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Michael Ey
Partner, Leiter Gesundheitswirtschaft bei PwC Deutschland
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Das Pflegebudget, die Ausgliederung der Pflegekosten aus dem Fallpauschalensystem, hat zum Ziel, die Pflege am Bett zu stärken und für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Für Krankenhäuser sind damit allerdings vielfach auch langwierige Verhandlungen verbunden, die zu Lasten ihrer Planungssicherheit gehen. Wie steht es aktuell um das Pflegebudget in Deutschland? Wie entwickelt es sich mit Blick auf die verschiedenen Trägerschaften? Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern? Antworten gibt ein PwC-Benchmarking zum Pflegebudget, das auf Daten des Instituts für Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) beruht. In die Analyse wurden die Zahlen zu 658 Häusern einbezogen.
Die Verhandlungen über das Pflegebudget sind für Krankenhäuser vielfach komplex und langwierig: 52 Prozent der Kliniken haben für das Jahr 2022 noch kein Pflegebudget vereinbart. Für das Jahr 2020 liegt dieser Wert bei rund 15 Prozent. Wie weit die Verhandlungen fortgeschritten sind, hängt aber auch von der Trägerform ab. Häuser in öffentlicher Trägerschaft erreichen für 2022 eine Quote von rund 56 Prozent und sind damit Spitzenreiter; das Schlusslicht hingegen bilden private Krankenhäuser, unter denen bislang nur rund 36 Prozent Verhandlungen für 2022 abgeschlossen haben. In diesem Punkt macht sich scheinbar auch der Finanzdruck der Krankenhäuser bemerkbar – Krankenhäuser mit mangelnder Liquidität müssen schneller verhandeln. Sie laufen dabei aber auch Gefahr, finanziell schlechter abzuschneiden.
Mit dem Pflegebudget hat sich die Gesundheitspolitik zum Ziel gesetzt, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Hat sie dieses Ziel erreicht? Die Zahlen deuten darauf hin: Im Zeitraum 2020 bis 2022 ist das krankenhausindividuelle Pflegebudget um fast 14 Prozent gestiegen. Parallel wuchs die Zahl der vereinbarten Vollzeitkräfte um rund 8 Prozent, während die Durchschnittskosten pro Vollzeitkraft um knapp fünf Prozent stiegen. Besonders bei den freigemeinnützigen Häusern ist eine vergleichsweise hohe Gesamtsteigerung des Pflegebudgets um 17 Prozent zu beobachten. Abweichungen gibt es auch unter den Bundesländern – besonders hohe Gesamtsteigerungen der vereinbarten Vollzeitkräfte erreichten Hamburg mit knapp 22 Prozent, Nordrhein-Westfalen mit fast 19 Prozent und Brandenburg mit rund neun Prozent.
Der Gesetzgeber wollte Anreize dafür schaffen, dass in der Pflege weniger Leiharbeitskräfte eingesetzt werden. Ohne sie geht es aber nicht, wie die Analyse zeigt, im Gegenteil: Die Leiharbeitsquote stieg im Zeitraum 2020 bis 2022 um fast 21 Prozent. Parallel dazu stiegen die Kosten pro Leiharbeitskraft um circa acht Prozent. Insgesamt ergibt sich eine Steigerung des durchschnittlich pro Krankenhaus vereinbarten Budgets für Leiharbeit um rund 38 Prozent. Inwieweit die Krankenhäuser auf dieses Modell setzen, unterscheidet sich auch zwischen den Bundesländern. Die höchsten Anstiege in der vereinbarten Quote von Leiharbeitskräften verzeichneten Hamburg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt zeigt sich, dass Kliniken wegen des Fachkräftemangels auf Leihkräfte nicht verzichten können, deren Einsatz aber streng nach Bedarf steuern.
Für Entlastung der Pflegekräfte sollen – neben der Leiharbeit – auch die pflegeentlastenden Maßnahmen sorgen. Dazu zählen etwa Technologien, die den Verwaltungsaufwand reduzieren, nicht-pflegerische Arbeitskräfte oder Schulungsmaßnahmen. Krankenhäuser setzen verstärkt auf solche pflegeentlastenden Maßnahmen: deren Anteil ist im Zeitraum 2020 bis 2022 von 1,8 auf 2,5 Prozent gestiegen. Vor allem private Träger nutzen die Maßnahmen – bei ihnen ist ein Anstieg von 2,3 auf drei Prozent zu verzeichnen. Auch regional gibt es Unterschiede: Berlin, Sachsen und Thüringen haben höhere Quoten als die übrigen Bundesländer.
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), das zum Jahresbeginn 2019 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Vergütung der Pflegepersonalkosten neu geregelt. Seit 2020 sind die Pflegekosten aus dem DRG-Fallpauschalensystem ausgegliedert. Sie werden über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget nach dem Selbstkostendeckungsprinzip finanziert. Damit sollen eine bessere Personalausstattung und damit bessere Arbeitsbedingungen erreicht werden.
„Die Ergebnisse unserer Analyse zeigen einerseits positive Trends bezüglich Anzahl und Vergütung der Pflegekräfte. Allerdings sind mit dem krankenhausindividuellen Pflegebudget auch langwierige Verhandlungen für Krankenhäuser verbunden, die ohnehin in einer finanziell schwierigen Lage sind. Sinnvoll wären prospektive Vereinbarungen, die den Häusern mehr Planungssicherheit und frühzeitige Liquidität geben.“
Michael Ey,Leiter Gesundheitswirtschaft bei PwC DeutschlandPflegebudget Benchmark 2024
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Das Benchmarking basiert auf einer umfassenden Analyse von Daten, die vom Institut für Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht wurden. In die Analyse wurden 658 Häuser im Zeitraum 2020 bis 2022 einbezogen.