Pillar 2 – Globale Mindestbesteuerung

Wir helfen Ihnen, die Auswirkung der globalen Mindeststeuer für Ihr Unternehmen zu beurteilen und effiziente Prozesse für Ihre Compliance zu implementieren

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Felix Posch, Director bei PwC Deutschland

Felix Posch
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Die Globale Mindestbesteuerung für internationale Konzerne ab 750 Millionen Euro Umsatz

Die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft einerseits und der „Wettlauf“ der Investitionszielstaaten um günstige steuerliche Rahmenbedingungen für Investoren („Race to the bottom“) andererseits bringen zahlreiche steuerliche Herausforderungen mit sich. Um diesen Herausforderungen im internationalen Steuersystem zu begegnen, entwickelte die OECD seit Beginn des Jahres 2019 innerhalb des BEPS 2.0-Projekts das Global Anti Base Erosion (GloBE)-Konzept, das im Wesentlichen sicherstellen soll, dass Unternehmensgewinne nicht unterhalb eines bestimmten effektiven Mindestsatzes besteuert werden (Pillar 2). 

Jeder Staat bleibt danach zwar souverän hinsichtlich der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage und der Festlegung des nominalen Steuersatzes für seine jeweilige Unternehmensbesteuerung. Sinkt die effektive Steuerbelastung dadurch aber unter den Mindeststeuersatz, wird eine Mindeststeuer entweder im Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft bzw. Konzernspitze mittels der Income Primärergänzungssteuer/Inclusion Rule (IRR) oder im Ansässigkeitsstaat einer Tochtergesellschaft über die Sekundärergänzungssteuer/Undertaxed Payment Rule (UTPR) erhoben. Soweit sich ein Land lokal für die Erhebung einer nationalen Ergänzungssteuer (QDMTT) entschieden hat, kommt es ggf. zur Besteuerung in diesem Land der Niedrigbesteuerung.

Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 27. Dezember 2023 wurde die entsprechende Richtlinie der EU 2022/2523 DES RATES vom 14. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt.

Daraus ergibt sich unmittelbarer Handlungsbedarf für die betroffenen Unternehmen, trotz der derzeitigen Vereinfachungen (Save Harbours) im Übergangszeitraum, um die neue Steuergesetzgebung umzusetzen.

Auf einen Blick

Was ist die globale Mindestbesteuerung?

  • Ziel: 15 % Mindestbesteuerung (pro Land)
  • Wer: Die neue steuerliche Verpflichtung trifft internationale Gruppen (Multinational Enterprise: MNE) mit einem Konzernumsatz von EUR 750 Mio. (Grenze zweimal innerhalb der zurückliegenden 4 Jahre überschritten)
  • Wie: Heraufschleusung des Besteuerungsniveaus auf 15 % im Land der Konzernobergesellschaft (IRR oder im Land der Niedrigbesteuerung (QDMTT)

Herausforderungen

  • Konzernabschluss-basierte Ermittlung von steuerlichen Bemessungsgrundlagen (GloBE Income), weitestgehend losgelöst von den bestehenden Regelungen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
  • Hohe Zahl von bislang nicht benötigten Informationen erforderlich (z. B. nicht konsolidierte Gesellschaften, Betriebsstätten, etc.) – neue Datenpunkte zu identifizieren, neue Überleitungsrechnungen zu erarbeiten, insbesondere für die länderbezogene Zusammenfassung (jurisdictional blending).

Zeitschiene

  • Erstmalige Anwendung auf MNE für das Wirtschaftsjahr 2024 (bei WJ = Kalenderjahr; Wirtschaftsjahre die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen)
  • Abgabefrist Mindeststeuer-Bericht und Mindeststeuererklärung 2024: 18. Monate nach Endes WJ (= Juni 2026 bei kalendergleichem WJ)
  • Abgabe von Mindeststeuerbericht und Mindeststeuererklärungen in mehreren Staaten erforderlich (Ausnahmen verfügbar) 
  • Erforderliche Anhangangabe im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023
  • Berücksichtigung steuerlicher Belastungen in den Steuerrückstellungen zum 31. Dezember 2024 (Quartalsabschlüsse ggf. früher)
  • Temporäre Erleichterungen auf Basis der Safe Harbour Rules

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Pillar 2 Prozess – von der Analyse der einzubeziehenden Unternehmen bis zur Steuererhebung

Im Rahmen der Regelungen der GloBE-Model Rules müssen betroffene Gesellschaften folgende Arbeitsschritte durchlaufen:

Identifizierung der von Pillar 2 erfassten Constituent Entities der Gruppe sowie Bestimmung ihrer Rolle für die Mindestbesteuerung.

