Von Schervin Pouyan und Gianluca Zanzi. Im Rahmen des von der OECD geleiteten Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) 2.0-Projekts hat sich die Schweiz zusammen mit etwa 140 anderen Ländern dazu verpflichtet, die globale Mindeststeuer der OECD für Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz von 750 Millionen Euro oder mehr umzusetzen (auch als Pillar Two oder Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Regeln bezeichnet). Dies soll sicherstellen, dass Unternehmen in jedem Land, in dem sie tätig sind, mindestens 15 Prozent Steuern, nach GloBE-Berechnungsregeln, entrichten.
Aufgrund der Verzögerungen bei der Umsetzung von Pillar Two in Ländern wie den USA, China, Indien und Brasilien hatte ein Großteil der Schweizer Politik und Wirtschaft die Schweizer Regierung (den Bundesrat) aufgefordert die Inkraftsetzung der Pillar Two-Vorschriften zu verschieben.
Der Bundesrat hat nun in seiner letzten Sitzung des Jahres am 22. Dezember 2023 über den Zeitpunkt und den Umfang der Umsetzung der neuen Regeln entschieden.
Nach einer sorgfältigen Abwägung der Vor- und Nachteile für die Schweiz hat der Bundesrat beschlossen, zunächst nur die inländische Ergänzungssteuer (sog. Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT)) ab dem 1. Januar 2024 zu implementieren.
Hinsichtlich der sog. Income Inclusion Rule (IIR) und der sog. Undertaxed Payment Rule (UTPR) hat der Bundesrat die Umsetzung vorerst aufgeschoben und wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber entscheiden. Diese Entscheidungen betonen das Bestreben, internationale Steuerstandards umzusetzen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu wahren.
Mit der Umsetzung der QDMTT Vorschriften, stellt die Schweiz sicher, dass beispielsweise ein Konzern mit Hauptsitz (Muttergesellschaft) in der EU, eine Schweizer Tochtergesellschaft nicht zusätzlich besteuern kann, da die Tochtergesellschaft aufgrund der QDMTT bereits mindestens 15 Prozent an Gewinnsteuer in der Schweiz entrichten wird.
Gleichzeitig hat der Bundesrat eine entsprechende Verordnung zur Einführung von Pillar Two in der Schweiz veröffentlicht. Detaillierte Vorschriften in Anlehnung an die OECD-Vorgaben werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Unternehmen sollten nun auf Grundlage ihrer rechtlichen Struktur analysieren, welche Auswirkungen die Umsetzung auf die Pillar Two-Berechnungen und Meldungen hat und das sowohl auf lokaler als auch internationaler Ebene.
Betroffene Konzerne sollten in den nächsten Monaten ihre Datenbasis, Technologie und Prozesse überprüfen, um sicherzustellen, dass eine funktionierende Basis für die Pillar Two-Kalkulationen vorhanden ist.
Darüber hinaus empfiehlt es sich für Steuerabteilungen der betroffenen Konzerne, sich auf Stakeholder Meetings vorzubereiten, in welchen Themen wie Pillar Two-Readiness, Herausforderungen und Anforderungen sowie Steuerfolgen aufgegriffen werden könnten.
Die allgemeine Frist für die Einreichung der ersten Schweizer QDMTT-Steuererklärung sowie der GloBE-Information Returns ist der 30. Juni 2026. Die Schweizer Steuerbehörden bereiten sich darauf vor, im Jahr 2024 eine E-Filing-Lösung für die Schweizer QDMTT-Steuererklärung bereitzustellen.
Betroffene Gruppen sollten die lokalen und internationalen Pillar Two-Entwicklungen laufend analysieren, um auf neue Anforderungen schnellstmöglich reagieren zu können.
Die Entscheidung des Bundesrats, zunächst mit der QDMTT ab Januar 2024 zu beginnen, zeigt Flexibilität angesichts globaler Verzögerungen, verhindert aber gleichzeitig eine Erosion der Schweizer Steuerbasis gegenüber anderen Ländern. Jetzt wo Rechtssicherheit im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der Einführung besteht, sind betroffene Konzerne angehalten ihre Pillar Two-Vorbereitungen zu intensivieren und schnellstmöglich auf potenzielle Daten-, System- und Prozesslücken zu reagieren.
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Newsletter Transfer Pricing Perspectives DACH – Ausgabe 61