Pillar 2 – Globale Mindestbesteuerung

Wir helfen Ihnen, die Auswirkung der globalen Mindeststeuer für Ihr Unternehmen zu beurteilen und effiziente Prozesse für Ihre Compliance zu implementieren

Ihr Experte für Fragen

Felix Posch
Director bei PwC Deutschland
Tel.: +49 151 16822948
E-Mail

Die Globale Mindestbesteuerung für internationale Konzerne ab 750 Millionen Euro Umsatz

Die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft einerseits und der „Wettlauf“ der Investitionszielstaaten um günstige steuerliche Rahmenbedingungen für Investoren („Race to the bottom“) andererseits bringen zahlreiche steuerliche Herausforderungen mit sich. Um diesen Herausforderungen im internationalen Steuersystem zu begegnen, entwickelte die OECD seit Beginn des Jahres 2019 innerhalb des BEPS 2.0-Projekts das Global Anti Base Erosion (GloBE)-Konzept, das im Wesentlichen sicherstellen soll, dass Unternehmensgewinne nicht unterhalb eines bestimmten effektiven Mindestsatzes besteuert werden (Pillar 2). 

Jeder Staat bleibt danach zwar souverän hinsichtlich der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage und der Festlegung des nominalen Steuersatzes für seine jeweilige Unternehmensbesteuerung. Sinkt die effektive Steuerbelastung dadurch aber unter den Mindeststeuersatz, wird eine Mindeststeuer entweder im Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft bzw. Konzernspitze mittels der Income Primärergänzungssteuer/Inclusion Rule (IRR) oder im Ansässigkeitsstaat einer Tochtergesellschaft über die Sekundärergänzungssteuer/Undertaxed Payment Rule (UTPR) erhoben. Soweit sich ein Land lokal für die Erhebung einer nationalen Ergänzungssteuer (QDMTT) entschieden hat, kommt es ggf. zur Besteuerung in diesem Land der Niedrigbesteuerung.

Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 27. Dezember 2023 wurde die entsprechende Richtlinie der EU 2022/2523 DES RATES vom 14. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt.

Daraus ergibt sich unmittelbarer Handlungsbedarf für die betroffenen Unternehmen, trotz der derzeitigen Vereinfachungen (Save Harbours) im Übergangszeitraum, um die neue Steuergesetzgebung umzusetzen.

Auf einen Blick

Was ist die globale Mindestbesteuerung?

  • Ziel: 15 % Mindestbesteuerung (pro Land)
  • Wer: Die neue steuerliche Verpflichtung trifft internationale Gruppen (Multinational Enterprise: MNE) mit einem Konzernumsatz von EUR 750 Mio. (Grenze zweimal innerhalb der zurückliegenden 4 Jahre überschritten)
  • Wie: Heraufschleusung des Besteuerungsniveaus auf 15 % im Land der Konzernobergesellschaft (IRR oder im Land der Niedrigbesteuerung (QDMTT)

Herausforderungen

  • Konzernabschluss-basierte Ermittlung von steuerlichen Bemessungsgrundlagen (GloBE Income), weitestgehend losgelöst von den bestehenden Regelungen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
  • Hohe Zahl von bislang nicht benötigten Informationen erforderlich (z. B. nicht konsolidierte Gesellschaften, Betriebsstätten, etc.) – neue Datenpunkte zu identifizieren, neue Überleitungsrechnungen zu erarbeiten, insbesondere für die länderbezogene Zusammenfassung (jurisdictional blending).

