EU-Hinweisgeberrichtlinie einfach und schnell umsetzen

Whistleblower im Mittelstand schützen

Daten- und Verbraucherschutz oder Umweltrecht: Die EU-Hinweisgeberrichtlinie schützt Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht in diesen und vielen anderen Bereichen melden. Seit dem 17. Dezember 2021 sollten Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitenden die Richtlinie umsetzen und vertrauliche Kanäle für Hinweise einrichten.

Insbesondere mittelständische Unternehmen tun sich mit der Umsetzung schwer: Entweder haben sie sich bisher kaum mit Hinweisgebersystemen beschäftigt oder nutzen Verfahren, die die EU-Standards nicht erfüllen. Doch die Zeit drängt. Es gilt, das Regelwerk schnell umzusetzen.

Die zügige Umsetzung gelingt mit Managed Services, bei denen wir interne Meldekanäle und Prozesse konzipieren, einführen und betreuen. Unsere Expert:innen unterstützen Sie bei der Umsetzung der Richtlinie und berücksichtigen Ihre Branchenanforderungen: So geht es bei Hinweisen im Gesundheitswesen eher um Patientenversorgung, bei Behörden um Ausschreibungen oder in Produktionsbetrieben um Umweltschutz.

EU-Hinweisgeberrichtlinie: Was Unternehmen wissen sollten

Ziele der Richtlinie

Im Mittelpunkt steht der Schutz von Hinweisgebenden, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Das können Mitarbeitende eines Unternehmens sein, aber auch Geschäftspartner, Lieferanten oder andere Stakeholder. Die Whistleblower sollen vor Repressalien jeglicher Form geschützt werden, beispielsweise vor Diskriminierung, Kündigung oder Schadensersatzansprüchen. Außerdem legt die Richtlinie die Rechte und Pflichten aller Beteiligten einheitlich fest. Hierzu zählen neben den Whistleblowern auch die Personen im Unternehmen, die in mögliche Verstöße involviert sind oder zur Aufklärung eines Sachverhalts beitragen.

Compliance stärken, Vertrauen schaffen

Unternehmen können die Whistleblower-Richtlinie als Chance nutzen, um ihre Governance und Firmenkultur zu stärken. Beispielsweise indem sie die interne Meldestelle als Baustein in ein digitales Compliance-Management-System (CMS) einbetten. Neben den Verletzungen von EU-Recht können sie so auch Hinweisen nachgehen, die Verstöße gegen nationales Recht oder interne Richtlinien betreffen. Damit lassen sich einerseits Compliance-Risiken vermeiden. Andererseits kann das Unternehmen verantwortungsvoller und nachhaltiger handeln und für eine Good Corporate Governance sorgen.

Ein digitalisiertes Compliance-Verfahren wirkt sich zudem positiv auf die Unternehmenskultur aus: Personen können Hinweise zu Verstößen unkompliziert über ein sicheres System melden, ohne Nachteile befürchten zu müssen.

Das stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden, fördert eine offene Fehlerkultur und initiiert im Unternehmen einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Dies wiederum macht den Weg frei für mehr Innovationen.

„Die Whistleblower-Richtlinie eröffnet Unternehmen die Chance, digitalisierte Compliance-Verfahren zu nutzen und ihre Governance zu verbessern.“

Carsten Hasemeier,Director bei PwC Deutschland
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