Transfer Pricing Perspectives DACH – Ausgabe 63

Länderbeiträge: Singapur und USA

Manhattan Finanz-Distrikt
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  • 30 Aug 2024

In dieser Rubrik informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen in Singapur und den USA.

Singapur

Überarbeitung der Verrechnungspreisleitlinien

Von Karoline Heil-Plaksa und Moustafa Wereida. Die Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS) hat am 14. Juni 2024 die 7. Ausgabe ihrer Verrechnungspreisleitlinien mit bedeutenden Änderungen veröffentlicht.

Der Prozess der Verrechnungspreisbetriebsprüfung wurde verkürzt und ist nun deutlich strenger. Die IRAS setzt fortan auf Basis der Verrechnungspreisdokumentation sowie weiterführender Informationsanfragen und -besprechungen Verrechnungspreisanpassungen und Strafzuschläge fest. Feststellungen werden ohne weitere Diskussionen mit dem Steuerpflichtigen erlassen, gegen die der Steuerpflichtige im Einspruchsverfahren vorgehen muss.

Die Leitlinien führen zudem strengere Bedingungen für den Verzicht auf Strafzuschläge ein, d. h. der Steuerpflichtige muss eine gute Compliance aufweisen und es dürfen keine Strafzuschläge in den beiden Vorjahren auferlegt worden sein.

Darüber hinaus wurde der Prozess des Verständigungsverfahrens (MAP) durch die Abschaffung der Pre-Filing-Phase vor der Antragseinreichung verkürzt. Damit die IRAS dem MAP-Antrag auch ohne vorherige Abstimmung zustimmt, ist es fortan umso wichtiger, dass dieser auf gut begründeten Positionen beruht.

Für Wirtschaftsjahre ab 1. Januar 2026 wurde der Schwellenwert für die Befreiung von der Verrechnungspreisdokumentation für bestimmte Transaktionen (außer Lieferungen und Darlehen) von einer Million Singapur-Dollar (SGD) auf zwei Millionen SGD angehoben – eine Reduktion des Dokumentationsaufwandes. Es gibt zudem neue Befreiungen von der Verrechnungspreisdokumentation für bestimmte inländische Darlehen, die nach dem 1. Januar 2025 abgeschlossen werden.

Dennoch sollten Steuerzahler ihre bestehenden langjährigen Darlehen mit verbundenen Parteien jährlich überprüfen und insbesondere die Überleitung von IBOR-basierten Darlehen zu risikofreien Referenzzinssätzen entsprechend der IBOR-Reform sauber dokumentieren.

Staatshilfen, wie z. B. in der COVID-19-Pandemie, sind nun in der Verrechnungspreisdokumentation zu würdigen. 

Es werden zudem u. a. Hinweise zu Kapitaltransaktionen, Working Capital Adjustments, Kostenweiterbelastungen u. v. m. gegeben.

In der 7. Auflage der Verrechnungspreisleitlinien wird trotz einiger Reduktionen des administrativen Aufwands deutlich, dass die IRAS eine solide Verrechnungspreisgestaltung und die Einhaltung der Verrechnungspreisanforderungen durch die Steuerpflichtigen erwartet. Verbundene Transaktionen müssen wirtschaftlich begründet sein, eine verwertbare und zeitnahe Dokumentation, inkl. zeitnaher ergänzender Analysen für Betriebsprüfungen, sind zu erstellen. Eine kontinuierliche Überprüfung der Transaktionen (einschließlich langfristiger Darlehen) sowie eine solide Vorbereitung für MAP-Zwecke sollen erfolgen. Die (wiederholte) Nichteinhaltung der Verrechnungspreisanforderungen in Singapur kann unerwünschte Einkommenskorrekturen mit Strafzuschlägen zur Folge haben.

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USA

US APA-Bericht für 2023 zeigt deutlichen Anstieg abgeschlossener APA

Von Karoline Heil-Plaksa und Giada Manca. Das Advance Pricing and Mutual Agreement Program (APMA) der US-Steuerbehörde IRS hat am 26. März 2024 seinen 25. jährlichen Bericht über Vorabverständigungsverfahren (Advance Pricing Agreements (APA)) veröffentlicht. Dieser Bericht zeigt unter anderem, dass die Zahl der abgeschlossenen APA deutlich gestiegen und die Zeit bis zum Abschluss leicht gesunken ist. Dies ist auf die erhöhte Effizienz bei der Bearbeitung der Anträge und den Rückgang der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen. Die Dauer bis zum Abschluss eines neuen APAs betrug in 2023 dennoch durchschnittlich 50 Monate, also mehr als vier Jahre. Gleichzeitig ist jedoch die Anzahl der eingegangenen Anträge zurückgegangen.

Bilaterale APA machen den größten Anteil aus (ca. 86 Prozent). Der Anteil der erneuerten bilateralen APA ist jedoch leicht zurückgegangen. Mehr als die Hälfte der abgeschlossenen APA betrafen Nicht-US-Muttergesellschaften und ihre US-Tochtergesellschaften. Etwa ein Drittel aller abgeschlossenen bilateralen Fälle mit den USA entfiel auf Japan. Auf die Schweiz entfielen immerhin noch drei Prozent. Die Anzahl der mit Deutschland oder Österreich abgeschlossenen bilateralen APAs ist von untergeordneter Bedeutung.

Insgesamt blieben die Arten der erfassten Transaktionen stabil. Dienstleistungen machten dabei den größten Teil aus, dicht gefolgt vom Verkauf materieller Wirtschaftsgüter. Auch die Nutzung immaterieller Güter, die zu den schwierigsten Transaktionen im APMA-Inventar gehören können, war Gegenstand der APAs. Die primäre Verrechnungspreismethode war wiederholt die Transaktionale Nettomargenmethode mit unterschiedlichen Renditekennziffern.

Auch im Jahr 2023 wurden die APA-Laufzeiten so festgelegt, dass sie zum Zeitpunkt der Unterzeichnung ein angemessenes Maß an Zukunftssicherheit bieten. Die Standardlänge beträgt fünf Jahre und betrifft fast die Hälfte der APAs.

Trotz eines leichten Rückgangs der Anträge im Jahr 2023 zeigt der länger anhaltende Trend einer Zunahme der anhängigen Verfahren ein anhaltendes Interesse der Steuerzahler an APAs, um das Risiko von Verrechnungspreisstreitigkeiten zu senken. Das Interesse dürfte mit den sich abzeichnenden Änderungen der bestehenden internationalen Steuervorschriften infolge der Umsetzung des „Two-Pillar-Modells“ der OECD zunehmen. Unternehmen, die am APA-Programm teilnehmen, sollten prüfen, wie sich die Umsetzung von Pillar One, insbesondere des Amount B, und Pillar Two auf die im Rahmen von APAs ausgehandelten Einkommensverteilungen auswirken wird.

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