
Eine Sonderprüfung gem. § 44 KWG durch die BaFin stellt für Institute aufgrund der daraus resultierenden potenziellen Folgen, aber auch durch die Vielzahl und die Komplexität der regulatorischen Neuerungen der letzten Jahre immer eine große und ernstzunehmende Herausforderung dar.
Sonderprüfungen gem. § 44 KWG erfolgen routinemäßig im Rahmen der laufenden aufsichtlichen Überwachung oder werden von der BaFin anlassbezogen beauftragt. Sie betreffen zumeist bestimmte Themenschwerpunkte, können sich aber auch auf die gesamte Organisation des Bankbetriebs erstrecken.
Ihr Experte für Fragen
Matthias Eisert
Partner, Financial Services bei PwC Deutschland
Tel.: +49 160 8953260
E-Mail
Nach § 44 Absatz 1 Satz 2 KWG können Sonderprüfungen sowohl aus besonderem Grund als auch als turnusmäßige Sonderprüfung ohne besonderen Anlass durch die BaFin angeordnet werden. Insofern wird jedes von der BaFin beaufsichtigte Institut in gewissen Zeitabständen tiefgehend geprüft. Der Turnus von Sonderprüfungen und Schwerpunktsetzungen hängt zum einen vom Risikogehalt des betriebenen Bankgeschäfts ab, zum anderen von Feststellungen aus den Jahresabschlussprüfungen sowie Erkenntnisse aus den typischerweise jährlichen Aufsichtsgesprächen. Die BaFin nutzt die Sonderprüfung in der Regel zur weiteren Erkenntnisgewinnung über bekannt gewordene Sachverhalte bzw. generell zur Einschätzung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß § 25a Absatz 1 KWG und der regulatorischen Compliance des geprüften Instituts. Die grundsätzlichen Schwerpunkte der Bankenaufsicht werden jährlich durch die Deutsche Bundesbank und die BaFin veröffentlicht. Weitere Impulse für eine Vorbereitung auf eine Sonderprüfung geben die Aufsichtsprioritäten der EZB sowie der ESMA.
Sonderprüfungen nach § 44 KWG beginnen formal mit der schriftlichen Prüfungsankündigung der BaFin. Oft kann bereits aus der vergangenen Zeitdauer seit der letzten Sonderprüfung bzw. aus den Inhalten des letzten Aufsichtsgesprächs grob auf einen möglichen Zeitpunkt der nächsten Sonderprüfung geschlossen werden.
„Unsere Erfahrungen aus einer Vielzahl begleiteter Sonderprüfungen zeigen dabei deutlich: Nur wer die Zeit vor dem Beginn der Sonderprüfung zur intensiven Vorbereitung genutzt hat, wird die Herausforderungen einer 44er-Prüfung effektiv und effizient bewerkstelligen können.“
Das Jahr 2024 bringt durch die Erstanwendungen von umfassenden regulatorischen Neuerungen in den Bereichen Kreditgeschäft und Risikomanagement sowie Compliance und Geldwäsche eine Vielzahl von Herausforderungen für die Kreditinstitute mit sich.
Unsere Experten beraten Sie gerne bei der Vorbereitung auf die kommenden Sonderprüfungen nach § 44 KWG. PwC unterstützt Sie dabei, die regulatorischen Veränderungen im Blick zu behalten und sich frühzeitig und umfassend auf eine Sonderprüfung vorzubereiten. Als Ihr Partner sind wir auch während einer Sonderprüfung sowie nach der eigentlichen Prüfung an Ihrer Seite und begleiten Sie bei den zielgerichteten Folgemaßnahmen zur Abarbeitung von Feststellungen aus der Sonderprüfung sowie der weiteren Kommunikation mit der Aufsicht.
Seien Sie dabei bei unserer Webcast-Reihe „Sonderprüfungen im Kreditgeschäft“. Wir beleuchten die letzte Prüfungssaison, analysieren aktuelle Trends und wagen einen Blick auf die Entwicklungen für 2025. Erfahren Sie wertvolle Erkenntnisse und exklusive Einblicke aus unseren Prüfungen und Umsetzungsprojekten. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und zukunftssicher aufzustellen!
Bankaufsichtliche Sonderprüfungen gem. § 44 KWG sind für die BaFin und Deutsche Bundesbank wichtige Instrumente der Beaufsichtigung der Ihnen unterstellten Less Significant Institutes (LSIs). Durch die sogenannte „44er-Prüfung“ verschafft sich die Aufsicht einen umfassenden und gleichermaßen tiefgehenden Einblick in das Institut und ergänzt damit die eigene Einschätzung der Risikosituation aus dem Anzeige- und Meldewesen. Insbesondere bei Sonderthemen oder besonderen Auffälligkeiten im Bankgeschäft nutzt die Aufsicht das Instrument „Sonderprüfung“, um detaillierte und ergänzende Informationen direkt von den Instituten zu erlangen und hierauf eine eigene Beurteilung vorzunehmen.