Zeitschiene

  • Erstmalige Anwendung auf MNE für das Wirtschaftsjahr 2024 (bei WJ = Kalenderjahr; Wirtschaftsjahre die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen)
  • Abgabefrist Mindeststeuer-Bericht und Mindeststeuererklärung 2024: 18. Monate nach Endes WJ (= Juni 2026 bei kalendergleichem WJ)
  • Abgabe von Mindeststeuerbericht und Mindeststeuererklärungen in mehreren Staaten erforderlich (Ausnahmen verfügbar) 
  • Erforderliche Anhangangabe im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023
  • Berücksichtigung steuerlicher Belastungen in den Steuerrückstellungen zum 31. Dezember 2024 (Quartalsabschlüsse ggf. früher)
  • Temporäre Erleichterungen auf Basis der Safe Harbour Rules

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns

Pillar 2 Prozess – von der Analyse der einzubeziehenden Unternehmen bis zur Steuererhebung

Im Rahmen der Regelungen der GloBE-Model Rules müssen betroffene Gesellschaften folgende Arbeitsschritte durchlaufen:

Wichtige Ausnahme (CbCR-Safe-Harbour)

Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen ist für Steuerpfichtige als Erleichterung des Pillar 2-Prozesses eine dreijährige Übergangsregelung für Wirtschaftsjahre, die am oder vor dem 31. Dezember 2026 beginnen, vorgesehen. Diese nutzt das bereits seit Jahren eingeführte Country-by-Country Reporting der betreffenden Unternehmensgruppe als temporäre Einführungserleichterung. Soweit einer der drei folgenden Tests erfüllt ist und die Übergangsregelung greift, beträgt die Ergänzungssteuer für diese Steuerjurisdiktionen null.

Transitional CbC-Report Safe Harbour

Unsere Expert:innen unterstützen Ihr Unternehmen dabei, sich auf die Neuregelungen angemessen vorzubereiten, um die langfristige Compliance im Steuerbereich sicherzustellen.

Die Komplexität der geplanten Regelungen, die Fülle der Finanzinformationen, die zur Berechnung von Mehrsteuer und zur Erfüllung der Complianceanforderungen notwendig sind, lassen dabei oft eine weitgehende Automatisierung und Digitalisierung der Vorgänge wünschenswert erscheinen. Zugleich stellen vorhandene Rechnungswesen- und IT-Systeme regelmäßig die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung.

Ein entscheidender Erfolgsfaktor bei der Umsetzung ist die enge Zusammenarbeit zwischen Steuer- Rechnungslegungs- und IT-Expert:innen – sowohl in Ihrem Unternehmen wie auch im PwC Beratungsteam.

Graphik: Umfassende Pillar 2 Betrachtung

Pillar 2 Umsetzung – it’s up to you

Unsere Expert:innen bieten Ihrem Unternehmen einen mehrstufigen Ansatz an, um den Herausforderungen ressourcenschonend und effizient zu begegnen. Dabei greifen wir auf die Rechnungslegungs- und steuerliche Expertise, Controlling, IT und Systemkompetenz sowie Data-& Analyticserfahrungen unserer Spezialist:innen zurück.

Wir beraten sie bei der Erstimplementierung und erarbeiten mit Ihnen Ihre Pillar-2-Anpassungsstrategie auf Basis unseres bewährten Workshop-Konzepts. Alternativ bieten wir ihnen eine Rundumbetreuung in Form von Managed Services an. Wir kümmern uns um die Erstimplementierung der Pillar 2 Anforderungen einschließlich der Durchführung der Steuerberechnungen sowie der Dokumentationspflichten und Abgabe der Steuererklärungen.

Graphik: mehrstufige PwC Pillar 2 Projektvorgehensweise

Unsere Projektvorgehensweise ist modular aufgebaut und berücksichtigt das Zielbild eines tragfähigen Pillar 2 Prozesses.

Die Prinzipien unseres Ansatzes

  • Maximale Vereinfachung über Anwendung der Safe Harbour Rules in der Gruppe („Aussortieren, was geht“)
  • Vollumfängliches Pillar 2 Projekt („Deep Dive“) nur für weiterhin betroffene Länder
  • Etablierung erforderlicher Prozesse für betroffene Länder

Interesse geweckt?

Sprechen Sie uns gerne an und buchen Ihren Erstberatungstermin!

Follow us
Hide

Contact us

Dr. Jan Becker

Dr. Jan Becker

Partner, PwC Germany

Felix Posch

Felix Posch

Director, PwC Germany

Tel.: +49 151 16822948

Verena Glutting

Verena Glutting

Director, Capital Markets & Accounting Advisory Services, PwC Germany