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Arndt Engelmann
Partner, Forensic Services bei PwC Deutschland
Tel.: +49 151 14806264
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Akquisitionen von Unternehmen bergen eine Reihe von Risiken rund um die Compliance im Bereich Anti-Bribery und Anti-Corruption (ABAC). Wenn Fälle von Bestechung, Korruption und Vorteilsannahmen oder -gewährung im Zielunternehmen unentdeckt bleiben, drohen massive finanzielle Einbußen, rechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden. Eine Due-Diligence-Prüfung im Vorfeld der Transaktion reduziert die Risiken und kann wesentlichen Einfluss auf die Kaufverhandlungen und die Bewertung des Zielunternehmens haben. Sie prüft, ob das Zielunternehmen sein Geschäft gesetzeskonform und integer abwickelt und leitet daraus entsprechende Handlungsmaßnahmen ab.
Unser erfahrenes und weltweit aktives Team hilft Ihnen, mögliche Bestechungs- und Korruptionsrisiken bereits im Vorfeld einer Unternehmenstransaktion aufzudecken. Entlang des gesamten Lebenszyklus einer Transaktion unterstützen wir Sie dabei, gezielte Maßnahmen wie Kontrollen im Zielunternehmen umzusetzen.
Untersuchungen auf Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption sind langwierig und aufwändig – vor allem, wenn sie von staatsanwaltlichen oder aufsichtsrechtlichen Behörden ausgehen. Sie können der Reputation des Unternehmens, der Widerstandsfähigkeit und damit auch dem Unternehmenswert immensen Schaden zufügen.
Hohe Strafzahlungen können bis zu zehn Jahre rückwirkend verhängt werden. Dabei kann der Erwerber sowohl für Verstöße haftbar gemacht werden, die vor Abschluss der Unternehmenstransaktion, als auch durch die Fortführung von Verträgen nach dem Closing stattgefunden haben. Für Käufer ist es daher essenziell, sich mit den nötigen Anforderungen gezielt auseinander zu setzen, um mögliche Verstöße und damit finanzielle und nicht-finanzielle Probleme zu vermeiden.
Eine ABAC & Integrity Due Diligence vor der Unternehmenstransaktion schafft Gewissheit über die Situation des Zielunternehmens in Hinblick auf Compliance-Risiken. Sie bietet wertvolle Informationen und Rückschlüsse für die Vertragsgestaltung und legt gegebenenfalls Maßnahmen für den Käufer nahe, die es nach Erwerb des Unternehmens umzusetzen gilt. Dazu gehört beispielsweise die Empfehlung, bestimmte Vertriebsmodelle, Verträge oder Geschäftsverbindungen nach dem Closing nicht fortzuführen. Entlang des gesamten Transaktionslebenszyklus gilt es, relevante Richtlinien und interne Kontrollen zur Minderung von ABAC-Risiken im Zielunternehmen zu integrieren.
Setzt das Zielunternehmen auf ein tragfähiges Geschäftsmodell? Ist das Zielunternehmen im Ausland tätig (zum Beispiel Vertrieb, Produktion, Beschaffung), insbesondere in Ländern mit höherem Risiko? Mit Blick auf zentrale Compliance-Aspekte analysieren wir Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens unter Berücksichtigung der Form der Auftragsabwicklung (Auftragsgeschäft, Projektgeschäft et cetera), der Absatzmärkte, des Vertriebsmodells und des Kundenstamms. Darauf aufbauend leiten wir konkrete Empfehlungen ab – zum Beispiel, dass von geschäftlichen Aktivitäten in Ländern mit hohem Korruptionswahrnehmungsindex abzuraten ist.
Verfügt das Zielunternehmen über ein Compliance-Programm, das Bestechungs- und Korruptionsrisiken abdeckt? Welche ABAC-bezogenen Arbeitsanweisungen sind beim Zielunternehmen in Kraft? Wir untersuchen den Beschaffungs- und Verkaufsprozess, die Nutzung und Auswahl von Drittparteien (Agenten/Vertriebspartner/Lieferanten), Bargeld-Praktiken, Kostenerstattungen für Mitarbeiter und interne Kontrollen, um Einfallstore für Gesetzesverstöße zu identifizieren.
