01 Oktober, 2020
Welchen Wert hat mein Unternehmen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer? Welche Steuerbelastung ist zu erwarten? Welche steuerliche Verschonung ist möglich? Welche Gestaltungen können die – möglicherweise sehr hohe – steuerliche Belastung minimieren? Wie kann der enorme Aufwand für die Erstellung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärungen inklusive der Verbundvermögensaufstellung minimiert werden? Diese und ähnliche Fragen stellen sich unsere Mandanten – kleinere und große Unternehmensgruppen gleichermaßen – häufig.
Die gesetzlichen Vorgaben rund um die Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer sind hochkomplex und stellen die Unternehmen sowie deren steuerlichen Berater vor enorme Herausforderungen. Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert Expertise, Erfahrung – und nicht zuletzt digitale Lösungen.
Genau deswegen haben wir das leistungsstarke Tool TUBES 2.0 entwickelt. Toolbasiert können wir für Planungs- und Gestaltungszwecke sowie für die Erfüllung von Deklarationspflichten effizient und transparent
Unsere Experten analysieren mithilfe von TUBES 2.0 die Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung der steuerlichen Belastung und erfüllen damit sämtliche Deklarationspflichten.
„Mit TUBES 2.0 haben wir neue Maßstäbe bei der Erstellung der Verbundvermögensaufstellung und der Unternehmensbewertung gesetzt. Unsere Lösung ist für eine effiziente und sorgfältige erbschaft- und schenkungsteuerliche Nachfolgeberatung sowie Deklaration einzigartig. Damit erleichtern wir die komplexen steuerlichen Herausforderungen unserer Mandanten bei der Unternehmensnachfolge erheblich.“
Bewertung und Verschonung sind hochkomplex
Insbesondere für Unternehmensgruppen und seit der Reform der Erbschaftsteuer im Jahr 2016 sind die Bewertung von Betriebsvermögen und verschonungsrelevante Feststellungen in der Form der Verbundvermögensaufstellung für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke hochkomplex, zeitaufwendig und fehleranfällig.
Bei verschonungsrelevanten Werten besteht Unsicherheit
Bei vielen Unternehmern ist die Unsicherheit groß, wenn es um verschonungsrelevante Unternehmenswerte geht. Denn die ERP-Systeme bieten diesbezüglich im Regelfall keine oder keine ausreichende Transparenz.
Existenzbedrohende Belastungen sind möglich
Im Zuge der Unternehmensnachfolge sind hohe, mitunter auch existenzbedrohende Belastungen möglich – insbesondere bei Großerwerben (mehr als 26 Millionen Euro Erwerbspreis) und unzureichender Planung und Gestaltung.
Hoher Deklarationsaufwand
Bei Unternehmens- und Vermögensübertragungen ist der Deklarationsaufwand und -umfang erheblich. Leistungsstarke Tools wie TUBES machen diesen Aufwand bei der Unternehmensbewertung effizient, transparent und weniger fehleranfällig.
Für die Unternehmensbewertung benötigen wir eine einheitliche Datenbasis, die wir mit standardisierten Excel-Templates sicherstellen. Je nach individueller Abstimmung befüllt der Mandant oder PwC die Templates mit den bewertungsrelevanten Unternehmensdaten.
Der Großteil der erforderlichen Daten ergibt sich aus dem Rechnungswesen bzw. den Jahresabschlüssen. Neben der manuellen Eingabe erleichtern Schnittstellen den Datenimport aus den ERP-Systemen bzw. RF-Bila-Daten noch einmal.
Die einheitliche Datenbasis importieren wir in unser TUBES-Tool, das den Inhalt automatisch auswertet. Dabei werden die Unternehmensstruktur in einem dynamischen Organisationschart (Aufbauorganisation) dargestellt und für jede Gesellschaft der Unternehmenswert (vereinfachter Ertragswert und Substanzwert) sowie die Grundlagen für die Verbundvermögensaufstellung ermittelt.
In diesem Rahmen erfolgt die stufenweise und aggregierte Hochrechnung der Werte, von der untersten Beteiligungsstufe bis zur Ebene der Top-Gesellschaft. Das Gesamtergebnis der Bewertung sowie die Ergebnisse je Gesellschaft können nach Belieben entweder als xlsx.-Datei oder pdf-Datei ausgegeben werden. Sie bilden damit die Grundlage für die Steuer- bzw. Feststellungserklärungen. Die erforderliche Dokumentation ist sichergestellt. Übrigens: TUBES 2.0 hat die höchste Datensicherheitsklasse DC3.
Auf Basis der Angaben zu dem/den Gesellschafte(r)n und dem/den Erwerber(n) des zu übertragenden Anteils an einer Personengesellschaft/Kapitalgesellschaft werden nach der Bewertung die Höhe der anfallenden Steuer sowie der Verschonung berechnet. Auch dieses Ergebnis lässt sich exportieren.
Sämtliche Bewertungsparameter können für Simulationszwecke beliebig geändert werden, um das steuerlich optimale Ergebnis durch mögliche Gestaltungen herbeizuführen. So können beispielweise Restrukturierungsszenarien umgesetzt werden, in denen Gesellschaften einfach „umgehangen“ werden oder Bilanzpositionen der Höhe nach verändert werden.