Einkommensermittlung (Mindeststeuer-Gewinn/-Verlust) jeder Constituent Entity ausgehend vom Jahresergebnis nach dem Konzernrechnungslegungsstandard unter Vornahme Pillar 2 spezifischer Anpassungen.

Ermittlung der für Pillar 2 erfassten Steuern jeder Constituent Entity unter Vornahme bestimmter Anpassungen (z. B. latente Steuern).

Berechnung des effektiven Steuersatzes aller im gleichen Land ans. Constituent Entities (ETR) durch Vergleich mit Mindeststeuersatz von 15 % sowie unter Berücksichtigung eines substanzbasierten Freibetrages und Ermittlung der resultierenden Ergänzungssteuer.

Erhebung der Ergänzungssteuer nach IIR oder UTPR oder QDMTT in Übereinstimmung mit der vereinbarten Regelanordnung.

Wichtige Ausnahme (CbCR-Safe-Harbour)

Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen ist für Steuerpfichtige als Erleichterung des Pillar 2-Prozesses eine dreijährige Übergangsregelung für Wirtschaftsjahre, die am oder vor dem 31. Dezember 2026 beginnen, vorgesehen. Diese nutzt das bereits seit Jahren eingeführte Country-by-Country Reporting der betreffenden Unternehmensgruppe als temporäre Einführungserleichterung. Soweit einer der drei folgenden Tests erfüllt ist und die Übergangsregelung greift, beträgt die Ergänzungssteuer für diese Steuerjurisdiktionen null.

Transitional CbC-Report Safe Harbour

  • Durchschnittlicher Umsatz in einem Land ≤ 10 Mio. EUR und
  • Betrag des Gewinns oder Verlust vor Steuern ≤ 1 Mio. EUR

Die ETR nach der vereinfachten Einkommens- und Steuerberechnung beträgt ≥ 15 % (16 % für 2025, 17 % für 2026)

Vereinfachter Mindeststeuer-Gewinn ≤ substanzbasieter Freibetrag

Unsere Expert:innen unterstützen Ihr Unternehmen dabei, sich auf die Neuregelungen angemessen vorzubereiten, um die langfristige Compliance im Steuerbereich sicherzustellen.

Die Komplexität der geplanten Regelungen, die Fülle der Finanzinformationen, die zur Berechnung von Mehrsteuer und zur Erfüllung der Complianceanforderungen notwendig sind, lassen dabei oft eine weitgehende Automatisierung und Digitalisierung der Vorgänge wünschenswert erscheinen. Zugleich stellen vorhandene Rechnungswesen- und IT-Systeme regelmäßig die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung.

Ein entscheidender Erfolgsfaktor bei der Umsetzung ist die enge Zusammenarbeit zwischen Steuer- Rechnungslegungs- und IT-Expert:innen – sowohl in Ihrem Unternehmen wie auch im PwC Beratungsteam.

Graphik: Umfassende Pillar 2 Betrachtung

Pillar 2 Umsetzung – it’s up to you

Unsere Expert:innen bieten Ihrem Unternehmen einen mehrstufigen Ansatz an, um den Herausforderungen ressourcenschonend und effizient zu begegnen. Dabei greifen wir auf die Rechnungslegungs- und steuerliche Expertise, Controlling, IT und Systemkompetenz sowie Data-& Analyticserfahrungen unserer Spezialist:innen zurück.

