
International Tax News
International Tax News provides a succinct monthly analysis of select legislative changes, case law and treaty news from around the globe.
Die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft einerseits und der „Wettlauf“ der Investitionszielstaaten um günstige steuerliche Rahmenbedingungen für Investoren („Race to the bottom“) andererseits bringen zahlreiche steuerliche Herausforderungen mit sich. Um diesen Herausforderungen im internationalen Steuersystem zu begegnen, entwickelte die OECD seit Beginn des Jahres 2019 innerhalb des BEPS 2.0-Projekts das Global Anti Base Erosion (GloBE)-Konzept, das im Wesentlichen sicherstellen soll, dass Unternehmensgewinne nicht unterhalb eines bestimmten effektiven Mindestsatzes besteuert werden (Pillar 2).
Jeder Staat bleibt danach zwar souverän hinsichtlich der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage und der Festlegung des nominalen Steuersatzes für seine jeweilige Unternehmensbesteuerung. Sinkt die effektive Steuerbelastung dadurch aber unter den Mindeststeuersatz, wird eine Mindeststeuer entweder im Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft bzw. Konzernspitze mittels der Income Primärergänzungssteuer/Inclusion Rule (IRR) oder im Ansässigkeitsstaat einer Tochtergesellschaft über die Sekundärergänzungssteuer/Undertaxed Payment Rule (UTPR) erhoben. Soweit sich ein Land lokal für die Erhebung einer nationalen Ergänzungssteuer (QDMTT) entschieden hat, kommt es ggf. zur Besteuerung in diesem Land der Niedrigbesteuerung.
Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 27. Dezember 2023 wurde die entsprechende Richtlinie der EU 2022/2523 DES RATES vom 14. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt.
Daraus ergibt sich unmittelbarer Handlungsbedarf für die betroffenen Unternehmen, trotz der derzeitigen Vereinfachungen (Save Harbours) im Übergangszeitraum, um die neue Steuergesetzgebung umzusetzen.
Im Rahmen der Regelungen der GloBE-Model Rules müssen betroffene Gesellschaften folgende Arbeitsschritte durchlaufen:
Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen ist für Steuerpfichtige als Erleichterung des Pillar 2-Prozesses eine dreijährige Übergangsregelung für Wirtschaftsjahre, die am oder vor dem 31. Dezember 2026 beginnen, vorgesehen. Diese nutzt das bereits seit Jahren eingeführte Country-by-Country Reporting der betreffenden Unternehmensgruppe als temporäre Einführungserleichterung. Soweit einer der drei folgenden Tests erfüllt ist und die Übergangsregelung greift, beträgt die Ergänzungssteuer für diese Steuerjurisdiktionen null.
Unsere Expert:innen unterstützen Ihr Unternehmen dabei, sich auf die Neuregelungen angemessen vorzubereiten, um die langfristige Compliance im Steuerbereich sicherzustellen.
Die Komplexität der geplanten Regelungen, die Fülle der Finanzinformationen, die zur Berechnung von Mehrsteuer und zur Erfüllung der Complianceanforderungen notwendig sind, lassen dabei oft eine weitgehende Automatisierung und Digitalisierung der Vorgänge wünschenswert erscheinen. Zugleich stellen vorhandene Rechnungswesen- und IT-Systeme regelmäßig die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung.
Ein entscheidender Erfolgsfaktor bei der Umsetzung ist die enge Zusammenarbeit zwischen Steuer- Rechnungslegungs- und IT-Expert:innen – sowohl in Ihrem Unternehmen wie auch im PwC Beratungsteam.
Unsere Expert:innen bieten Ihrem Unternehmen einen mehrstufigen Ansatz an, um den Herausforderungen ressourcenschonend und effizient zu begegnen. Dabei greifen wir auf die Rechnungslegungs- und steuerliche Expertise, Controlling, IT und Systemkompetenz sowie Data-& Analyticserfahrungen unserer Spezialist:innen zurück.
Wir beraten sie bei der Erstimplementierung und erarbeiten mit Ihnen Ihre Pillar-2-Anpassungsstrategie auf Basis unseres bewährten Workshop-Konzepts. Alternativ bieten wir ihnen eine Rundumbetreuung in Form von Managed Services an. Wir kümmern uns um die Erstimplementierung der Pillar 2 Anforderungen einschließlich der Durchführung der Steuerberechnungen sowie der Dokumentationspflichten und Abgabe der Steuererklärungen.
Unsere Projektvorgehensweise ist modular aufgebaut und berücksichtigt das Zielbild eines tragfähigen Pillar 2 Prozesses.
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