Von Georg Wohlgemuth und Schervin Pouyan. Seit 2024 greift in der Schweiz die globale Mindeststeuer für Großkonzerne. Internationale Firmen mit einem weltweiten Jahresumsatz ab 750 Millionen Euro müssen im Grundsatz in jedem Land mit relevanten Aktivitäten mindestens 15 Prozent Gewinnsteuer zahlen. Das ist der Kern der OECD-Pillar-Two-Initiative, der sich etwa 140 Länder angeschlossen haben.
In der Schweiz trat bereits ab dem 1. Januar 2024 die inländische Ergänzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT)) in Kraft. Ab 2025 wird mit der sog. Income Inclusion Rule (IIR) eine weitere Ergänzungssteuer eingeführt, die speziell darauf abzielt, Schweizer Unternehmen vor rechtlichen Unsicherheiten im Ausland zu schützen und gleichzeitig den steuerlichen Standortvorteil der Schweiz zu wahren. Dieser Beitrag beleuchtet die Hintergründe, die Funktionsweise und die Konsequenzen der IIR sowie die weiteren Schritte.
Der Bundesrat hat beschlossen, die IIR ab dem 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Die IIR wird über die Mindestbesteuerungsverordnung geregelt, die entsprechend angepasst wurde.
Ziel ist es, Rechtsklarheit zu schaffen und das Risiko langer und kostenintensiver Steuerverfahren für Schweizer Unternehmen im Ausland zu minimieren.
Weiter sollen Steuereinnahmen in der Schweiz gehalten werden, statt sie durch andere Staaten abschöpfen zu lassen. Die finanzielle Stabilität der Schweiz wird dadurch weiter gestärkt, was den finanziellen Spielraum erhöht, mit international akzeptierten Instrumenten in den Unternehmensstandort Schweiz zu investieren.
Die IIR greift, wenn ausländische Tochtergesellschaften Schweizer Konzerne in ihrem Ansässigkeitsstaat nicht mindestens 15 Prozent Gewinnsteuer zahlen. In solchen Fällen erhebt die Schweiz eine Zusatzsteuer auf diese Gewinne. Dies verhindert, dass andere Staaten wie beispielsweise Deutschland oder Frankreich diese Steuern einziehen.
Für Schweizer Konzerne bedeutet dies mehr Planungssicherheit. Die Unternehmen profitieren davon, dass die Zusatzbesteuerung in der Schweiz erfolgt, wo die Zusammenarbeit mit den heimischen Steuerbehörden eingespielter ist.
Zu einem späteren Zeitpunkt wird die sog. Under-Taxed Payments Rule (UTPR) als nächster Implementierungsschritt erwartet. Eine Schweizer UTPR könnte dann greifen, wenn z. B. ausländische Konzerne außerhalb der Schweiz niedrig besteuerte Gewinne erzielen und gleichzeitig über mindestens eine Gruppengesellschaft in der Schweiz verfügen.
Die Schweiz hat sich vorerst gegen die Einführung der UTPR entschieden, behält sich jedoch vor, auf spätere internationale Entwicklungen zu reagieren. Gründe sind rechtliche Unsicherheiten, ein geringeres Aufkommenspotenzial und mögliche politische Spannungen.
Gemäß OECD-Fahrplan wird die UTPR in vielen EU-Staaten ab 2025 umgesetzt.
Die Einführung der IIR ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung von Rechtssicherheit für Schweizer Unternehmen. Die Schweiz zeigt sich flexibel und beobachtet die internationale Steuerpolitik genau, insbesondere die Entwicklung der UTPR und die politische Lage.
Für Schweizer Konzerne bedeutet dies eine erhöhte Planungssicherheit und damit einhergehend die Möglichkeit, ihre Pillar-Two-Maßnahmen und Analysen präziser zu gestalten.
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Newsletter Transfer Pricing Perspectives DACH – Ausgabe 65