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Christoph Schellhas
Partner, Financial Services Sustainability Lead bei PwC Deutschland
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Die European Banking Authority (EBA) hat Anfang 2022 technische Durchführungsstandards (ITS) für Kreditinstitute zur Offenlegung von ESG-Risiken gemäß Artikel 449a CRR vorgelegt. Damit wollen die Standardsetzer die Qualität und Vergleichbarkeit der Offenlegungsberichte von Kreditinstituten in Europa erhöhen.
Die Standards sollen sicherstellen, dass die Finanzbranche einen wirksamen Beitrag für den Klimaschutz leistet und der EU Green Deal als Maßnahmepaket für ein klimaneutrales Europa bis 2050 erfolgreich umgesetzt wird.
„Eine transparente und detaillierte Offenlegung von ESG-Risiken ermöglicht es Finanzmarktteilnehmern, fundierte Anlageentscheidungen zu treffen und die ESG-Performance der Institute besser zu beurteilen.“
In dieser Studie untersucht PwC, wie Kreditinstitute in Europa die EBA-Standards zum ersten Mal in den Offenlegungsberichten umgesetzt haben. Im Fokus stehen dabei die Anforderungen des Artikels 449a CRR (Capital Requirements Regulation) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 2022/2453 und ihren Richtlinien zur Offenlegung von ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance) in Säule III.
Die Studie ergab, dass einige Kreditinstitute in ihren Offenlegungsberichten eine mangelnde Transparenz bei der Offenlegung qualitativer Informationen zu Risiken aus den Bereichen Soziales („S“) und Governance („G“) aufweisen. Diese Risikokategorien werden häufig in einem vorgelagerten Abschnitt konsolidiert (28 %) oder im Zusammenhang mit Umweltrisiken („E“) genannt.
Nahezu zwei Drittel der Institute (72 %) entscheiden sich dafür, die verschiedenen qualitativen Teile getrennt voneinander zu behandeln. In diesen Fällen sind die Inhalte übersichtlicher gestaltet und können thematisch besser zugeordnet werden.
96 Prozent legen qualitative Angaben über Umweltrisiken für das Geschäftsmodell, die Strategie, Governance und das Risikomanagement offen. Ebenfalls 96 Prozent machen Angaben zu Sozialrisiken – allerdings in einem wesentlich geringerem Umfang als bei den Angaben zu Umweltrisiken.
92 Prozent liefern qualitative Angaben über Unternehmensführungsrisiken. Der Studie zufolge ist der Governance-Aspekt inhaltlich am geringsten ausgearbeitet und besteht teilweise nur aus wenigen Sätzen.
56 Prozent veröffentlichen die Informationen als Freitext, 20 Prozent folgen der Struktur der EBA ITS. Knapp ein Viertel (24 %) kombinieren beide Ansätze – allerdings sind diese Darstellungen häufig unübersichtlich und schwer verständlich.
Die Bedeutung des Energieausweises (EPC-Label) als Kriterium für die Vergabe von mit Immobilien besicherten Krediten wächst. Doch ergab die Studie, dass zahlreiche Häuser Schwierigkeiten bei der Beschaffung, Schätzung oder Meldung der Label haben.
Acht von 25 Instituten verwenden den PCAF-Ansatz (Partnership for Carbon Accounting Financials) zur Erstellung ihrer Energieausweise. Allerdings ist umstritten, ob sich diese Methode dafür eignet. Nur sieben Institute geben an, dass sie externe EPC-Daten verwenden. Außerdem sorgt die Verwendung von Schätzwerten für die EPC-Label für Diskrepanzen bei den gemeldeten Daten.
Fehlende geografische Verteilungen und Länderzuordnungen der Risikopositionen führen zu erheblichen Unterschieden in den Angaben zu physischen Risiken. Das spiegelt sich auch in den teils großen Datenspannen wider und erschwert eine präzise Bewertung der Risiken.
Der Studie zufolge verzichten 14 Institute auf eine geografische Unterteilung ihres Anlagebuchs. Lediglich 7 Institute nehmen eine differenziertere regionale Aufschlüsselung der physischen Risiken vor.
In einigen Berichten werden die Aktivitäten zur Eindämmung von Klimarisiken unvollständig, zu wenig detailliert oder gar nicht erläutert. Dadurch lässt sich deren Wirksamkeit nur schwer beurteilen. Lediglich 24 Prozent geben detaillierte Erklärungen zu Risikominderungsmaßnahmen in Meldebogen 10 ab. 48 Prozent der Institute machen keine Angaben dazu. Dies lässt auf potenzielle Datenlücken und eine begrenzte Datenverfügbarkeit zu nachhaltigen Instrumenten schließen. Nur 24 Prozent der Institute erläutern, warum bestimmte Engagements nicht im Rahmen der GAR berücksichtigt wurden.
Diese Lösung trägt mit verschiedenen Analysen dazu bei, die Qualität, Vollständigkeit und Konsistenz der Offenlegung zu verbessern. Um die Verfügbarkeit von Daten auch für erweiterte Offenlegungsanforderungen sicher zu stellen, bedarf es einer effizienten Analyse und Aggregation der erforderlichen Informationen.
Die Anwendung unterstützt durch eine automatisierte und valide Befüllung der Säule III Offenlegungsvorlagen sowie bei der Durchführung von Cross-Checks in und zwischen den Meldebögen der Aufsicht. Die Lösung beinhaltet mehr als 10.000 aufsichtsrechtliche Validierungsregeln und Plausibilitätschecks.
Das Tool ermöglicht wie die Lösung ART eine automatisierte und valide Befüllung der Säule III Offenlegungsvorlagen sowie die Durchführung von Cross-Checks in und zwischen den Meldebögen.
„Die Offenlegungspflichten sollen in den kommenden Jahren schrittweise um neue ESG-Kriterien und Vorgaben erweitert werden. Kreditinstitute sollten sich umfassend auf die erhöhten Anforderungen einstellen, um diese akkurat und fristgerecht erfüllen zu können.“
Christoph Schellhas,Partner FS Sustainability Lead bei PwC DeutschlandZwischen Transparenz und Nachhaltigkeit: Die ESG-Säule III Offenlegungsstudie
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Im Rahmen der Studie wurden die Nachhaltigkeitsberichte von 25 Kreditinstituten in Europa untersucht, darunter 14 Kreditinstitute, Landesbanken und Vermögensverwalter in Deutschland. Alle Institute legten zum 31. Dezember 2022 erstmals ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) offen. Ab 2023 erfolgen die Berichte halbjährlich.