Von Anja Anglmayer und Emiliya Vasileva. Mit dem Änderungsprotokoll zwischen Österreich und Deutschland zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wird die Grenzgänger-Regelung neu gefasst, um mobilem Arbeiten im Homeoffice auch steuerrechtlich Rechnung zu tragen. Zusätzlich werden einige Klauseln auf die neuen OECD-Standards angepasst.
Die Grenzgänger-Regelung ist eine Sonderbestimmung im DBA, die sicherstellt, dass der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht hat. Charakteristisch war das tägliche Pendeln zum Arbeitgeber innerhalb einer Grenzzone von 30 km Luftlinie. Da sich mobiles Arbeiten im Homeoffice als gängige Praxis in der Arbeitswelt etabliert hat, ist die alte Grenzgänger-Regelung nicht mehr zeitgerecht.
Diese für die Praxis wesentlichen Neuerungen sind unabhängig von einem späteren Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ab dem 1. Januar 2024 anwendbar.
Für die Praxis ist die neue Grenzgänger-Regelung eine wesentliche Erleichterung, da Arbeitstage im Homeoffice zukünftig nicht mehr schädlich sind. Dies bietet zum einen die Gelegenheit, die unternehmensinterne Homeoffice-Politik im Blickwinkel der Grenzgänger-Regelung zu überdenken, um dem verstärkten Bedarf an Remote-Work-Modellen gerecht zu werden. Zum anderen stehen dadurch insgesamt mehr Tage (im Rahmen der 45-tägigen bzw. 20-prozentigen Grenze) für Tätigkeiten außerhalb der Grenzzone zur Verfügung.
Unternehmen sollten unbedingt weiterhin analysieren, ob durch die Tätigkeit ihrer Mitarbeiter eine Betriebsstätte begründet wird. In diesem Fall ist aus Verrechnungspreissicht eine entsprechende Gewinnallokation an diese Betriebsstätte vorzunehmen.
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Newsletter Transfer Pricing Perspectives DACH – Ausgabe 60