Transfer Pricing Perspectives DACH – Ausgabe 65

Global – Veröffentlichung der MAP- und APA-Statistiken durch die OECD für das Jahr 2023

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  • 27 Feb 2025

Von Federico Reppe und Felix Husic. Seit dem 1. Januar 2016 veröffentlicht die OECD jährlich Statistiken zu Verständigungsverfahren (MAPs) und Advance Pricing Agreements (APAs) im Rahmen des Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Aktionspunkts 14. Diese Statistiken bieten spannende Einblicke in die Effektivität und Effizienz der Streitbeilegung bei internationaler Besteuerung, insbesondere bei Verrechnungspreisfragen, und beleuchten die Entwicklung von Anzahl und Dauer der Verfahren zur Lösung von Doppelbesteuerungsfällen.

Während Deutschland im Jahr 2023 weiterhin führend bei der Anzahl der laufenden MAP-Verfahren ist, zeigen die Daten eine positive Tendenz in der Effizienz und Effektivität dieser Verfahren. Trotz eines Rückgangs der neu eingeleiteten MAP-Verfahren bleibt ihre Bedeutung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung hoch. Gleichzeitig verdeutlicht der Anstieg neuer APA-Anträge den Wunsch der Unternehmen nach präventiver Klarheit. Dennoch bleibt die Herausforderung bestehen, die Bearbeitungszeiten weiter zu reduzieren, um die Effizienz der Streitbeilegung zu steigern.

Auswertung der MAP-Statistiken 2023

Im Jahr 2023 wurden OECD-weit insgesamt 2.336 neue MAPs eingeleitet. Obwohl dies im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Rückgang von 7 Prozent darstellt und die Anzahl eingeleiteter Verfahren auch unter den absoluten Zahlen der Jahre 2019 bis 2021 liegt, zeigt die weiterhin hohe Anzahl an neuen Verfahren die anhaltende Bedeutung und Notwendigkeit des MAP, um eingetretene Doppelbesteuerungen aufzulösen.

Ein positiv zu betrachtender Trend ist die Anzahl an abgeschlossenen MAPs. So wurden im Jahr 2023 ca. 10 Prozent mehr MAPs als im Vorjahr abgeschlossen. Insgesamt wurden 2.601 MAPs mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von etwa 26,5 Monaten abgeschlossen, wobei die Bearbeitungszeit für Verrechnungspreisfälle im Durchschnitt bei 32 Monaten lag. Es bleibt damit festzustellen, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer noch über der angestrebten Frist von 24 Monaten liegt.

In etwa 62 Prozent der abgeschlossenen Fälle konnte eine vollständige Vermeidung der Doppelbesteuerung erreicht werden. Zum 31. Dezember 2023 gab es damit einen Bestand von 6.175 offenen Fällen, womit der Trend steigender Jahresendbestände erstmals gestoppt werden konnte.

Im Hinblick auf die MAP-Statistiken mit deutscher Beteiligung bleibt festzustellen, dass Deutschland nach wie vor der Staat mit den meisten laufenden MAP-Verfahren ist (1.332). Der Großteil der offenen MAP-Verfahren für Verrechnungspreisfälle verteilt sich auf die Partnerstaaten Italien, Spanien, Frankreich und Großbritannien. Bei sonstigen Fällen sind die Schweiz, Großbritannien, Belgien und Frankreich die Partnerstaaten mit den häufigsten offenen MAP-Verfahren. Die Anzahl der neu eingeleiteten MAPs unter deutscher Beteiligung ist im Vergleich zum Vorjahr von 724 im Jahr 2022 auf 656 im Jahr 2023 moderat gesunken. Etwa die Hälfte der neu eingeleiteten Verfahren betrifft Verrechnungspreisfragen, was die anhaltende Bedeutung dieser Themen in Betriebsprüfungen unterstreicht und zeigt, dass Verrechnungspreissachverhalte weiterhin häufig zu Doppelbesteuerung führen.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) konnte als zuständige Behörde im Jahr 2023 insgesamt 752 MAP-Verfahren abschließen, was einer Steigerung von 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. In 72 Prozent der abgeschlossenen Fälle mit Verrechnungspreisbezug konnte die Doppelbesteuerung vollständig beseitigt werden (2022: 68 Prozent). Damit liegt Deutschland auch über dem OECD-Durchschnitt von 62 Prozent. Diese positive Entwicklung könnte auf Verständigungsverfahren mit Schiedsklausel, insbesondere im EU-Kontext oder mit den USA, zurückzuführen sein.

Zudem konnte die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Verrechnungspreisfälle von etwa 22,2 Monaten leicht auf etwa 21,7 Monate reduziert werden, womit sie etwa elf Monate unter dem OECD-Durchschnitt liegt. In Übereinstimmung mit den allgemeinen Beobachtungen der Fallentwicklung aller OECD-Staaten hat sich auch in Deutschland der Bestand offener Fälle verringert – von 1.428 auf 1.332.

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MAP-Statistik für Deutschland

2023 Bestand 01.01.2023 Neue Verfahren Abgeschlossene Verfahren Bestand 31.12.2023 Durchschnittliche Bearbeitungszeit (in Monaten)
Alle Fälle 1.428 656 752 1.332 25,16
Davon TP-Fälle 675 325 289 711 21,68

Auswertung der APA-Statistiken 2023

Zu Beginn des Jahres 2023 gab es OECD-weit 3.919 offene APA-Anträge. Im Laufe des Jahres wurden zusätzlich 1.136 neue Anträge eingereicht. Dies verdeutlicht den wachsenden Trend, im Vorfeld durch ein APA Klarheit schaffen zu wollen, anstatt nachträglich ein MAP zur Streitbeilegung zu nutzen. Die nach wie vor geringere Gesamtzahl der APAs im Vergleich zu den MAPs könnte auf die oft erforderlichen Gebühren für einen APA-Antrag zurückzuführen sein.

Die Statistiken zeigen jedoch auch die Herausforderungen im Zusammenhang mit APAs auf. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer betrug 37 Monate und 115 Anträge wurden abgelehnt oder aus anderen Gründen beendet. Diese Zahlen bestätigen die Beobachtung aus der Praxis, dass Entscheidungen zu APA-Anträgen häufig erst nach Ablauf des zugrunde liegenden Zeitraums getroffen werden.

Mit Blick auf Deutschland wurden im Jahr 2023 insgesamt 82 neue APA-Anträge eingereicht. Es wurden 63 Verfahren abgeschlossen, von denen 46 erfolgreich mit der Zusage eines APAs endeten. Zum Jahresende 2023 verblieben somit 375 offene Verfahren. Auffällig ist, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit in Deutschland mit etwa 44,5 Monaten über dem Durchschnitt der OECD-Mitgliedstaaten liegt.

Fazit und Ausblick

Wie bereits im Vorjahr ist Deutschland weiterhin führend in der Anzahl der laufenden MAP-Verfahren. Positiv hervorzuheben ist, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit dieser Verfahren unter dem Durchschnitt der OECD-Mitgliedstaaten liegt. Die Zahlen der neu eingeleiteten MAP- und APA-Verfahren im Jahr 2023 verdeutlichen, dass Steuerpflichtige diese Instrumente aktiv nutzen, um Doppelbesteuerung proaktiv zu vermeiden oder aufzulösen. Wünschenswert wäre jedoch eine weitere Beschleunigung der Verfahren in der Zukunft, um die Effizienz der Streitbeilegungsverfahren weiter zu verbessern.

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