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Emanuel Chibesakunda
Partner im Bereich Nachhaltigkeitsberatung bei PwC Deutschland
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Mit der am 16. Dezember 2024 vom EU-Rat verabschiedeten Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-Verpackungsverordnung) wurde ein bahnbrechender Schritt im Kampf gegen die zunehmende Umweltverschmutzung und für eine europäische Harmonisierung unternommen.
Ab 2026 gelten in der Europäischen Union die ersten Vorschriften der Verordnung, die auch als Packaging und Packaging Waste Regulation (PPWR) bekannt ist. Diese werden bis 2030 schrittweise verschärft, um Verpackungen in den kommenden Jahren zunehmend kreislauffähig zu machen. Die Anforderungen unterscheiden sich dabei je nach Verpackungsmaterial und Anwendungsfall.
„Egal ob Papier, Karton, Glas oder Kunststoff – alle Verpackungsmaterialien sind von Anpassungen betroffen. Für Unternehmen und Kunden bedeutet dies, Verpackungen neu zu denken, über den bewussten Umgang damit aufzuklären und diesen zu verinnerlichen.“
1. Vermeidung der Entstehung von Verpackungsmüll
2. Förderung eines hochwertigen Recyclingkreislaufs
3. Reduzierung der Nachfrage nach Primärressourcen und die Schaffung eines Marktes für Sekundärrohstoffe
Abgeleitet aus dem EU Green Deal und dem Circular Economy Action Plan (CEAP) legt die Verordnung damit einen eindeutigen Fokus auf die Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Dieser wird durch den Ende Februar veröffentlichten Clean Industrial Deal noch einmal bestärkt.
Bestimmte Verpackungen in spezifischen Formaten und für unterschiedliche Anwendungsfälle dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Zudem wird der maximale Leerraum von Umverpackungen, Transportverpackungen oder Verpackungen für den elektronischen Handel begrenzt. Wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungslösungen werden gefördert (Stichwort: Mehrweg- und Pfandsysteme).
Die Erweitere Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, kurz: EPR) spielt weiterhin eine bedeutende Rolle und wird an Relevanz gewinnen. Grund dafür ist die verstärkte Debatte um die Anpassung der EPR-Gebühren im Kontext der Ökomodulation. Während EPR-Gebühren bislang vor allem Kosten für die Abfallbewirtschaftung (darunter Sammlung, Transport, Sortierung und Recycling) umfassen, soll durch die Ökomodulation ein Anreiz für kreislauffähige Verpackungen geschaffen werden. Diese sollen aufgrund ihres kreislauffähigen Designs künftig weniger stark bepreist werden als herkömmliche Verpackungen. Das Ziel ist es, Anreize für Hersteller zu schaffen, ihre Produkte so zu gestalten, dass sie leichter wiederverwendet, repariert oder recycelt werden können.
Unternehmen werden eindeutige Kennzeichnungspflichten einhalten müssen, um eine verbesserte Sortierung sicherzustellen. Außerdem werden definierte Designanforderungen zur Erhöhung der Recyclingfähigkeit eingeführt – basierend auf verbindlichen Zielen. Ergänzend dazu besteht die Herstellerpflicht, die Kompostierbarkeit festgeschriebener Kunststoffverpackungen zu gewährleisten.
Recyclingziele gemäß Artikel 46 der Verordnung
Aktuelle Ziele (%) | Bis 2025 (%) | Bis 2030 (%) | |
Alle Verpackungen | 55 | 65 | 70 |
Kunststoff | 25 | 50 | 55 |
Holz | 15 | 25 | 30 |
Eisenmetalle | 50 (inkl. Aluminium) | 70 | 80 |
Aluminium | - | 50 | 60 |
Glas | 60 | 70 | 75 |
Papier und Karton | 60 | 75 | 85 |
Quelle: Eigene Darstellung PwC Deutschland
„Unternehmen müssen schon jetzt damit beginnen, sich aktiv mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen, um die in der Verordnung definierten Ziele zu erreichen. Für Verbraucher:innen werden zunehmend nicht nur nachhaltige Produkte, sondern auch Verpackungen zum entscheidenden Kaufkriterium. Innovative und verordnungskonforme Verpackungen werden in Zukunft den Unterschied machen.“
Im Rahmen des internen Baselinings (Inside-out) identifizieren wir mittels einer Gap-Analyse, welche Potenziale, Chancen und Risiken im Kontext der EU-Verpackungsverordnung bestehen. Wir führen Impact- und Materialflussanalysen durch, befragen relevante Stakeholder und bewerten Ihre aktuellen Initiativen. Daraus leiten wir die weiteren Maßnahmen ab. Die externe Analyse des Marktes (Outside-in) ermöglicht es Ihnen, Ihre Wettbewerber besser zu verstehen und Maßnahmen für eine strategische Positionierung abzuleiten.
Dr. Tobias von Tucher
Partner, Rechtsanwalt, IP/IT/Commercial & Datenschutz, PwC Germany
Tel.: +49 174 3472846