01 Februar, 2019
Schnelleinstieg
Europäische Schwerpunkte
Nationale Besonderheiten
Andere Prüfungsfelder
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat auf der 10. Jahrestagung Bilanzkontrolle und Abschlussprüfung „Bilanzierung, Berichterstattung und Enforcement im Recht und Praxis“ des Deutschen Aktieninstituts e.V. (DAI) am 15. November 2018 die von der ESMA bereits angekündigten einheitlichen europäischen Schwerpunkte übernommen und um zwei nationale Prüfungsschwerpunkte ergänzt.
Auf europäischer Ebene wurden von der European Securities and Markets Authority (ESMA) gemeinsam mit den nationalen Enforcern (z. B. für Deutschland die DPR und BaFin) einheitliche Prüfungsschwerpunkte erarbeitet, die bei den Prüfungen im Jahr 2019 im Rahmen von DPR-Verfahren neben den nationalen Prüfungsschwerpunkten im Fokus stehen werden.
Dass die Anwendung der neuen IFRS-Standards als Prüfungsschwerpunkt aufgenommen wird, war bereits im Vorfeld – aufgrund der potentiell weitreichenden Auswirkungen dieser Standards – erwartet worden. IFRS 9 und IFRS 15 sind für Geschäftsjahre, die zum 1.1.2018 oder später begonnen haben, erstmalig verpflichtend anzuwenden. Die Prüfung der DPR wird sich hierbei bspw. auf die Richtigkeit der im Anhang dargestellten Umstellungseffekte sowie die Vollständigkeit der insgesamt erfassten Effekte konzentrieren. Darüber hinaus wird die DPR auch Abweichungen des geprüften Unternehmens zu Peers in der Branche identifizieren und diese zum Gegenstand der Prüfung machen.
IFRS 16 ist hingegen erst für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2019 beginnen verpflichtend anzuwenden. Die DPR erwartet daher, dass hinreichend konkrete Berechnungen über die Auswirkungen vorliegen und diese offengelegt werden. Liegt eine konkrete Berechnung vor, die nicht offengelegt wird, sind die Angaben gemäß DPR fehlerhaft. Liegt eine solche konkrete Berechnung nicht vor, wird das Unternehmen in die Risikogruppe mit erhöhter Wahrscheinlichkeit der Auswahl bei der Stichprobenziehung eingestuft.
Weiterhin weist die ESMA auf die nachfolgend genannten vier Themenbereiche hin:
Die ESMA betont die Bedeutung von unternehmensspezifischen Angaben und die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen und Erläuterungen zu sämtlichen Sachverhalten, die für das Verständnis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens von Bedeutung sind.
Sie weist darauf hin, dass die europäischen Enforcer auch Schwerpunktthemen der vergangenen Jahre weiterhin überprüfen, sofern diese noch von Relevanz sind. Die DPR hat bei der Vorstellung der Schwerpunkte klargestellt, dass sie keinen über die Prüfungspflicht des gesetzlichen Abschlussprüfers hinausgehenden Prüfungsumfang bezüglich der nichtfinanziellen Berichterstattung bei sich sieht. Ferner wird die DPR ihr Augenmerk auch wieder auf die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung richten. Es kann sich bspw. eine Fehlerfeststellung ergeben, wenn keine ausreichenden Nachweise zu Bilanzposten vorgelegt werden können.
Die DPR hat in diesem Zusammenhang ihr voraussichtliches Prüfungsvorgehen in Bezug auf die europäischen Prüfungsschwerpunkte zur Erstanwendung der neuen Standards erläutert. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die DPR beispielsweise folgende (Buchführungs-)Unterlagen einzusehen:
Zudem gibt es zwei ergänzende nationale Prüfungsschwerpunkte:
Im Rahmen des Konzernlageberichts steht insbesondere die Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der Ertragslage entsprechend dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit (§ 315 Abs. 1 S. 1 -3 HGB) im Fokus. Dabei wird die DPR bspw. die für den Geschäftsverlauf ursächlichen Entwicklungen und Ereignisse (DRS 20.62 f.), wesentliche Ergebnisquellen (DRS 20.65) sowie Faktoren für die Veränderung der Ertragslage im Vergleich zum Vorjahr (DRS 20.66) und im Vergleich zur Prognose des Vorjahres (DRS 20.57) näher untersuchen.
Die Segmentberichterstattung ist ein weiterer Prüfungsschwerpunkt. Bei der Prüfung fokussiert die DPR folgende Einzelaspekte:
„Die DPR betreibt kein Checklisten-Enforcement, sondern jeder Abschluss wird unternehmensindividuell durchleuchtet. Das heißt, es können durchaus ganz andere Bereiche der Rechnungslegung geprüft werden“, sagt Michael Herr. „Bei einer Vorbereitung auf eine DPR-Prüfung sollten die Unternehmen nicht nur die veröffentlichten Prüfungsschwerpunkte im Fokus haben“, ergänzt Dr. Bernd Kliem, Leiter der Expertengruppe für Accounting Compliance & Enforcement.
Weitere Informationen zu den ESMA-Prüfungsschwerpunkten finden Sie hier, die DPR-Prüfungsschwerpunkte sind auf der Internetseite der DPR abrufbar.