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Emanuel Chibesakunda
Partner, Sustainability Services bei PwC Deutschland
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Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM, z. Dt. CO₂-Grenzausgleichsmechanismus) fordert von Unternehmen in der EU, die Aluminium, Zement, Strom, Düngemittel, Eisen, Stahl oder Wasserstoff importieren, dass einhergehende Kohlendioxidemissionen, die in den Importen dieser Produkte aus Ländern außerhalb der EU enthalten sind, gemeldet und ausgeglichen werden müssen.
Seit Beginn der Übergangsphase im Oktober 2023 gilt eine Meldepflicht für Importeure. Berichtet werden müssen unter anderem die entstehenden Emissionen pro Tonne der importierten Waren. Die Kompensation der Emissionen, die den Kauf sogenannter CBAM-Zertifikate nach sich zieht, wird nach Ende der Übergangsphase (ab Januar 2026) beginnen.
Für Unternehmen verursacht CBAM zwei Arten von Kosten:
„CBAM ist ein wichtiger Hebel auf dem Weg Europas zum ersten klimaneutralen Kontinent. Unternehmen sollten sich jetzt darauf vorbereiten, dass ab 2026 weitere Produkte unter CBAM fallen, um das übergeordnete Green Deal Ziel ,Net Zero bis 2050‘ zu erreichen.“
Für jede Produktart und jeden Lieferanten, die unter die CBAM-Verordnung fallen, müssen Importeure während der Übergangsphase quartalsweise Berichte sowohl über direkte als auch über indirekte Emissionen vorlegen. Da für die Berichterstattung noch keine CBAM-Zertifikate erforderlich sind, entstehen während der Übergangsphase keine mit dem Kauf von Zertifikaten verbundenen Kosten. Die Berichterstattung ist jedoch verpflichtend.
Darüber hinaus ist zu betonen, dass die Umsetzung der Berichterstattung erste Schätzungen zukünftig zu erwartender Kosten im Zusammenhang mit Emissionen im Hinblick auf Verträge, Wiederverkaufspreise und die Auswahl von Lieferanten ermöglicht.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Emissionen kompensiert werden, die bei der Herstellung der importierten Waren entstehen. Dies geschieht durch den Erwerb von CBAM-Zertifikaten. Weiterhin muss bis zum 31. Mai jedes Jahres eine CBAM-Erklärung abgegeben werden, die Angaben zu den Einfuhrmengen und den entsprechenden CO₂-Emissionen pro Tonne Warenart enthält. Wenn der Carbon Border Adjustment Mechanism vollständig implementiert ist, wird er voraussichtlich auf weitere Produkte erweitert.
Um diese Herausforderung zu bewältigen und die langfristige Compliance sicherzustellen, bieten wir professionelle Beratung und Unterstützung an. Dazu gehören eine umfassende Betroffenheitsanalyse, die Unterstützung bei der Stammdatenpflege durch unsere Tarifexpert:innen und Hilfe bei der Einreichung von CBAM-Berichten durch unsere digitale Lösung. Darüber hinaus unterstützen wir bei der CBAM-Konzeption und kommunizieren mit Lieferanten, um eine reibungslose Umsetzung sicherzustellen.
Da die CBAM-Betroffenheit von verschiedenen zollrelevanten Informationen, wie z. B. der zolltariflichen Einreihung abhängt, ist es entscheidend, ein klares Verständnis der eigenen Lieferkette sowie der Zoll- und Handelsprozesse zu haben. Um gemeinsam mit unseren Kunden eine effiziente und verifizierte Umsetzung der gesetzlichen CBAM-Verpflichtungen sicherzustellen, bieten wir Workshops an. Diese umfassen eine Gap-Analyse, die Ausarbeitung eines technischen CBAM-Konzepts, die Implementierung sowohl operativ als auch auf der Systemebene und die Überprüfung entsprechender CBAM-Berichte vor oder nach der Einreichung.
Erfahren Sie in unserem Onepager alles Wissenswerte rund um den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus „CBAM“. Lesen Sie kurz und knapp, was berichtet werden muss, wer und was betroffen ist, warum es jetzt gilt zu handeln und wie wir Sie mit unserem CBAM-Sprint unterstützen.