OSI- und 44er-Sonderprüfungen bei Finanzinstituten

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Ariane Rupp, Director bei PwC Deutschland

Ariane Rupp
Director FS Governance, Risk & Compliance bei PwC Deutschland
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Erfolgreiche Aufsichtsprüfung durch konsequente Vor- und Nachbereitung

Ob durch EZB-Anordnung oder § 44 KWG: Im Falle umfassender Aufsichtsprüfungen müssen Banken und Finanzinstitute nachweisen, dass ihre Prozesse, Portfolien und Systeme sämtliche aufsichtsrechtliche Standards adäquat umsetzen. Im Besonderen ist es während der Vorbereitung und Durchführung einer Prüfung zusätzlich zu ihrem Tagesgeschäft häufig eine Herausforderung, die spezifischen Anfragen der Aufseher zeitnah entgegenzunehmen und präzise zu beantworten. Dafür braucht es nicht nur eine robuste Governance, eine effiziente Datenbereitstellung, funktionierende interne Prozesse und Kontrollmechanismen, sondern auch ausreichende personelle Kapazitäten. In der Praxis sind diese jedoch – primär bedingt durch die Komplexität des Tagesgeschäfts – oft rar. Externe Unterstützung kann in solchen Situationen daher zu einer erfolgreichen Bewältigung von Aufsichtsprüfungen beitragen.

„Die regulatorischen Anforderungen und insbesondere auch die makroökonomischen Herausforderungen auf den internationalen Finanzplätzen steigen in den letzten Jahren rapide an. Deshalb haben Bankenaufsichtsprüfungen in den vergangenen Jahren zugenommen. Wir unterstützen Sie dabei, den prozessualen und fachlichen Herausforderungen einer On-Site Inspection optimal zu begegnen.“

Ariane Rupp,Director FS Governance, Risk & Compliance bei PwC Deutschland

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Der Ablauf von Sonderprüfungen

Im Rahmen der bankaufsichtlichen Tätigkeiten führt die Finanzaufsicht regelmäßig bankgeschäftliche Prüfungen durch, über die sie sich detaillierte Einblicke in die Risikostrukturen der Institute verschafft. Bei bedeutenden Instituten (Significant Institutions, kurz SI) beauftragt die EZB diese Prüfungen (On-Site Inspection, kurz OSI). Bankgeschäftliche Prüfungen bei weniger bedeutenden Instituten (Less Significant Institutions, kurz LSI) ordnet wiederum gemäß § 44 Abs. 1 KWG die BaFin an.

Inhalt und Umfang der Prüfungen können ein breites Spektrum abdecken. Welche Themen potenziell im Fokus der Aufsicht liegen, können Unternehmen aus dem institutsspezifischen aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP), aber auch entlang der allgemeinen Aufsichtsprioritäten (u .a. ECB: Supervisory priorities and assessment of risks and vulnerabilities) ableiten.

Diagramme auf dem Monitor

Effizientes Management von On-Site Inspections

Anlassbezogene Sonderprüfungen kündigt die Aufsicht in der Regel kurzfristig an. Diese verursachen gerade nach Jahren von Effizienzsteigerungen und Abbau von personellen Kapazitäten in der Finanzindustrie unvorhergesehene Personalengpässe.

Wir unterstützen Sie bei der Organisation von OSI- und 44er-Prüfung, um hausintern das erforderliche Bewusstsein dafür zu schaffen und so eine reibungslose Kommunikation mit EZB beziehungsweise BaFin sicherzustellen. Neben unserer Prozesskompetenz profitieren Sie auch von unserer fachlichen Erfahrung sowie von unseren Einblicken aus Prüfungsbegleitung und Projekten bei anderen Häusern – darunter zahlreiche SIs, LSIs und Finanzdienstleister. So mitigieren Sie die quantitative und qualitative Gefahr potenzieller Feststellungen, die aus einer unzureichenden Vorbereitung und Durchführung resultieren. Von der adäquaten Vorbereitung, der Schulung von Mitarbeitenden bis zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs und einer zielgerichteten Nachbereitung unterstützen wir Ihr Institut dabei, OSIs erfolgreich zu bewältigen. 

Typische Phasen einer Sonderprüfung

Sonderprüfungen – Scope

Phase 1: Prüfungsvorbereitung

  • Bearbeitung der initialen Anforderungsliste
  • Einrichtung eines PMO mit zentralen Verantwortlichkeiten für die Prozesse und Kommunikation
  • Identifizierung und Schulung aller Themenverantwortlichen
  • Einrichtung der (technischen) Infrastruktur (u.a. Onboarding der Prüfer)
  • Vorbereitung aller Templates und Tracker
  • Identifizierung von Schwachstellen, Sammlung von Unterlagen und Vorbereitung von Argumentationslinien für die Prüfungsgespräche
  • Fachliche Vorbereitung der Prüfungsthemen

Phase 2: Prüfungsbegleitung

  • Standardisierte fachliche und formelle Vorbereitung und Protokollierung der Aufsichtsgespräche
  • Begleitung und Nachbereitung der Prüfungsgespräche
  • Laufende Dokumentation, Verteilung und fachliche Unterstützung bei der Bearbeitung der Anfragen
  • Wissenstransfer aus vergleichbaren OSIs
  • Überwachung der Abläufe und Einhaltung der Fristen

Phase 3: Prüfungsnachbereitung

  • Unterstützung bei der Formulierung der Stellungnahme zu den Prüfungsergebnissen
  • Ausarbeitung einer Roadmap für die RemediationSphase
  • Unterstützung bei der Durchführung der Maßnahmen zur Behebung der Feststellungen
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