Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin in der 7. Novellierung

7. MaRisk Novelle

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  • 14 Minuten Lesezeit
  • 29 Jun 2023

Am 29. Juni 2023 hat die BaFin die finale Fassung der siebten Novellierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Institute veröffentlicht. Nach knapp achtmonatiger Konsultation mit intensiven Diskussionen liegen nun die finalen Anforderungen an die Organisation des Risikomanagements auf dem Tisch.

Im Kern werden dadurch die umfassenden Anforderungen der EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und Überwachung (EBA GL LOM) in deutsches Aufsichtsrecht transferiert. Weitere wesentliche Neuerungen betreffen ferner Anforderungen an den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, Vorkehrungen zum Umgang mit Immobilienrisiken sowie das Management von Modellrisiken.

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Dr. Michael Rönnberg

Dr. Michael Rönnberg
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Die 7. MaRisk Novelle stellt Institute im Kreditbereich sowie im Risikomanagement vor große Herausforderungen

Wie in der Vergangenheit bereits gelebte Praxis, gilt auch für die Umsetzung der Neuerungen der 7. MaRisk-Novelle das Prinzip der Proportionalität und der Besonderheiten der individuellen Geschäftsmodelle der Institute. Mit Veröffentlichung der finalen Fassung der 7. MaRisk Novelle stehen nun die Umsetzungsfristen im Fokus.

7. MaRisk Novelle: Umsetzungsfristen - PwC

Neuerungen, die sich aus der Übernahme der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung ergeben, gelten erst nach Ablauf der Übergangsfrist bis spätestens 1. Januar 2024. In Bezug auf die Berücksichtigung von ESG-Risiken handelt es sich bei dem überwiegenden Teil der neuen Regelungspunkte um Klarstellungen, die ohne Übergangsfrist einzuhalten sind. Die Übergangsfrist bis spätestens 1. Januar 2024 gilt lediglich für die Regelungsbereiche Risikoquantifizierung / ICAAP und Stresstests. Die zwei neuen Module zur Handhabung des Immobiliengeschäfts und zur Verwendung von Modellen sind als Neuerungen bis spätestens 1. Januar 2024 umzusetzen.

„Mit der 7. MaRisk-Novelle bringt die Aufsicht umfassende Neuregelungen auf den Weg. Neue Anforderungen zur Kreditvergabe und Überwachung, die Übernahme des BaFin-Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, Immobilien- und Modellrisiken – wir unterstützen Sie von der Analyse bis zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen.“

Dr. Michael Rönnberg,Partner Risk & Regulation bei PwC Deutschland
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7. MaRisk Novelle

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    Unsere Experten beraten Sie gerne bei der Umsetzung der anspruchsvollen Neuerungen durch die 7. MaRisk Novelle. PwC unterstützt Sie dabei, die regulatorischen Veränderungen im Blick zu behalten, frühzeitig strategische Maßnahmen zu ergreifen und Ihre Kredit- und Risikomanagementprozesse optimal auszugestalten.

    Webcast-Reihe: Fokusthemen der 7. und 8. MaRisk Novelle

    Die MaRisk Novellen bringen umfassende Neuregelungen auf den Weg – insbesondere in den Bereichen Nachhaltigkeitsrisiken, Kreditgeschäft, Immobiliengeschäft und Modellrisiken.­ Doch worauf kommt es in der Umsetzung an? Was sind die wichtigsten Neuerungen der 8. MaRisk Novelle? Das erklären unsere Expert:innen und teilen Insights aus den von uns begleiteten Umsetzungsprojekten zur 7. MaRisk Novelle.

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    7. MaRisk Novelle kompakt: Darum geht es

    Hintergrund

    Mit der 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk 2022) werden die regulatorischen Mindestanforderungen an das Risikomanagement seit 2005 nunmehr zum 7. Mal an die aktuellen Vorstellungen der Bankenaufsicht angepasst.

