In dieser Rubrik informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen in Australien, Brasilien und Frankreich.
Von Michael Moldrich. Am 12. Februar 2024 hat das australische Finanzministerium einen aktualisierten Gesetzesentwurf zu den vorgeschlagenen Public Country-by-Country- (CbCR-) Regelungen veröffentlicht, die, wenn sie umgesetzt werden, erstmals für Wirtschaftsjahre gelten würden, die am oder nach dem 1. Juli 2024 beginnen. Die Maßnahmen betreffen im Prinzip Tochtergesellschaften von Konzernen mit einer australischen Muttergesellschaft.
Die Änderungen, die im Anschluss an die Konsultation zu dem im April 2023 veröffentlichten, ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgenommen wurden, stehen im Einklang mit den Public CbCR-Regelungen der EU (diese wurden in Deutschland umgesetzt und sollen ab dem ersten Wirtschaftsjahr gelten, das am oder nach dem 22. Juni 2024 beginnt).
Ähnlich wie die EU-Regelung würde das neue australische Gesetz die Muttergesellschaft eines multinationalen Konzerns mit einem konsolidierten Gesamteinkommen von mehr als einer Milliarde Australischer Dollar (AUD) (ca. 600 Millionen Euro, also niedriger als der Schwellenwert von 750 Millionen Euro in Deutschland) dazu verpflichten, der australischen Steuerbehörde bestimmte Informationen zu übermitteln, die anschließend auf einer Website der australischen Regierung veröffentlicht werden. Das meldende Mutterunternehmen unterliegt dieser Meldepflicht in Australien jedoch nur, wenn:
Ähnlich wie bei den deutschen Public CbCR-Anforderungen müssen u. a. die folgenden Angaben veröffentlicht werden:
Die aktuellen Vorschläge in Australien gehen noch darüber hinaus. Zum Beispiel soll in Australien noch Folgendes angegeben werden:
Einige Informationen müssen auf Länderbasis offengelegt werden (dies gilt für Australien und bestimmte Länder, darunter Jersey, Liechtenstein und die Schweiz, aber nicht für Deutschland), während andere Informationen zusammengefasst werden können. Ähnlich hat der Ausweis gemäß der deutschen Public CbCR-Regelungen für jedes EU-Land sowie für Länder, die auf der sog. Black List der EU stehen und für sog. Grey List-Länder, die zwei Jahre in Folge als solches eingestuft wurden, separat zu erfolgen. Alle anderen Staaten werden aggregiert ausgewiesen.
Wenn eine Berichterstattungsgruppe einen Bericht im Rahmen der EU-Richtlinie über Public CbCR erstellt hat, wird erwartet, dass ein Link zu diesem Bericht veröffentlicht wird, auch wenn es sich hierbei nicht um eine rechtliche Verpflichtung zu handeln scheint.
Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf und zu den Erläuterungen waren bis zum 5. März 2024 an das australische Finanzministerium zu übermitteln, das diese nun als Teil einer überarbeiteten Gesetzgebung prüft.
Von Sandra Zerull und Karoline Heil-Plaksa. Ende Dezember 2023 haben die brasilianischen Steuerbehörden zusätzliche Nebenpflichten zu den neuen Verrechnungspreisregelungen eingeführt. Es sind zum einen Eintragungen in ein Register für Rohstofftransaktionen (für sog. Commodities) vorzunehmen und zum anderen zusätzliche TP-Formulare auszufüllen.
Am 21. Dezember 2023 wurde mit dem Gesetz COPES 2/2023 ein Register für Rohstofftransaktionen eingeführt. Hierin sind unter anderem Informationen zu den Transaktionspartnern, zur Transaktionsart und zum verwendeten Verrechnungspreis in Zusammenhang mit Rohstofftransaktionen zu hinterlegen. Die Verpflichtung zur Eintragung in das Register für Rohstofftransaktionen gilt seit dem 1. Januar 2024.
