Ausgabe 02, Februar 2025
Umsatzsteuer-Newsletter
Inhaltsübersicht


Aus der Europäischen Union
Steuerbefreiung für Leistungen unter anderem an zwischenstaatliche Einrichtungen
Nach § 4 Nr. 7 UStG sind (unter gewissen weiteren Voraussetzungen) unter anderem Leistungen an bestimmte Streitkräfte sowie Leistungen an ständige diplomatische Missionen, berufskonsularische Vertretungen, zwischenstaatliche Einrichtungen und deren Mitglieder steuerbefreit. Der bisher für viele dieser Befreiungen vorgesehene Nachweis soll mittelfristig durch einen elektronischen Nachweis ersetzt werden.

Vom Europäischen Gerichtshof
Generalanwältin zur Steuerschuld bei falschem Steuerausweis
Im Dezember 2022 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mitgeteilt: Ein Steuerpflichtiger schuldet die in einer Rechnung falsch ausgewiesene Mehrwertsteuer nicht, wenn keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt. Nun liegt dem Gerichtshof dasselbe Verfahren mit einigen Folgefragen wieder vor. Die Auffassung der Generalanwältin entspricht gleich in mehreren Punkten nicht der derzeitigen Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Es muss sich zeigen, ob und wie weit der EuGH ihrer Auffassung folgt.
Grenzüberschreitende Warenlieferungen: zwei EuG-Vorlagen
Aus Österreich wurde dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, unter welchen Umständen (für die Rechtslage vor dem Jahr 2020) die Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) des Ausgangsstaats nicht zu einem „fiktiven“ innergemeinschaftlichen Erwerb (in Deutschland vgl. § 3d Satz 2 UStG) führt. Aus Slowenien kommt die Frage nach einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft mit mehr als drei Beteiligten.


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