Wir beraten sie bei der Erstimplementierung und erarbeiten mit Ihnen Ihre Pillar-2-Anpassungsstrategie auf Basis unseres bewährten Workshop-Konzepts. Alternativ bieten wir ihnen eine Rundumbetreuung in Form von Managed Services an. Wir kümmern uns um die Erstimplementierung der Pillar 2 Anforderungen einschließlich der Durchführung der Steuerberechnungen sowie der Dokumentationspflichten und Abgabe der Steuererklärungen.

Graphik: mehrstufige PwC Pillar 2 Projektvorgehensweise

Unsere Projektvorgehensweise ist modular aufgebaut und berücksichtigt das Zielbild eines tragfähigen Pillar 2 Prozesses.

Die Prinzipien unseres Ansatzes

  • Maximale Vereinfachung über Anwendung der Safe Harbour Rules in der Gruppe („Aussortieren, was geht“)
  • Vollumfängliches Pillar 2 Projekt („Deep Dive“) nur für weiterhin betroffene Länder
  • Etablierung erforderlicher Prozesse für betroffene Länder

Phase 1

Festlegung des Pillar 2 Scopes (Konzern / einbezogene Gesellschafte / Constituent entities / Länder)

Phase 2

In Phase 2 erstellen wir eine Betroffenheitsanalyse

CbC – Reporting

  • Bereitstellung der Datenbasis für den CbC-Report
  • Review und Bestandsaufnahme der Qualität der derzeit verfügbaren CbC-Report-Daten und ggf. erste Identifizierung von Lücken
    • Review Guideline für Datensammlungsprozess (falls vorhanden)
    • Alternativ oder zusätzlich: Workshop, um Gewinnung der Daten zu verstehen
  • Empfehlungen für die Verbesserung der Datenqualität des CbC-Reports (falls erforderlich)

Identifizierung der Länder

Identifizierung von Ländern, die auf der Grundlage der aktuell verfügbaren Daten des CbC-Reports möglicherweise für den CbCRSafe Harbour in Frage kommen:

  • Anwendung der CbC-Report Safe Harbour Regeln auf Länderbasis
  • Clustering der einzelnen Länder
  • Definition der Länder, für welche ein Folgeprojekt für die Umsetzung von Pillar 2 notwendig ist

Wir gehen mit ihnen die Pillar 2-Anforderungen aus dem deutschen Umsetzungsgesetz und den OECD-Regelungen durch. Auf dieser Basis beurteilen wir,

  • ob die Regelungen für ihr Unternehmen jeweils relevant sind und
  • bestimmen dann für die relevanten Regelungen, ob in ihrem Unternehmen die erforderlichen Daten bereits vorhanden sind (zentral/dezentral) bzw.
  • wie identifizierte Datenlücken zu schließen sind.

Nächste Schritte

Bewertung der besten Option für die weitere Vorgehensweise auf der Grundlage der Ergebnisse von Punkt 2, d. h. wie sollten

  • die Datenerfassung und
  • der Pillar 2 Prozess

in Zukunft unter Berücksichtigung des CbC-Reports und Safe Harbours strukturiert werden.

Phase 3

Im Rahmen einer Fit-Gap-Analyse werden kundenspezifischen Pillar 2 Datenanforderungen den auf Konzernebene verfügbaren Daten gegenübergestellt. Darauf aufbauend entwickeln wir zusammen mit Ihnen ihr maßgeschneidertes Umsetzungskonzept und helfen Ihnen bei der Implementierung von neuen End-to End Prozessen bzw. der nach Änderung bestehenden Prozesse, um ein konformes und nachhaltiges Pillar 2 Reporting zu ermöglichen. Wir unterstützen bei der Automatisierung von Prozessen durch maßgeschneiderte IT-Lösungen.

Tools, die Sie bei der Umsetzung unterstützen

Unsere PwC-Expert:innen haben digitale Lösungen entwickelt, um Sie im Pillar 2 Prozess effizient zu unterstützen.

Beacon

Dieses Pillar 2 Tool ist eine End-to End-Lösung, welche die Pillar 2 Steuerbelastung berechnen kann und lokale Erklärungspflichten global managen kann.

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Country Tracker

PwC’s Pillar Two Country Tracker gibt einen Überblick über den Status der die Pillar 2 Implementierung in den einzelnen Ländern und Regionen.

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Verena Glutting

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