Gemäß §16 Abs. 1 und 2 BetrAVG muss der Arbeitgeber die laufenden Rentenzahlungen mindestens alle drei Jahre gemäß der Verbraucherpreisentwicklung erhöhen, sofern die wirtschaftliche Lage des Unternehmens dies zulässt. Die resultierenden Rentenerhöhungen werden im Jahr 2024 bis zu 20 % betragen.
Die Arbeitsgerichte haben in den vergangenen Jahren einen Rahmen erarbeitet, der den Unternehmen hilft, die wirtschaftliche Lage entsprechend im Sinne des Gesetzes zu bewerten. Gern unterstützen wir Sie mithilfe des PwC-Tools zur Rentenanpassungsprüfung bei der Analyse und Erstellen anschließend ein ökonomisches Gutachten zur Unterstützung einer rechtskonformen Aussetzung der Anpassungen. Interessiert? Dann kontaktieren Sie uns.