Die neue EU-Verpackungsverordnung „PPWR“

Ihr Experte für Fragen

Emanuel Chibesakunda
Partner im Bereich Nachhaltigkeitsberatung bei PwC Deutschland
Tel.: +49 175 3516769
E-Mail

So optimieren Sie Ihr Verpackungsmanagement und reduzieren Verpackungsabfälle nachhaltig

Mit der am 16. Dezember 2024 vom EU-Rat verabschiedeten Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-Verpackungsverordnung) wurde ein bahnbrechender Schritt im Kampf gegen die zunehmende Umweltverschmutzung und für eine europäische Harmonisierung unternommen.

Ab 2026 gelten in der Europäischen Union die ersten Vorschriften der Verordnung, die auch als Packaging und Packaging Waste Regulation (PPWR) bekannt ist. Diese werden bis 2030 schrittweise verschärft, um Verpackungen in den kommenden Jahren zunehmend kreislauffähig zu machen. Die Anforderungen unterscheiden sich dabei je nach Verpackungsmaterial und Anwendungsfall.

„Egal ob Papier, Karton, Glas oder Kunststoff – alle Verpackungsmaterialien sind von Anpassungen betroffen. Für Unternehmen und Kunden bedeutet dies, Verpackungen neu zu denken, über den bewussten Umgang damit aufzuklären und diesen zu verinnerlichen.“

Emanuel Chibesakunda,Partner im Bereich Nachhaltigkeitsberatung bei PwC Deutschland

Lernen Sie unser Team kennen

Kontaktieren Sie uns

Verpackungen analysieren, Risiken minimieren und nachhaltige Innovation fördern

1. Vermeidung der Entstehung von Verpackungsmüll

2. Förderung eines hochwertigen Recyclingkreislaufs

3. Reduzierung der Nachfrage nach Primärressourcen und die Schaffung eines Marktes für Sekundärrohstoffe

Abgeleitet aus dem EU Green Deal und dem Circular Economy Action Plan (CEAP) legt die Verordnung damit einen eindeutigen Fokus auf die Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Dieser wird durch den Ende Februar veröffentlichten Clean Industrial Deal noch einmal bestärkt.

Was bedeutet das in der praktischen Umsetzung?

Bestimmte Verpackungen in spezifischen Formaten und für unterschiedliche Anwendungsfälle dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Zudem wird der maximale Leerraum von Umverpackungen, Transportverpackungen oder Verpackungen für den elektronischen Handel begrenzt. Wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungslösungen werden gefördert (Stichwort: Mehrweg- und Pfandsysteme).

Die Erweitere Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, kurz: EPR) spielt weiterhin eine bedeutende Rolle und wird an Relevanz gewinnen. Grund dafür ist die verstärkte Debatte um die Anpassung der EPR-Gebühren im Kontext der Ökomodulation. Während EPR-Gebühren bislang vor allem Kosten für die Abfallbewirtschaftung (darunter Sammlung, Transport, Sortierung und Recycling) umfassen, soll durch die Ökomodulation ein Anreiz für kreislauffähige Verpackungen geschaffen werden. Diese sollen aufgrund ihres kreislauffähigen Designs künftig weniger stark bepreist werden als herkömmliche Verpackungen. Das Ziel ist es, Anreize für Hersteller zu schaffen, ihre Produkte so zu gestalten, dass sie leichter wiederverwendet, repariert oder recycelt werden können.

Unternehmen werden eindeutige Kennzeichnungspflichten einhalten müssen, um eine verbesserte Sortierung sicherzustellen. Außerdem werden definierte Designanforderungen zur Erhöhung der Recyclingfähigkeit eingeführt – basierend auf verbindlichen Zielen. Ergänzend dazu besteht die Herstellerpflicht, die Kompostierbarkeit festgeschriebener Kunststoffverpackungen zu gewährleisten.

Recyclingziele gemäß Artikel 46 der Verordnung

  Aktuelle Ziele (%) Bis 2025 (%) Bis 2030 (%)
Alle Verpackungen 55 65 70
Kunststoff 25 50 55
Holz 15 25 30
Eisenmetalle 50 (inkl. Aluminium) 70 80
Aluminium - 50 60
Glas 60 70 75
Papier und Karton 60 75 85

Quelle: Eigene Darstellung PwC Deutschland

„Unternehmen müssen schon jetzt damit beginnen, sich aktiv mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen, um die in der Verordnung definierten Ziele zu erreichen. Für Verbraucher:innen werden zunehmend nicht nur nachhaltige Produkte, sondern auch Verpackungen zum entscheidenden Kaufkriterium. Innovative und verordnungskonforme Verpackungen werden in Zukunft den Unterschied machen.“

Emanuel Chibesakunda,Partner im Bereich Nachhaltigkeitsberatung bei PwC Deutschland

Wir bieten Ihnen ein modulares und auf Sie zugeschnittenes Serviceangebot

Baselining und Marktanalyse

Im Rahmen des internen Baselinings (Inside-out) identifizieren wir mittels einer Gap-Analyse, welche Potenziale, Chancen und Risiken im Kontext der EU-Verpackungsverordnung bestehen. Wir führen Impact- und Materialflussanalysen durch, befragen relevante Stakeholder und bewerten Ihre aktuellen Initiativen. Daraus leiten wir die weiteren Maßnahmen ab. Die externe Analyse des Marktes (Outside-in) ermöglicht es Ihnen, Ihre Wettbewerber besser zu verstehen und Maßnahmen für eine strategische Positionierung abzuleiten.

Webinarreihe: Circular Economy

Wie können Unternehmen nachhaltige und zirkuläre Strategien erfolgreich umsetzen? Die Webinarreihe des UN Global Compact Netzwerk Deutschland mit Unterstützung von PwC Deutschland bietet spannende Impulsvorträge zu Strategie, Compliance und Digitalisierung. Unsere Expert:innen geben praxisnahe Einblicke in die Herausforderungen und Chancen der Kreislaufwirtschaft – kompakt, fundiert und zukunftsorientiert.

Zu den Aufzeichnungen

Follow us
Hide

Contact us

Emanuel Chibesakunda

Emanuel Chibesakunda

Partner, Sustainability Services, PwC Germany

Tel.: +49 175 3516769

Dr. Tobias von Tucher

Dr. Tobias von Tucher

Partner, Rechtsanwalt, IP/IT/Commercial & Datenschutz, PwC Germany

Tel.: +49 174 3472846

Dr. Sylwia Patron-Ravida

Dr. Sylwia Patron-Ravida

Manager, Sustainability Services, PwC Germany

Tel.: +49 170 9896607