ESMA stellt Klimawandel und makroökonomisches Umfeld in den Fokus, BaFin zusätzlich den Lagebericht

Prüfungsschwerpunkte 2024

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  • 04 Jan 2024

Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) hat am 4. Dezember 2023 die von der ESMA bereits angekündigten einheitlichen europäischen Schwerpunkte um einen nationalen Prüfungsschwerpunkt ergänzt.

Auf der 15. Jahrestagung Bilanzkontrolle und Abschlussprüfung „Finanzmarktaufsicht, Publizität und Transparenz“ des Deutschen Aktieninstituts e.V. (DAI) am 6. Dezember 2023 wurden sowohl die europäischen Prüfungsschwerpunkte als auch der nationale Prüfungsschwerpunkt näher erläutert.

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Gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte

Bereits im Oktober hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) angekündigt, dass die Auswirkungen von Klima- und Umweltaspekten und des makroökonomischen Umfelds auf die Finanzberichterstattung im Fokus der diesjährigen Prüfung stehen. Somit bleiben die Schwerpunkte des Vorjahres auch für die Prüfungen der Abschlüsse für 2023 bestehen.

Die ESMA weist erneut auf Alternative Leistungskennzahlen (APMs) und der Berücksichtigung ihrer diesbezüglichen Leitlinien hin sowie auf die Anwendung des Europäischen Einheitlichen Elektronischen Formats (ESEF).

Die europäischen Schwerpunkte enthalten auch Überlegungen zur erstmaligen verpflichtenden Anwendung des IFRS 17 und zu Änderungen des IAS 12 in Bezug auf die Pillar II-Steuergesetze.

Bei der nichtfinanziellen Berichterstattung zielt die ESMA auf Angaben im Zusammenhang mit Artikel 8 der EU-Taxonomie und Angaben zu Klimazielen einschließlich dazugehöriger Maßnahmen und Fortschritte ab. Auch fordert sie Angaben im Zusammenhang mit sog. Scope-3-THG-Emissionen. Mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht wird das Enforcement der nichtfinanziellen Berichterstattung in Deutschland eingeführt werden. Ein Enforcement der derzeitigen nichtfinanziellen Erklärung findet hingegen noch nicht statt.

Die Bedeutung der Verantwortung der Geschäftsleitung, Aufsichtsgremien und Prüfungsausschüsse zur Gewährleistung der Gesamtintegrität des jährlichen Finanzberichts und der Umsetzung interner Kontrollen wird im Rahmen der gemeinsamen europäischen Schwerpunkte erneut herausgestellt.

Nationaler Prüfungsschwerpunkt

Die BaFin hat den Lagebericht als nationalen Prüfungsschwerpunkt 2023 festgelegt. Der Fokus liegt dabei auf der Darstellung der Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme von Unternehmen im Lagebericht.

Der (Konzern-)Lagebericht muss vollständige, verlässliche und ausgewogene Informationen zur Geschäftstätigkeit und dem Geschäftsmodell von Unternehmen enthalten. Dritte sollen in der Lage sein, sich auf Basis des Berichts ein Bild von der Lage des Unternehmens zu machen. Dafür kann es erforderlich sein, beispielsweise auf die Organisationsstruktur, Produkte, Beschaffungs- und Absatzmärkte sowie Geschäftsprozesse einzugehen. Auch ist die Geschäftsleitung dazu aufgefordert, die Steuerung und Maßnahmen zur Zielerreichung offen darzulegen, d.h. finanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen zur Fortschrittsmessung.

Weitere Informationen zu den ESMA-Prüfungsschwerpunkten finden Sie auf der Internetseite der ESMA, der nationale Prüfungsschwerpunkt ist auf der Internetseite der BaFin abrufbar.

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