
Der Einsatz von neuen Technologien im Kampf gegen Finanzkriminalität
Interview mit PwC-Experte Lars-Heiko Kruse zum Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität.
Die EU hat kürzlich ein Gesetzespaket verabschiedet, um den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf europäischer Ebene zu stärken. Wichtiger Bestandteil des Anti-Money-Laundering-Package der EU ist die Einrichtung der Anti-Money-Laundering-Authority, kurz AMLA.
Ziel dieser neuen EU-Behörde ist es, die Aufdeckung verdächtiger Finanztransaktionen und Aktivitäten zu erleichtern und Schlupflöcher zu schließen, die Kriminelle nutzen, um Erträge aus Straftaten über das Finanzsystem zu waschen oder damit terroristische Aktivitäten zu finanzieren.
Die AMLA ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde auf EU-Ebene, die eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung spielt. Um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen, wird die Anti-Geldwäsche-Behörde mit folgenden Aufgaben, Funktionen und Befugnissen ausgestattet:
„Mit der AMLA wird zum ersten Mal eine EU-Behörde eine zentrale Rolle in der gesamteuropäischen Aufsicht zur Bekämpfung von Geldwäsche übernehmen. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der Geldwäschebekämpfung in der EU.“
Die AMLA beaufsichtigt in erster Linie Unternehmen aus dem Finanzsektor: Die neue Behörde wird bis zu 40 Finanzinstitute mit dem höchsten Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung direkt beaufsichtigen. Grundlage für die Auswahl dieser Institute soll eine Kombination objektiver Kriterien sein. Dazu zählt vor allem, ob ein Institut grenzüberschreitend tätig ist und einen hohen Anteil an Transaktionen mit Drittländern aufweist. Die erste Liste der Unternehmen, die der direkten Aufsicht unterliegen, wird die AMLA im Verlauf des Jahres 2027 veröffentlichen.
Unternehmen aus dem Finanzsektor, die nicht als Verpflichtete mit hohem Risiko von der AMLA ausgewählt wurden, unterliegen weiterhin der Aufsicht durch die BaFin. Aber auch für diese Gruppe von Instituten können sich Änderungen in der Aufsichtspraxis ergeben: Wir gehen davon aus, dass die AMLA Vorgaben erlassen wird, um die Aufsichtsmethoden zu harmonisieren. Darüber hinaus wird es neue Leitlinienpakete geben, die alle Finanzinstitute umsetzen müssen.
Unternehmen aus dem Nicht-Finanzsektor werden weiterhin von den zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigt. Das heißt: Es wird keine direkte Aufsicht durch die AMLA geben. Allerdings wird die AMLA die nationalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigen und die Aufsichtspraxis koordinieren.
In Ausnahmefällen kann die AMLA also jedes Unternehmen beaufsichtigen, wenn dieses die Anforderungen der nationalen Aufsichtsbehörde nicht ausreichend oder zeitnah umsetzt. Die AMLA wird zudem Anweisungen an nationale Behörden erlassen können, um bestimmte Unternehmen zu beaufsichtigen, wenn die nationale Aufsicht unwirksam ist.
„Im Zusammenspiel mit den nationalen Anti-Geldwäsche-Behörden und den Finanzermittlungsstellen bildet die AMLA ein robustes Aufsichtssystem, das die Effektivität und Effizienz der Anti-Geldwäsche-Bemühungen in Europa stärkt.“
Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Status Quo in Hinblick auf die aktuelle EU AML-Verordnung und zukünftige Leitlinien zu analysieren und angemessene Maßnahmen zur Optimierung abzuleiten.
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