Am 22. Dezember 2023 wurde darüber hinaus das Layout des neuen sog. TP Returns als Teil des Gesetzes COFIS Nr. 59 genehmigt. Diese Regelungen umfassen die Pflicht zum Ausfüllen verschiedener Formulare, die als Anlagen zur Steuererklärung einzureichen sind. Zu beachten ist, dass diese Verpflichtung auch für Unternehmen gilt, die kein Local File erstellen müssen oder die lediglich ein vereinfachtes Local File zu erstellen haben. Insgesamt werden sehr umfangreiche und detaillierte Angaben gefordert. So sind in diesem Zusammenhang Informationen zur Verrechnungspreisgestaltung, zu den Transaktionen und Transaktionspartnern, zu den Methoden und zu Verrechnungspreisanpassungen vorzulegen. Zu beachten ist dabei, dass zu den Transaktionen die Werte vor Verrechnungspreisanpassungen anzugeben sind. Die Anlagen zur Steuererklärung müssen grundsätzlich erstmals für das Kalenderjahr 2024 der Steuererklärung beigefügt werden. Das bedeutet, dass sie bis zum 31. Juli (oder dem letzten Arbeitstag im Juli) des Folgejahres eingereicht werden müssen. Für Steuerpflichtige, die sich für eine vorzeitige Anwendung der neuen Verrechnungspreisregelungen Brasiliens entschieden haben, ist zu beachten, dass die Frist bereits der 31. Juli 2024 ist.
Steuerpflichtige sollten daher frühzeitig die notwendigen Informationen zusammentragen und interne Prozesse und Kontrollen einrichten, um die Einhaltung der Vorgaben in den kommenden Jahren zu gewährleisten.
Neben der positiven Entwicklung der brasilianischen Verrechnungspreisregelungen durch Angleichung an die OECD-Verrechnungspreisleitlinien ergibt sich durch die neuen Nebenpflichten ein signifikanter zusätzlicher Compliance-Aufwand.
Von Ann Cathrin Bockrath und Karoline Heil-Plaksa. Am 16. Dezember 2023 wurde das französische Finanzgesetz für 2024 verabschiedet. Mit diesem Gesetz treten auch Maßnahmen in Kraft, welche die Kontrollrechte der französischen Finanzverwaltung in Bezug auf die Verrechnungspreispolitik in Frankreich tätiger Konzerne stärken.
Zum einen wurden durch das Gesetz die Schwellenwerte für die Verpflichtung zur Erstellung von Master- und Local File gesenkt, wodurch nun eine größere Anzahl französischer Tochtergesellschaften mittelgroßer Konzerne erstmals erfasst wird. Der Dokumentationspflicht unterliegen nun Unternehmen
a) mit Bilanzumsatz oder bilanziellem Bruttovermögen von mehr als 150 Millionen Euro (zuvor 400 Millionen Euro); oder
b) die (in-) direkt mehr als 50 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte eines unter (a) genannten Rechtsträgers halten; oder
c) die mit mehr als 50 Prozent ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte (in-) direkt von einer unter (a) genannten juristischen Person gehalten werden; oder
d) die Teil einer französischen steuerlichen Organschaft sind, bei der mindestens ein Unternehmen der Organschaft eine der vorherigen Voraussetzungen erfüllt.
Dazu wurden die Mindeststrafen für fehlende oder unvollständige Unterlagen von 10.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben. Da die niedrigeren Umsatzgrenzen für Steuerjahre ab dem 1. Januar 2024 gelten, sollten betroffene Konzerne insbesondere im Hinblick auf die Verschärfung der Strafen Maßnahmen ergreifen, um die Dokumentation rechtzeitig vorzubereiten und ihren gesetzlichen Dokumentationspflichten nachzukommen.
Darüber hinaus wurde eine zusätzliche Möglichkeit zur Beweislastumkehr von der Finanzverwaltung auf den Steuerpflichtigen eingeführt. Sollte es Abweichungen geben zwischen dem tatsächlichen Ergebnis im Jahresabschluss und dem Ergebnis, das sich aus der Anwendung der im Local File beschriebenen Verrechnungspreismethode ergibt (z. B. Kostenaufschlagsmethode), kann aus dem Differenzbetrag die widerlegbare Vermutung einer indirekten Gewinnverschiebung resultieren. Konzerne sollten also überprüfen, ob die im Local File angegebene Verrechnungspreismethode und das tatsächliche Ergebnis in den Jahresabschlüssen übereinstimmen.
Darüber hinaus wurde der OECD-Ansatz für schwer zu bewertende immaterielle Güter (sog. Hard-to-Value Intangibles (HTVI)) übernommen und eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf sechs Jahre für die Übertragung von HTVI eingeführt. Daher sollten Steuerzahler die zum Zeitpunkt der Transaktion verwendete Bewertungsmethode detailliert dokumentieren, um auf den neuen Standard vorbereitet zu sein und das Risiko einer Anfechtung zu begrenzen.
In unserem vierteljährlich erscheinenden Newsletter informiert Sie unser internationales Expertenteam über aktuelle Entwicklungen zum Thema Verrechnungspreise.
Newsletter Transfer Pricing Perspectives DACH – Ausgabe 62