Personalkosten im Maschinenbau: Kurzfristige Einsparungen bei langfristiger Mitarbeiterbindung
Laut dem PwC-Maschinenbau-Barometer erreicht der Pessimismus unter deutschen Maschinen- und Anlagenbauern ein Rekordhoch. Die Umsatzprognose für 2025 liegt bei -5,6 %, während ein Anstieg der Personalkosten um durchschnittlich 4,4 % erwartet wird. Als zentrale Herausforderungen gelten Kostendruck, zunehmende Regulierungen, sinkende Nachfrage sowie der anhaltende Fachkräftemangel.
In dieser wirtschaftlich angespannten Lage müssen Unternehmen häufig kurzfristige Maßnahmen ergreifen, um Liquidität zu sichern und gleichzeitig Fachkräfte zu halten. Der Maßnahmenkatalog reicht von der Reduzierung von Überstunden über Kurzarbeit bis hin zu weitergehenden Restrukturierungsmaßnahmen. Ziel ist es, schnell finanzielle Entlastung zu schaffen, ohne langfristige Nachteile für das Unternehmen und die Belegschaft zu riskieren:
1. Schnell umsetzbare Maßnahmen
1.1 Reduzierung von Überstunden
Überstunden stellen für Unternehmen eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Durch den Abbau von Überstundenkonten können Personalkosten unmittelbar gesenkt werden. Es ist ratsam, gemeinsam mit dem Betriebsrat Regelungen zu treffen, die den Abbau von Überstunden fördern, beispielsweise durch Freizeitausgleich.
1.2. Einführung von Arbeitszeitkonten
Durch Arbeitszeitkonten können Arbeitszeiten flexibler gestaltet werden. In Phasen mit geringer Auslastung bauen Mitarbeitende Minusstunden auf, die in Zeiten höherer Auslastung durch Mehrarbeit ausgeglichen werden. Dies ermöglicht eine bessere Anpassung an die Auftragslage und reduziert die Notwendigkeit von Überstundenvergütungen. Die Einführung erfordert eine Betriebsvereinbarung und sollte klare Regelungen zur Handhabung der Zeitguthaben enthalten.
2. Mittelfristige Maßnahmen
2.1 Einführung von Kurzarbeit
Kurzarbeit ermöglicht es Unternehmen, die Arbeitszeit der Beschäftigten vorübergehend zu reduzieren, wobei ein Teil des entgangenen Entgelts durch die Bundesagentur für Arbeit kompensiert wird. Dies führt zu einer spürbaren Entlastung der Lohnkosten. Voraussetzung ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder, in Betrieben ohne Betriebsrat, mit den einzelnen Arbeitnehmern. Zudem muss ein erheblicher Arbeitsausfall mit wirtschaftlichen Gründen vorliegen.
2.2 Vorübergehende Umstellung auf Teilzeitarbeit
Eine befristete Reduzierung der Arbeitszeit, beispielsweise auf 50 % für einen Zeitraum von drei Monaten, kann die Personalkosten signifikant senken. Hierfür bedarf es der Zustimmung der betroffenen Mitarbeitenden sowie gegebenenfalls einer Anpassung der Arbeitsverträge. Eine transparente Kommunikation über die Notwendigkeit dieser Maßnahme ist essenziell, um Akzeptanz zu schaffen.
3. Strukturelle Maßnahmen
3.1 Interne Versetzungen
Mitarbeitende können in Bereiche mit höherer Auslastung versetzt werden, um dort Engpässe zu beheben und gleichzeitig in weniger ausgelasteten Bereichen Personalkosten zu reduzieren. Dies setzt eine flexible Personalplanung und gegebenenfalls Schulungsmaßnahmen voraus, um die Mitarbeiter auf ihre neuen Aufgaben vorzubereiten.
3.2 Gehaltsumwandlung in Freizeit
Durch Vereinbarungen, bei denen Mitarbeitende Teile ihres Gehalts in zusätzliche Freizeit umwandeln, können kurzfristig Liquiditätsabflüsse reduziert werden. Diese Modelle erfordern individuelle Absprachen und sollten steuerrechtlich geprüft werden, um Nachteile für beide Seiten zu vermeiden.
3.3 Angebot von Sabbaticals
Das Angebot von unbezahlten Auszeiten (Sabbaticals) kann die Personalkosten temporär senken. Mitarbeitende erhalten die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen, während das Unternehmen in dieser Zeit Gehaltskosten einspart. Auch hier sind individuelle Vereinbarungen notwendig, und es sollte geprüft werden, wie die Vertretung der Aufgaben während der Abwesenheit organisiert wird.
3.4 Tarifliche Vereinbarungen zur Arbeitszeit- und Gehaltsreduktion
In Zusammenarbeit mit Tarifpartnern können Vereinbarungen getroffen werden, die eine vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit und entsprechend der Gehälter vorsehen, beispielsweise in Form einer 4-Tage-Woche. Solche Maßnahmen bedürfen der Zustimmung der Tarifparteien und sollten fair und transparent kommuniziert werden.
3.5 Arbeitnehmerüberlassung
Die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmer:innen an andere Unternehmen kann Personalkosten reduzieren und gleichzeitig Beschäftigung sichern. Dies setzt die Zustimmung der betroffenen Mitarbeitenden voraus und erfordert die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung.
Langfristige Mitarbeiterbindung sichern
Trotz der Notwendigkeit kurzfristiger Kostensenkungen ist es entscheidend, stets die mittelfristige Perspektive im Blick behalten. Es gilt, Fachkräfte zu halten und zu gewinnen, die bei der Transformation von Unternehmen dringend benötigte neue Kompetenzen mitbringen. Zwar führt Weiterbildung während Phasen der Unterauslastung nicht unmittelbar zu einer Schonung der Liquidität, jedoch kann es die Belegschaft zukunftsfähig machen. Folgende Aspekte sollten dabei berücksichtigt werden:
- Kompetenzentwicklung: Nutzung von Phasen geringerer Auslastung für gezielte Weiterbildung
- Transparente Kommunikation: Regelmäßige Updates zur Unternehmenssituation und den geplanten Maßnahmen
- Perspektiven aufzeigen: Klare Kommunikation der Unternehmensstrategie und der Zukunftspläne
Das Fingerspitzengefühl und Weitsicht seitens des Chief Human Resources Officer (CHRO) sind dabei von entscheidender Bedeutung:
Die Balance zwischen notwendigen Einsparungen und Mitarbeiterbindung erfordert sowohl betriebswirtschaftliches Verständnis als auch soziale Kompetenz.

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Dr. Steffen Nguyen-Quang, EMBA
Partner I HR und Arbeitsrecht Tel.: +49 170 5776227 steffen.nguyen-quang@pwc.com

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