Derzeit plant Russland verschiedene Gesetze, die eine Fremdverwaltung und Beschlagnahmung ausländischer Unternehmen in Russland erleichtern. Ganz oben auf der Agenda des russischen Gesetzgebers steht ein Gesetz zur externen Verwaltung bei Gesellschaften aus „unfreundlichen“ Staaten. Danach sollen für Russland bedeutsame Unternehmen, bei denen die beherrschende Person oder der Eigentümer direkt oder indirekt 25 Prozent der stimmberechtigten Aktien des Unternehmens hält und „unfreundliche Handlungen“ in Bezug auf die Russische Föderation begehen, unter eine externe Verwaltung gestellt werden. Es handelt sich zwar noch nicht um eine Enteignung, ist aber dennoch ein scharfes Instrument. Viele Unternehmen beobachten die derzeitige Situation deshalb sehr intensiv und wägen nach Analyse ihrer Interessen ab, ob sie nur eine vorübergehende Stilllegung oder gar einen Rückzug aus Russland anstreben. Wie sehen mögliche Handlungsansätze aus?
Arndt Engelmann
Partner, Contract Management & Compliance, PwC Germany
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