
Veränderte Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative
Die EU-Kommission plant, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten 2025 zu reduzieren. Unternehmen müssen ihre nächsten Schritte daher jetzt sorgfältig planen.
Die Unternehmensberichterstattung steht vor einer wichtigen Wende: Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat für Unternehmen in der EU eine neue Phase der nichtfinanziellen Berichterstattung begonnen. Mehr als 250 Unternehmen haben dieses Jahr ihre ersten Nachhaltigkeitsberichte im Rahmen der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) veröffentlicht. Und das ist erst der Anfang: Hunderte weitere Unternehmen werden folgen und müssen zunehmend detaillierte Informationen zu Themen wie Treibhausgasemissionen, Klimawandel, Arbeitsbedingungen und Unternehmensführung offenlegen.
Ein Blick auf die ersten 100 veröffentlichten Berichte zeigt, dass viele Unternehmen noch dabei sind, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen. Die von PwC analysierten Berichte variieren stark in ihrer Länge – von 30 Seiten bis zu über 300 Seiten. Während einige Unternehmen über weniger als 15 nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) berichteten, legten andere mehr als 80 offen.
Zwar sind gewisse Unterschiede zu beobachten – je nach Umfang und Komplexität des zugrundeliegenden Geschäfts –, doch unterstreichen diese Unterschiede auch, dass es einige Zeit dauern wird, bis sich eine bewährte Praxis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung etabliert haben. Investoren und andere Interessengruppen stehen bei der Auswertung der Berichte vor der Herausforderung, unterschiedliche Ansätze und Darstellungsformen miteinander zu vergleichen.
Auch die Vorschriften selbst befinden sich im Fluss. Im Februar schlug die Europäische Kommission im Rahmen eines Omnibus-Maßnahmenpakets eine Reihe von Änderungen an der CSRD vor, um die Nachhaltigkeitsvorgaben zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen zu stärken.
Von den 100 Berichten, die wir analysiert haben, stammen fast 90 % von Unternehmen aus fünf europäischen Ländern, wobei drei (Deutschland, Spanien und die Niederlande) die CSRD noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben. Diese Unternehmen waren also noch nicht gesetzlich verpflichtet, die CSRD-Anforderungen zu erfüllen, haben sich jedoch freiwillig dazu entschieden.
Dies unterstreicht das übergeordnete Ziel der CSRD: Unternehmen und ihre Stakeholder sollen ein besseres Verständnis für die Wechselwirkungen zwischen Nachhaltigkeit und Wertschöpfung entwickeln.
Im Zentrum der CSRD-Berichterstattung steht die sog. doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Unternehmen sind dazu verpflichtet, wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) im Hinblick auf Nachhaltigkeit identifizieren und in ihren Bericht einfließen lassen. Hier zeigt sich eine große Vielfalt in der Herangehensweise der Unternehmen.
Obwohl fast alle Unternehmen angeben, dass sie interne Stakeholder einbezogen haben, berichten viele nur wenig über die Einbindung externer Stakeholder. Einige Unternehmen erläutern sogar, weshalb der Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse dazu führte, dass bestimmte Themen nicht in den Nachhaltigkeitsbericht aufgenommen wurden. Obwohl die Berichtsstandards diese Art von Erklärung nicht vorschreiben (außer in Bezug auf den ESRS E1 Klimawandel), kann sie für die Leser einen nützlichen Kontext darstellen.
Etwa die Hälfte der analysierten Berichte umfasst zwischen 20 und 50 IROs, aber es gibt auch hier eine große Bandbreite. Die Art und Weise, wie die IROs dargestellt werden, variiert stark, was den Vergleich zwischen den Unternehmen erschwert. Besonders hilfreich sind übersichtliche Tabellen, in denen die wesentlichen Themen und zugehörige IROs klar strukturiert sind.
In diesem frühen Stadium der CSRD-Berichterstattung ist es noch schwierig, fundierte Schlussfolgerungen zu ziehen. Weitere Berichte und tiefer gehende Analysen werden notwendig sein, um zu verstehen, wie Unternehmen innerhalb ihrer Branchen und branchenübergreifend ihre wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen wahrnehmen.
Die häufigsten Themen, die in den Berichten behandelt werden, betreffen den Klimawandel (einschließlich Klimaschutz und Klimaanpassung), die Arbeitskräfte des Unternehmens (insbesondere die Arbeitsbedingungen) und die Unternehmensführung (von der Unternehmenskultur bis zum Schutz von Hinweisgebern). Weniger häufig behandelt werden Themen wie betroffene Gemeinschaften, Wasser- und Meeresressourcen sowie Biodiversität und Ökosysteme.
Wenn Unternehmen zusätzliche, unternehmensspezifische Informationen zu Themen machen, die nicht ausreichend durch den Berichtsstandard abgedeckt sind, betreffen diese Angaben häufig die Bereiche Datenschutz, Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz. Einigen Unternehmen ging es auch um die Offenlegung ihres Steuerbeitrags.
In fast allen analysierten Berichten wird der Klimawandel als zentrales Thema behandelt. Nur zwei Unternehmen haben das Thema nicht als wesentlich eingestuft. Drei Viertel der Unternehmen geben an, ein Netto-Null-Ziel zu verfolgen, und viele erläutern ihren Übergangsplan. Dabei muss das Netto-Null-Ziel nicht zwangsläufig im Einklang mit dem Pariser Abkommen stehen.
Besonders im Hinblick auf Scope-3-Emissionen (also Emissionen in der gesamten Wertschöpfungskette) wurden im Durchschnitt etwa die Hälfte der 15 Kategorien des Berichtsstandards abgedeckt. Zu den am häufigsten berichteten Kategorien gehören eingekaufte Waren und Dienstleistungen sowie Geschäftsreisen – wobei diese Offenlegungen je nach Branche variieren.
Die CSRD fordert eine unabhängige Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte mit begrenzter Sicherheit. Einige Unternehmen sind noch weiter gegangen und haben sich für eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit für eine Untergruppe von Kennzahlen oder Informationen entschieden, z. B. in Bezug auf Treibhausgasemissionen oder Mitarbeiterkennzahlen. Ein Unternehmen hat sich für eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit für den gesamten Nachhaltigkeitsbericht entschieden.
Die erste Welle der CSRD-Berichterstattung zeigt, dass der Weg hin zu einer standardisierten und fundierten Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU begonnen hat. Die Unternehmen stehen noch am Anfang, wenn es darum geht, Systeme und Prozesse für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln, und Best Practices befinden sich noch im Entstehen. Die regulatorischen Anforderungen könnten sich zudem noch weiter ändern. Doch eines ist klar: Die Reise hat begonnen, und es gibt kein Zurück mehr.