In Echtzeit berechnet das Tool zur Unternehmensbewertung alle steuerlich relevanten Ergebnisse neu. Da die Eingangsparameter auch fortgeschrieben werden können, ist eine Bewertung zu verschiedenen Übertragungsstichtagen ebenfalls einfach möglich, zumal der Datenbestand bereits vorhanden ist. Die Steuer- und Bewertungsexperten von PwC identifizieren mit dem Tool TUBES die Gestaltungsmöglichkeiten und können gleich deren steuerliche Auswirkung ermitteln.
Das Bewertungstool enthält ein automatisches Kontrollsystem, das zusammen mit dem 4-Augen-Prinzip sicherstellt, dass die Ergebnisse valide sind. Zu beachten ist, dass das Tool lediglich PwC-intern genutzt wird und die Anwendung nicht dem Mandanten selbst zur Verfügung steht. Die PwC-Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
Herkömmliche Anwendungen, die die komplexen erbschaftsteuerlichen Herausforderungen bewältigen sollen, sind in der Regel fehleranfällig, wenig transparent und unhandlich bei Gestaltungsüberlegungen. Dank TUBES 2.0 kann PwC den Fokus auf die ganzheitliche Gestaltungsberatung legen. Unsere steuerrechtliche Expertise gepaart mit digitaler Unterstützung erlaubt es, den für die Steuer relevanten Wert von Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen exakt zu bestimmen. Erfahren Sie im Folgenden mehr über Hintergründe und steuerliche Vorgaben bei der Anteilsübertragung.
Die Übertragung von Anteilen an einer Kapital- oder Personengesellschaft von einer natürlichen Person auf eine andere stellt zu Lebzeiten (Schenkung) oder von Todes wegen (Erbschaft) einen üblichen Vorgang im Rahmen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge dar. Dieser Vorgang unterliegt in Deutschland in der Regel der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer.
Wenn eine Unternehmensnachfolge mit der Übertragung von Anteilen geplant oder bereits eingetreten ist, leitet sich daraus die Frage nach den steuerlichen Konsequenzen ab – und folglich auch der Bedarf nach Beratung und Gestaltung zur Verminderung steuerlicher Belastungen und Risiken. Für Unternehmen ist es beispielsweise wichtig, neben dem für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke maßgeblichen Wert auch die relevanten Parameter auch laufend im Blick zu haben, damit die latente Steuerbelastung kalkulierbar und mittels Gestaltung minimiert werden kann. Sofern dies nicht im Vorfeld beachtet wird, kann die Steuerbelastung im Übertragungsfall nicht selten existenzbedrohend sein.
Dem Bewertungsgesetz (BewG) zufolge ist im Zuge der Unternehmens- und Vermögensnachfolge für nichtbörsennotierte Unternehmen grundsätzlich eine Bewertung durchzuführen – für jede Gesellschaft einer Unternehmensgruppe nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren sowie im Substanzwertverfahren, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch eine weitergehende Unternehmensbewertung erforderlich sein kann.
Gleichzeitig sind die umfassenden Verschonungsregeln des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in Verbindung mit den Vorgaben des Bewertungsgesetzes zu beachten. Im Übertragungsfall müssen für jede Gesellschaft einer Unternehmensgruppe steuerliche Feststellungen getroffen werden. Dazu zählen etwa die Höhe des (jungen) Verwaltungsvermögens, der (jungen) Finanzmittel sowie der Schulden. Anhand einer komplexen Berechnungssystematik ergibt sich die Höhe der Verschonung. Bei Konzernstrukturen müssen Unternehmenswerte und verschonungsrelevante Feststellungen (in Form der Verbundvermögensaufstellung) je Gesellschaft ermittelt und stufenweise nach oben aggregiert werden. Verwaltungsvermögen, das innerhalb der vergangenen zwei Jahre eingelegt oder innerhalb dieses Zeitraums aus betrieblichen Mitteln angeschafft oder hergestellt worden ist („junges Verwaltungsvermögen“), und junge Finanzmittel sind von der Verschonung ausgenommen. Sie führen zu einer unbedingten Belastung mit Steuern.
Darüber hinaus kann es zu einer hohen Liquiditätsbelastung kommen, insbesondere bei sogenannten Großerwerben, also wenn der Wert des Erwerbs bzw. des übertragenen, begünstigten Vermögens höher als 26 Millionen Euro ist. Denn dann sind die gesetzlichen Verschonungsmöglichkeiten weiter eingeschränkt. Für Großerwerbe kann bis zu einem begünstigten Vermögen in Höhe von 90 Millionen Euro unter bestimmten Voraussetzungen entweder der abschmelzende Verschonungsabschlag („Abschmelzmodell“) oder die sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung zur Anwendung kommen. Ab einem Betrag von 90 Millionen Euro besteht lediglich die Möglichkeit der Verschonungsbedarfsprüfung.
Jedes Unternehmen,
Außerdem profitiert jede Kanzlei, die eigenen Mandanten einen Mehrwert bieten möchte, aber nicht die dafür notwendigen Kapazitäten und Tools besitzt. Eine abgegrenzte und projektbezogene Unterstützung für die Bewertung des betreffenden Übertragungsfalls ist möglich. Die Mandatsführung und -beratung bleibt unter Wahrung der gewünschten Diskretion bei dem ursprünglichen Berater. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn Sie Fragen zu Ihrer individuellen Situation haben.
Partner, Praxisgruppenleiter Private Clients, PwC Germany
Tel.: +49 174 1520272