Die BaFin unterscheidet grundsätzlich zwischen den anlassbezogenen, den turnusmäßigen und den antragsgetriebenen Sonderprüfungen:
Für BaFin-beaufsichtigte Institute ergeben sich aus den turnusmäßigen und anlassbezogenen bankaufsichtlichen Sonderprüfungen große Herausforderungen, da die Aufsicht zum einen die Einhaltung der aktuellen und zunehmenden regulatorischen Rahmenbedingungen, zum anderen Beurteilungsmaßstäbe an die Geschäftsorganisation der Institute anlegt, die sich fortlaufend aus der Prüfungspraxis sowie aktuellen Marktentwicklungen ableiten.
Bankaufsichtliche Sonderprüfungen beinhalten sehr häufig die Prüfung der besonderen organisatorischen Pflichten des § 25-a Absatz 1 KWG und erweitern sich um weitere Prüfungsgebiete. Bei turnusmäßigen und anlassbezogenen Sonderprüfungen fokussiert sich die BaFin in der Regel auf bestimmte Themengebiete wie:
Diese Prüfungsgebiete können einzeln oder in Kombination miteinander im Rahmen einer Sonderprüfung beurteilt werden. Schwerpunkte und Erweiterungen des Prüfgebietes bei Auffälligkeiten sind jederzeit möglich und keine Seltenheit.
Die Feststellungen aus der Sonderprüfung sind – je nach Schweregrad – teilweise mit kurzen Fristigkeiten abzuarbeiten, was Institute vor kapazitive Herausforderungen stellt. Bei umfangreichen Feststellungen kann auch ein Kapitalzuschlag angeordnet werden, welcher das Bankgeschäft für die nächsten Jahre empfindlich beeinflussen kann. Wie so oft gibt der regulatorische Rahmen die Richtung vor – die aufsichtlichen Maßstäbe und die Erwartungshaltungen an die Qualität der Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Umsetzungsfristen beispielsweise für die Neuerungen aus der 7. MaRisk Novelle fallen mit rund 6 Monaten durchaus knapp aus.
Für die BaFin-beaufsichtigten Institute besteht nun die Herausforderung, sich rechtzeitig und zielgerichtet auf eine mögliche Sonderprüfung vorzubereiten. Nach der Implementierung von neuen regulatorischen Anforderungen gilt es, die ergriffenen Maßnahmen (inkl. Anweisungswesen, Auf- und Ablauforganisation) einer abschließenden Qualitätssicherung mit den Maßstäben einer Sonderprüfung zu unterziehen, um frühzeitig Lücken und Schwachstellen in den Prozessen und der Dokumentation zu entdecken und diese zeitnah zu schließen. Eine Prüfungssimulation auf Vollständigkeit und Wirksamkeit bei der Umsetzung von neuen regulatorischen Anforderungen bzw. die Überprüfung von genutzten Öffnungsklauseln sowie einer aufsichtlich korrekten Auslegung des Proportionalitätsprinzips der MaRisk hilft Instituten, den Herausforderungen einer Sonderprüfung und den daraus resultierenden Folgen effektiv und effizient zu begegnen.
Ihr Experte für Fragen: Philipp Thurmann
Die regulatorischen Anforderungen an das Kreditgeschäft haben sich in den letzten Jahren – zuletzt durch die Übernahme der EBA Leitlinie für Kreditvergabe und Überwachung mit der 7. MaRisk Novelle in nationales Recht – deutlich verschärft. Die aufsichtliche Erwartung an die Qualität sowie die Zeitgerechtigkeit der Umsetzung haben einen Paradigmenwechsel erfahren genauso wie die thematischen Schwerpunkte und der Detailgrad der Sonderprüfungen selbst.
Die aktuellen großen Herausforderungen für die Institute im Kreditgeschäft ergeben sich seit dem 1. Januar 2024 aus dem Inkrafttreten der 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk BA) für die national beaufsichtigten Institute.
Mit der Übernahme der EBA-Leitlinien durch die 7. MaRisk-Novelle verfolgt die Aufsicht im Wesentlichen die Ziele einer Harmonisierung der Standards zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung in der EU sowie eine nachhaltige Erhöhung der Kreditqualität zum Zeitpunkt der Kreditausreichung und eine Begrenzung des Zuflusses an notleidenden und gestundeten Risikopositionen in die Kreditbücher der Institute. Hieraus ergeben sich zum einen komplexe Herausforderungen aus der Implementierung und dem „Leben“ der neuen Anforderungen, zum anderen bestehen für die Institute Herausforderungen durch eine zu erwartende, zeitnah erfolgende Sonderprüfung der Umsetzung durch die Aufsicht.