    Neuerungen

    Die wesentlichen Neuerungen der 7. MaRisk-Novelle (06/2022) haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt:

    • Übernahme der EBA-Leitlinie für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06)
      Die EBA-Leitlinien fordern robuste Standards für die Vergabe und Überwachung von Krediten und die Steuerung der sich daraus ergebenden Kreditrisiken. Die BaFin hat dabei erstmals den Ansatz der direkten Verweistechnik genutzt: Die EBA-Leitlinien werden mit ihren in der deutschen Fassung 70 Seiten vollständig Bestandteil des deutschen Aufsichtsrechts.
    • Berücksichtigung von ESG-Risiken
      Durch die Einbeziehung der Empfehlungen aus dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken entstehen prüfungspflichtige Anforderungen - für die Unternehmensstrategien und interne Governance, die wesentlichen Geschäftsprozesse und die Risikotragfähigkeit. Besondere Herausforderungen ergeben sich für die zukünftige Ausgestaltung der IT-Datenhaushalte sowie die Datenverfügbarkeit und die Datenauswertbarkeit.
    • Anforderungen an das Modellrisiko-Management
      Die BaFin schafft mit der Aufnahme eines neuen Moduls (AT 4.3.5) in den Allgemeinen Teil der MaRisk eine Grundlage für das Management von Modellrisiken. Damit legt die BaFin erstmals einheitliche Anforderungen an das Management von Modellen und die daraus erwachsenden Risiken fest. Mit einer Gültigkeit für sämtliche Modelle im Risikomanagement hat die Aufsicht den Anwendungsbereich bewusst weit gefasst.
    • Anforderungen an das Immobiliengeschäft
      Mit einer neuen Risikokategorie und der Aufnahme des neuen BTO 3 formuliert die BaFin klare Vorgaben für das Immobilien(eigen)geschäft sowie für Rettungserwerbe.

    Daneben enthält die 7. MaRisk Novelle Regelungen für die dauerhafte Zulassung von Handelsaktivitäten aus dem Homeoffice, Klarstellungen für die Geschäftsmodellanalyse im Rahmen der Kapital- und Strategieplanung sowie Regelungen für bedeutende Förderbanken hinsichtlich des Anwendungsbereichs aufsichtlicher Anforderungen.

    Diese Aufgaben stehen an

    Der regulatorische Rahmen gibt die Richtung vor. Der Schlüssel für eine zeitgerechte und ressourcenschonende Umsetzung der neuen Anforderungen ist eine effiziente Nutzung der knapp sechsmonatigen Übergangsfrist.

    Die Institute müssen nun daran arbeiten, die in Kraft getretenen Regularien zügig umzusetzen. Bei der Umsetzung gilt es, diese mit den strategischen Zielen sowie institutsindividuellen Besonderheiten in Einklang zu bringen – eine Herausforderung, die das Kreditgeschäft und das institutsweite Risikomanagement ebenso wie die Risikokultur, den Strategieprozess und die interne Governance in erheblichem Umfang betrifft.

    Unsere Erfahrungen aus vergangenen MaRisk-Novellierungen zeigen dabei deutlich: Nur wer die aufwandsintensivsten Änderungen frühzeitig identifiziert und Umsetzungsmaßnahmen mit ausreichendem Vorlauf ableitet, wird die Umsetzung in der kurzen Übergangsfrist effektiv und effizient bewerkstelligen können.

    Die 7. MaRisk Novelle im Überblick

    EBA-Leitlinien für Kreditvergabe und Überwachung

    Die EBA-Leitlinien umfassen auf rund 70 Seiten etwa 250 Anforderungen rund um den Kreditvergabeprozess und die laufende Kreditüberwachung, also den gesamten Kreditlebenszyklus des sogenannten Lebendgeschäfts:

    • Akquisition/Anbahnung
    • Risiko-/ Bonitätsanalyse
    • Sicherheitenbewertungen
    • Kreditgenehmigung
    • Kreditüberwachung

    Die Aufsicht verfolgt mit der Übernahme der EBA-Leitlinien im Wesentlichen die Ziele einer Harmonisierung der Standards zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung in der EU sowie eine nachhaltige Erhöhung der Kreditqualität zum Zeitpunkt der Kreditausreichung und eine Begrenzung des Zuflusses an notleidenden und gestundeten Risikopositionen in die Kreditbücher der Institute.

