs sind für Transparenz, Lizenzierung und Aufsicht in Bezug auf Krypto-Assets verantwortlich, während CAIs regulatorische Anforderungen für die Emission, das öffentliche Angebot und die Zulassung von Krypto-Assets erfüllen müssen.

Zukünftig könnten somit Kreditinstitute, Wertpapieremittenten, Zahlungsdienstleister, E-Geld-Institute, Investmentfonds oder sonstige Kapitalverwaltungsgesellschaften unter MiCAR verpflichtet sein, bestimmte Transparenz-, Lizenzierungs- und Aufsichtsanforderungen zu erfüllen, wenn diese Dienstleistungen im Zusammenhang von Krypto-Assets anbieten.

Warum Sie bereits jetzt handeln sollten?

Es ist ratsam, jetzt zu handeln, da die schrittweise Einführung der MiCAR bevorsteht. Durch frühzeitiges Handeln können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen rechtzeitig die notwendigen Anpassungen vornimmt, um die Einhaltung der neuen Vorschriften sicherzustellen. Die Timeline zeigt, dass erste Bestimmungen (Titel III & IV) bereits ab Juni 2024 gelten. Eine frühzeitige Vorbereitung ermöglicht die lückenlose Einhaltung der MiCAR bis spätestens Dezember 2024, wenn die gesamte MiCAR rechtskräftig sein wird. Eine frühzeitige strategische Positionierung Ihrerseits kann zur Minimierung von Risiken und Nutzen von Chancen im wachsenden Markt für Krypto-Assets beitragen.

„In Gesprächen mit internationalen Kunden merken wir deutlich, dass MiCAR nicht nur eine weitere Regulierung und Markteintrittsbarriere ist. MiCAR gibt unseren Kunden eine regulatorische Gewissheit und setzt die Rahmenbedingungen, die vor allem für institutionelle Investoren sehr wichtig sind. MiCAR muss noch reifen, aber wir freuen uns über die Möglichkeiten, die es im EU-Raum schafft.“

Andreas Traum,Partner Financial Services und Digital Assets Leader bei PwC Deutschland

Weitere Insights zu MiCAR

Follow us

Contact us

Konstantinos Dagianis

Konstantinos Dagianis

Partner Financial Services und Digital Assets Leader, PwC Germany

Andreas Traum

Andreas Traum

Partner Financial Services und Digital Assets Leader, PwC Germany

Dominik Schauerte

Dominik Schauerte

Partner, Forensic Services, PwC Germany

Dr. Michael Huertas

Dr. Michael Huertas

Partner, Global Financial Services Legal Leader, PwC Legal

Dimitri Gross

Dimitri Gross

Director FS Transformation und Digital Assets Technology Leader, PwC Germany

Hide