In einer sich ständig verändernden Arbeitswelt setzen sich flexible Arbeitsmodelle, zusammengefasst unter dem Begriff „New Work“, immer stärker durch. Viele Unternehmen haben ihre Unternehmenskultur angepasst und die Wege der Zusammenarbeit flexibler gestaltet, wenn auch mitunter nicht ganz freiwillig.
Margendruck und Fachkräftemangel beschleunigen die Entwicklung massiv. In den Unternehmen werden ortsgebundene Organisationsstrukturen aufgebrochen, um Synergien zu heben und Effizienzgewinne zu erzielen. Gleichzeitig erfordert der Fachkräftemangel innovative Ansätze, um hochqualifizierte Talente, auch aus dem Ausland, zu gewinnen, langfristig zu binden und (Führungs-)Positionen international zu besetzen. Die Flexibilität des Unternehmens ist die Voraussetzung dafür im Wettbewerb zu bestehen, lokale Grenzen geraten in den Hintergrund. Dieser Wandel ist nicht umkehrbar, Unternehmen müssen proaktiv auf diese Entwicklung reagieren. Auf der anderen Seite wird dieser Trend auch von Arbeitnehmer:innen vorangetrieben, die immer größere Flexibilität im Hinblick auf ihren Arbeitsort fordern. Eine Flex-Work-Regelung mit Möglichkeit zu Homeoffice im Inland reicht für Unternehmen häufig nicht mehr aus, um sich als attraktiver Arbeitgeber am Markt zu positionieren. Mitarbeitende fordern immer häufiger die Möglichkeit grenzüberschreitend, also aus dem Ausland heraus, tätig zu werden. Die auftretenden Fallkonstellationen sind außerordentlich vielfältig und vielschichtig.
Aus der Arbeitgebersphäre reicht das Spektrum von Dienstreisen und Entsendungen über ausländische Remote Hire Fälle unter Einsatz von EoR (Employer of Records) bis hin zu komplexen Matrixstrukturen.
In vielen Fällen übt ein:e Geschäftsführer:in die Tätigkeit nicht nur für das inländische Unternehmen, sondern auch für die ausländische Tochtergesellschaft aus – möglicherweise sogar aus dem dort belegenen eigenen Feriendomizil oder ganze R&D Abteilungen von Multinationals setzen sich aus Teammitgliedern zusammen, die nicht bei einer einzigen, sondern diversen Konzerngesellschaften angebunden sind.
Aus der Arbeitnehmersphäre reicht es beispielsweise von Workation, einer Zusammensetzung aus den beiden englischen Begriffen Work (Arbeit) und Vacation, also temporärer Arbeit aus dem Ausland in Verbindung mit Urlaub bis hin zu einem Umzug des Mitarbeitenden ins Ausland, um dauerhaft von dort für seinen Arbeitgeber tätig zu werden. Darüber hinaus macht es immer häufiger auch der sog. „War for talents“ notwendig, dass Arbeitgeber Personal im Ausland rekrutieren und eine Position in Deutschland mit einem Mitarbeitenden besetzen müssen, der es ablehnt, für die neue Stelle seinen Wohnsitz nach Deutschland zu verlagern, sondern weiterhin im Ausland leben und von dort aus arbeiten möchte.
So unterschiedlich diese Fälle sind, ihnen ist eines gemeinsam: Sie stellen die inländische Steuer- oder Rechtsabteilung vor große Herausforderungen, denn die (steuer-)rechtliche Bewertung von flexiblen Arbeitsorten ist komplex. Grund hierfür ist das Zusammenspiel verschiedener Rechtsgebiete wie Arbeits-/Aufenthaltsrecht, Lohnsteuer, Sozialversicherung, die potenzielle Begründung von Betriebsstätten aus ertrag- und umsatzsteuerlicher Sicht sowie Verrechnungspreisaspekte. Im ersten Schritt geht es darum die Risiken zu analysieren und, wenn möglich, zu vermeiden. Sollten sich steuerliche Registrierungs- und Erklärungspflichten nicht vermeiden lassen, müssen Sie effizient gemanagt werden.
„Wir haben uns zu einem interdisziplinären Team von Rechts- und Steuerexpert:innen zusammengeschlossen, um unsere Expertise zu bündeln und Sie effizient zu beraten.“
Betriebsstättenrisiken erkennen
Betriebsstättenrisiken vermeiden
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