    Regelmäßig große Herausforderungen ergeben sich für Institute etwa bei Themen der risikoadjustierten Bepreisung (Implementierung von ex-ante-Transaktions-Tools und regelmäßiger ex-post-Überwachung) sowie der internen Governance für die Kreditvergabe und Kreditüberwachung. Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen des BTO 1 der MaRisk zum Kreditgeschäft haben wir nachstehend zusammengefasst:

    Zur umfassenden Umsetzung der Anforderungen der EBA-Leitlinien hat die BaFin auch textliche Ergänzungen im Allgemeinen Teil der MaRisk vorgenommen. Mit der Novellierung haben Geschäftsleiter die Einhaltung der Risikokultur nun auch auf allen Ebenen zu überwachen und bei festgestellten Mängeln durchdachte, ergebnisorientierte und frühzeitige Maßnahmen zur Behebung zu ergreifen.

    Die Anforderungen an Technologiegestützte Innovationen und Modelle für die Kreditvergabe aus den EBA-Leitlinien hat die BaFin im neuen Modul AT 4.3.5 umgesetzt und auf sämtliche Modelle im Risikomanagement ausgedehnt. Die hieraus folgenden Implikationen haben wir für Sie im Abschnitt Anforderungen an das Modellrisiko-Management zusammengefasst.

    Mit den EBA-Leitlinien wird explizit die Berücksichtigung von ESG-Risiken in der Risikostrategie, dem Risikoappetit und dem Kreditrisikomanagement gefordert. Die hieraus folgenden Fragestellungen hinsichtlich der Identifizierung, Messung und Bewertung von ESG-Risiken auf Einzelkreditnehmer- und Portfolioebene sowie der Berücksichtigung im Risikomanagement haben wir für Sie im Abschnitt Berücksichtigung von ESG-Risiken zusammengefasst.

    Zur Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung hat die BaFin neben direkten textlichen Einfügungen erstmals den Ansatz der Verweistechnik genutzt. Die BaFin verweist dabei auf das Proportionalitätsprinzip, wonach die Anforderungen in Abhängigkeit von der Komplexität und des Risikogehalts des Kreditgeschäfts umzusetzen sind.

    Aktuelles im PwC Risk Blog

    Weitere Veröffentlichungen zur 7. MaRisk Novelle können Sie in unserem Risk Blog nachlesen.

    Zum Blog

    Unser Versprechen

    Die Aufsicht hat in den vergangenen Jahren detaillierte Vorgaben für die Ausgestaltung von der Geschäftsorganisation und das Risikomanagement von Instituten gemacht. Gleichzeitig überwacht sie verstärkt die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben insb. im Rahmen von bankaufsichtlichen Sonderprüfungen gem. § 44 KWG. Die 7. MaRisk Novelle schließt an diese aufsichtlichen Vorgaben der vergangenen Jahre an und beinhaltet umfassende neue Anforderungen, die erheblichen Anpassungsbedarf mit sich bringen.

    Der Schlüssel für eine zeitgerechte und ressourcenschonende Umsetzung der neuen Anforderungen ist die effiziente Nutzung der knapp sechsmonatigen Übergangsfrist. Nach unserer Erfahrung meistern diejenigen Institute die Herausforderungen am besten, die die aufwandsintensivsten Änderungen frühzeitig identifizieren und Umsetzungsmaßnahmen mit ausreichendem Vorlauf ableiten. Einige Institute haben in den vergangenen Monaten bereits proaktiv den Konsultationsentwurf der MaRisk aufgearbeitet und Handlungserfordernisse abgeleitet. Der Startschuss ist erfolgt – Schließen Sie Ihre Vorstudien und Auswirkungsanalysen schnellstmöglich ab und starten Sie mit der Implementierungsphase.

    Durch unseren ständigen Austausch mit der deutschen Aufsicht und internationalen Aufsichtsbehörden kennen wir deren Erwartungshaltung und können Ihnen wichtige Impulse für die Umsetzung geben. Sprechen Sie uns an – gerne begleiten wir Sie bei der Aufarbeitung und Umsetzung der neuen Anforderungen!

    „Die Transformationen im Bankensektor führen zu einem hohen Handlungsbedarf – ich bin überzeugt, dass Ihre nächsten Schritte nicht nur die aktuellen Herausforderungen, sondern vor allem zukünftige Entwicklungen im Blick behalten müssen.“

    Michael Maifarth, Partner bei PwC Deutschland und Mitglied im Fachgremium MaRisk
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