Die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft einerseits und der „Wettlauf“ der Investitionszielstaaten um günstige steuerliche Rahmenbedingungen für Investoren („Race to the bottom“) andererseits bringen zahlreiche steuerliche Herausforderungen mit sich. Um diesen Herausforderungen im internationalen Steuersystem zu begegnen, entwickelte die OECD seit Beginn des Jahres 2019 innerhalb des BEPS 2.0-Projekts das Global Anti Base Erosion (GloBE)-Konzept, das im Wesentlichen sicherstellen soll, dass Unternehmensgewinne nicht unterhalb eines bestimmten effektiven Mindestsatzes besteuert werden (Pillar 2).
Jeder Staat bleibt danach zwar souverän hinsichtlich der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage und der Festlegung des nominalen Steuersatzes für seine jeweilige Unternehmensbesteuerung. Sinkt die effektive Steuerbelastung dadurch aber unter den Mindeststeuersatz, wird eine Mindeststeuer entweder im Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft bzw. Konzernspitze mittels der Income Primärergänzungssteuer/Inclusion Rule (IRR) oder im Ansässigkeitsstaat einer Tochtergesellschaft über die Sekundärergänzungssteuer/Undertaxed Payment Rule (UTPR) erhoben. Soweit sich ein Land lokal für die Erhebung einer nationalen Ergänzungssteuer (QDMTT) entschieden hat, kommt es ggf. zur Besteuerung in diesem Land der Niedrigbesteuerung.
Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 27. Dezember 2023 wurde die entsprechende Richtlinie der EU 2022/2523 DES RATES vom 14. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt.
Daraus ergibt sich unmittelbarer Handlungsbedarf für die betroffenen Unternehmen, trotz der derzeitigen Vereinfachungen (Save Harbours) im Übergangszeitraum, um die neue Steuergesetzgebung umzusetzen.
Im Rahmen der Regelungen der GloBE-Model Rules müssen betroffene Gesellschaften folgende Arbeitsschritte durchlaufen:
Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen ist für Steuerpfichtige als Erleichterung des Pillar 2-Prozesses eine dreijährige Übergangsregelung für Wirtschaftsjahre, die am oder vor dem 31. Dezember 2026 beginnen, vorgesehen. Diese nutzt das bereits seit Jahren eingeführte Country-by-Country Reporting der betreffenden Unternehmensgruppe als temporäre Einführungserleichterung. Soweit einer der drei folgenden Tests erfüllt ist und die Übergangsregelung greift, beträgt die Ergänzungssteuer für diese Steuerjurisdiktionen null.
Unsere Expert:innen unterstützen Ihr Unternehmen dabei, sich auf die Neuregelungen angemessen vorzubereiten, um die langfristige Compliance im Steuerbereich sicherzustellen.
Die Komplexität der geplanten Regelungen, die Fülle der Finanzinformationen, die zur Berechnung von Mehrsteuer und zur Erfüllung der Complianceanforderungen notwendig sind, lassen dabei oft eine weitgehende Automatisierung und Digitalisierung der Vorgänge wünschenswert erscheinen. Zugleich stellen vorhandene Rechnungswesen- und IT-Systeme regelmäßig die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung.
Ein entscheidender Erfolgsfaktor bei der Umsetzung ist die enge Zusammenarbeit zwischen Steuer- Rechnungslegungs- und IT-Expert:innen – sowohl in Ihrem Unternehmen wie auch im PwC Beratungsteam.
Unsere Expert:innen bieten Ihrem Unternehmen einen mehrstufigen Ansatz an, um den Herausforderungen ressourcenschonend und effizient zu begegnen. Dabei greifen wir auf die Rechnungslegungs- und steuerliche Expertise, Controlling, IT und Systemkompetenz sowie Data-& Analyticserfahrungen unserer Spezialist:innen zurück.
Wir beraten sie bei der Erstimplementierung und erarbeiten mit Ihnen Ihre Pillar-2-Anpassungsstrategie auf Basis unseres bewährten Workshop-Konzepts. Alternativ bieten wir ihnen eine Rundumbetreuung in Form von Managed Services an. Wir kümmern uns um die Erstimplementierung der Pillar 2 Anforderungen einschließlich der Durchführung der Steuerberechnungen sowie der Dokumentationspflichten und Abgabe der Steuererklärungen.
Unsere Projektvorgehensweise ist modular aufgebaut und berücksichtigt das Zielbild eines tragfähigen Pillar 2 Prozesses.
Festlegung des Pillar 2 Scopes (Konzern / einbezogene Gesellschafte / Constituent entities / Länder)
In Phase 2 erstellen wir eine Betroffenheitsanalyse
Identifizierung von Ländern, die auf der Grundlage der aktuell verfügbaren Daten des CbC-Reports möglicherweise für den CbCRSafe Harbour in Frage kommen:
Wir gehen mit ihnen die Pillar 2-Anforderungen aus dem deutschen Umsetzungsgesetz und den OECD-Regelungen durch. Auf dieser Basis beurteilen wir,
Bewertung der besten Option für die weitere Vorgehensweise auf der Grundlage der Ergebnisse von Punkt 2, d. h. wie sollten
in Zukunft unter Berücksichtigung des CbC-Reports und Safe Harbours strukturiert werden.
Im Rahmen einer Fit-Gap-Analyse werden kundenspezifischen Pillar 2 Datenanforderungen den auf Konzernebene verfügbaren Daten gegenübergestellt. Darauf aufbauend entwickeln wir zusammen mit Ihnen ihr maßgeschneidertes Umsetzungskonzept und helfen Ihnen bei der Implementierung von neuen End-to End Prozessen bzw. der nach Änderung bestehenden Prozesse, um ein konformes und nachhaltiges Pillar 2 Reporting zu ermöglichen. Wir unterstützen bei der Automatisierung von Prozessen durch maßgeschneiderte IT-Lösungen.
Unsere PwC-Expert:innen haben digitale Lösungen entwickelt, um Sie im Pillar 2 Prozess effizient zu unterstützen.
Beacon
Dieses Pillar 2 Tool ist eine End-to End-Lösung, welche die Pillar 2 Steuerbelastung berechnen kann und lokale Erklärungspflichten global managen kann.
Country Tracker
PwC’s Pillar Two Country Tracker gibt einen Überblick über den Status der die Pillar 2 Implementierung in den einzelnen Ländern und Regionen.