Aus der 7. MaRisk Novelle ergeben sich für die Institute nach unseren Erkenntnissen aus der Prüfungs- und Beratungspraxis insbesondere große Herausforderungen beim Thema risikoadjustierte Bepreisung (Implementierung von ex-ante-Transaktions-Tools und regelmäßiger ex-post-Überwachung) und der internen Governance für die Kreditvergabe und Kreditüberwachung, welches als ein möglicher Gegenstand einer Sonderprüfung im Kreditbereich zu erwarten ist.
Sonderprüfungen gem. § 44 KWG im Kreditbereich fokussieren sich aber nicht ausschließlich auf die Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen an Prozesse und Verfahren, sondern nehmen den gesamten Kreditlebenszyklus sowie die Werthaltigkeit des Kreditportfolios und die Risikovorsorge ins Visier.
Typische Prüffelder erstrecken sich von der Kapitalallokation und dem Kreditrisikoappetit als Startpunkt, über die Kreditgewährung und Risikofrüherkennung bis hin zum Ende des Kreditlebenszyklus mit Forborne- und Non-performing Exposures sowie der Kreditverwertung.
Aktuelle Schwerpunkte von bankaufsichtlichen Sonderprüfungen nach § 44 KWG betreffen im Kreditbereich:
Übergreifend stehen die Bemessung der Risikovorsorge sowie die korrekte Zuordnung der Ratingklassen u. a. durch Einzelengagementprüfungen unverändert im Fokus. Zusätzlich wird die Risikoeinschätzung zu bestimmten risikobehafteten Branchen mit der Folgewirkung einer korrekten Ableitung von Kreditrisikokosten für das zukünftige Kreditgeschäft einer detaillierten Beurteilung seitens der Prüfer unterzogen. Die Prüfer hinterfragen dabei sehr kritisch die Risikoeinschätzung bestimmter Branchen sowie deren zukünftige Entwicklung und ziehen eigene Erwartungswerte heran. Institute sind gut beraten, branchenbezogene Risikoeinschätzungen nachvollziehbar und statistisch einwandfrei herzuleiten sowie die eigene Risikoeinschätzungen einer fortlaufenden kritischen Analyse zu unterziehen.
Die Institute müssen nun daran arbeiten, die in Kraft getretenen Regularien zeitgerecht umzusetzen. Bei der Umsetzung gilt es, diese mit den strategischen Zielen, ggf. bestehenden IT- Restriktionen sowie institutsindividuellen Besonderheiten in Einklang zu bringen – eine Herausforderung, die das Kreditgeschäft und das institutsweite Risikomanagement ebenso wie die Risikokultur, den Strategieprozess und die interne Governance in erheblichem Umfang betrifft.
Die Bankenaufsicht hat in den vergangenen Jahren detaillierte und sehr umfassende Vorgaben für die Ausgestaltung des gesamten Bankgeschäfts von Instituten gemacht. Zunehmend erfolgen die Übernahme von EBA und EZB Leitlinien in nationales Recht und die Aufsichtspraxis. Die Vielzahl und der Detailgrad an Regelungen hat dabei deutlich zugenommen und erfasst nahezu jeden Teilbereich des Bankgeschäfts. Gleichzeitig überwacht die Aufsicht verstärkt die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben insb. im Rahmen von bankaufsichtlichen Sonderprüfungen gemäß § 44 KWG.
Für eine zielgerichtete und effiziente Vorbereitung auf eine Sonderprüfung ist es für die Institute bedingt durch die Komplexität und die Vielzahl der regulatorischen Anforderungen wichtiger denn je, Qualitätssicherungen nach erfolgreichen Implementierung von regulatorischen Anforderungen und kritische Überprüfungen der bestehenden Rahmenwerke, Prozesse und Kontrollen durchzuführen.
Durch unseren ständigen Austausch mit der deutschen Aufsicht sowie internationalen Aufsichtsbehörden kennen wir deren Erwartungshaltung und können Ihnen wichtige Impulse für die Umsetzung neuer aufsichtlicher Anforderungen sowie der Weiterentwicklung bestehender Regulatorik geben. Sprechen Sie uns an – gerne begleiten wir Sie bei der Qualitätssicherung und der Vorbereitung auf eine Sonderprüfung gemäß § 44 KWG.
Partner, Financial Services Governance, Risk & Compliance, PwC Germany
Tel.: +49 160 8953260
Philipp Thurmann
Director, FS Governance, Risk & Compliance, PwC Germany
Tel.: +49 160 96306959
Marcel Dahmen
Director, Cyber Regulatory Response & Cloud in Financial Services, PwC Germany
Tel.: +49 151 41488612
Partner, Financial Services Governance, Risk & Compliance, PwC Germany
Tel.: +49 170 5473450