Hat das Zielunternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Interaktionen, Verträge oder Vereinbarungen mit ausländischen Regierungen oder staatlichen Stellen? Die Durchsicht ausgewählter bestehender Verträge – beispielsweise mit Lieferanten, Absatzmittlern und staatlichen Stellen – deckt weitere ABAC-Risiken auf. Minimierende Faktoren sind unter anderem ABAC-Compliance-Klauseln, Überprüfungs-Rechte, eine jährliche ABAC-Compliance-Bestätigung sowie die Androhung von Strafzahlungen und/oder sofortige Vertragsbeendigung bei vertrags- oder gesetzeswidrigem Handeln.
Hat das Zielunternehmen und/oder relevante Personen ABAC-Regeln eingehalten? Mit einem Fokus auf ABAC-Fragestellungen analysieren wir unter anderem allgemeine Unternehmensinformationen, verfügbare Medien- und Presseberichte über das Zielunternehmen, identifizieren Schlüsselpersonen und Gesellschafter bis zur Ebene des wirtschaftlich Berechtigten und beziehen diese in unsere Recherchen ein. Hierfür nutzen wir unsere weltweiten Zugänge zu relevanten Informationsdatenbanken, wie beispielsweise Handelsregister-, Gerichts- und Mediendatenbanken.
Führt das Zielunternehmen Bücher, Aufzeichnungen und Konten, die seine Transaktionen korrekt und angemessen wiedergeben? Welche Transaktionen rund um Geschenke, Spenden, Sponsoring-Ausgaben und Lobbying wurden im Zielunternehmen getätigt? Sind sie in der Höhe angemessen und konform in Hinblick auf etwaige Genehmigungsverfahren und interne Kontrollen? Mit der Überprüfung ausgewählter Aufwandsposten identifizieren wir verdächtige Transaktionen, die auf strafbare Vorgänge rund um Korruption und Bestechlichkeit hinweisen können.
Wir führen Interviews mit dem Management in Schlüsselpositionen und weiteren relevanten Akteuren, um die Geschäftsstrategie sowie das Geschäftsmodell und die Geschäftsaktivitäten des Zielunternehmens zu verstehen. Darüber hinaus gewinnen wir in den Gesprächen ein Verständnis für die implementierten Risiko- und Managementsysteme.
Auf Basis der Dokumente und Gespräche erstellen wir eine Gesamtbewertung. Die Ergebnisse werden zusammengefasst und visualisiert und fließen in einen Red-Flag-Report ein. Wir leiten Maßnahmen ab und entwickeln einen Aktionsplan mit Empfehlungen während und nach der Unternehmenstransaktion.
Im Rahmen von Remediationsmaßnahmen rund um die Themen Umwelt, Soziales und Governance – kurz ESG – lassen sich auch Regelungen gegen Korruption und Bestechung implementieren. Wir helfen Ihnen dabei, einen Integrationsplan zu entwickeln und unterstützen Sie bei der Einhaltung der ABAC-Vorgaben im übernommenen Unternehmen.
Um die ABAC-Ziele nach einer Unternehmenstransaktion sicherzustellen, ist die zielgerichtete Kommunikation der Regeln und Richtlinien ein wichtiger Erfolgsfaktor. Wir unterstützen Sie dabei, Kommunikationspläne zu entwickeln, die richtigen Anreize zu setzen, Schulungen durchzuführen und das nötige Bewusstsein für die Korruptionsprävention zu schaffen.
Ein ABAC-Monitoring und -Reporting ermöglicht es, nach einer Unternehmenstransaktion kontinuierlich über Compliance-sensitive Aktivitäten informiert zu bleiben. Wir unterstützen Sie dabei, die entscheidenden Parameter für die Aufzeichnung zu definieren und eine passende Überwachung der relevanten Aktivitäten einzurichten.
Bei der Due-Diligence-Prüfung setzen wir auf stringente und umfassende Hintergrundrecherchen, basierend auf öffentlich zugänglichen Quellen, Datenbanken und sozialen Medien. Wir untersuchen, ob es Hinweise auf Integritäts- und Reputationsrisiken oder andere kriminelle Handlungen zum Zielunternehmen gibt. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Einhaltung regulatorischer Anforderungen auf globaler Ebene. Dazu zählen Gesetze wie der UK Bribery Act 2010 und der US Foreign Corrupt Practices Act (FCPA).
Wir überprüfen das ABAC-Programm des Zielunternehmens im Hinblick auf seine Bestandteile, Angemessenheit und Wirksamkeit. Dabei stehen je nach zu beurteilendem Risiko vor allem das zugrundeliegende Geschäftsmodell, der Vertrieb und die Geschäftspartner im Fokus.