Wir machen Sie GoBD-konform – GoBD als wesentlicher Bestandteil eines Tax CMS

11 August, 2020

Das Bundesfinanzministerium hat im November 2019 die überarbeitete Fassung der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) veröffentlicht. Sie ersetzen das ursprüngliche BMF-Schreiben zu den GoBD aus dem Jahr 2014. Da es sich bei den GoBD nicht um ein Gesetz, sondern um die Auffassung der Finanzverwaltung handelt, sind diese nicht unmittelbar zwingend durch die Steuerpflichtigen umzusetzen. Vielfach wird es ihnen dann jedoch schwerfallen, im Fall von Fehlern in der Steuererklärung eine ordnungsmäßige Buchhaltung nachzuweisen.

Denn eine wichtige Voraussetzung für diesen Nachweis ist eine transparente Darstellung, wie das Unternehmen die Daten eines Geschäftsvorfalls von der erstmaligen Erfassung bis zur Steuererklärung über die jeweiligen IT-Systeme verarbeitet. Die Anforderungen der GoBD sind damit ein integraler Bestandteil eines wirksamen Tax Compliance Management Systems (Tax CMS), das wiederum als wichtiges Instrument gilt, um steuerbezogene Haftungsrisiken zu reduzieren.

Ihr Experte für Fragen

Matthias Walz
Partner, PwC Deutschland
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Was bei Betriebsprüfungen droht

Unternehmen, die die GoBD-Anforderungen nicht erfüllen, droht bereits im Rahmen von Betriebsprüfungen Ärger: Sie müssen damit rechnen, dass Betriebsprüfer die formelle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung anzweifeln. Wenn dann noch fehlerhafte Angaben in der Steuererklärung aufgedeckt werden, kann dies schmerzhafte Konsequenzen haben – von einer signifikanten Hinzuschätzung von Besteuerungsgrundlagen bis hin zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder gar Steuerstrafverfahrens.

Nach unseren Informationen hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Betriebsprüfer aus ganz Deutschland aufgefordert, künftig intensiver zu prüfen, ob Unternehmen die Vorgaben der GoBD einhalten. Viele unserer Mandanten haben mit der Ankündigung der Betriebsprüfung bereits eine Aufforderung erhalten, die GoBD-Dokumentation bereitzustellen.

Unsere PwC-Experten kennen die Vorgaben des BMF-Schreibens im Detail und verfügen über umfassende Erfahrung mit den Compliance-Anforderungen der Finanzverwaltung. Wir können Sie bei der Dokumentation und Umsetzung sämtlicher GoBD-Anforderungen mit sachgerechten, individuellen Lösungen unterstützen, damit Sie der nächsten Betriebsprüfung gelassen entgegensehen können. In diesem Rahmen lassen sich auf Wunsch auch Potenziale zur Automatisierung und Digitalisierung identifizieren und ausschöpfen.

Unsere GoBD-Lösungen für Sie

Infografik: Unsere GoBD-Lösungen für Sie

Health-Check
Mit unserem Health-Check durchleuchten wir Ihr Unternehmen, um potenzielle Risiken und Herausforderungen zu identifizieren, die der Erfüllung der GoBD-Anforderungen im Wege stehen. Mit unserem abschließenden Bericht erhalten Sie einen Überblick der zu bearbeiteten Themen für eine erfolgreiche Umsetzung der GoBD-Anforderungen.

GAP-Analyse
Im Rahmen der GAP-Analyse untersuchen wir die bestehenden Maßnahmen, Prozesse und Dokumentationen zur Erfüllung der Anforderungen des BMF-Schreibens zu den GoBD im Detail. Dabei identifizieren wir nicht nur die Schwachstellen, Risiken und das Optimierungspotenzial; wir ermitteln auch, welche bestehenden Arbeitsergebnisse und Dokumente Sie für die Umsetzung der GoBD-Anforderungen überführen können, um Ihnen einen möglichen Mehraufwand zu ersparen.

GoBD-Konzeption
Im Rahmen der GoBD-Konzeption erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam, wie die Anforderungen der Finanzverwaltung für Ihr Unternehmen sinnvoll umgesetzt werden können. Wenn Sie bereits eine GoBD-Konzeption erstellt haben, prüfen wir diese gerne auf Vollständigkeit und Umsetzbarkeit. Dabei profitieren Sie von unseren Erfahrungen und der fachlichen Expertise.

Die Anforderungen der Finanzverwaltung

Allgemeine Anforderungen

[Rz. 22-60]

Die GoBD definieren, dass die in Papierform oder in elektronischer Form vorliegenden Unterlagen für sämtliche Geschäftsvorfälle nachvollziehbar [Rz. 30], nachprüfbar [Rz. 145], vollständig und lückenlos [Rz. 36] sein müssen. Diese Anforderungen gelten auch für Unterlagen, die wichtig sind, um die für die Besteuerung gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen zu verstehen und zu überprüfen.

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Matthias Walz

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