Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen – Auswirkungen für Ihr Unternehmen

15 Juli, 2021

Know-how und geschäftliche Informationen stellen die Währung einer wissensbasierten Wirtschaft dar und verschaffen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern – den Schutz dieses Know-hows vorausgesetzt.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) am 26. April 2019 stehen viele Unternehmen vor neuen Herausforderungen: Know-how wird nicht mehr per se geschützt, sondern lediglich in den Fällen, in denen die Unternehmen aktiv angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergreifen und die Maßnahmen kontinuierlich evaluieren. 

Das neue Gesetz definiert Geschäftsgeheimnisse als „eine Information,

  • die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und
  • die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und
  • bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht.“

Ihr Experte für Fragen

Thorsten Opfermann
Senior Manager, Data Governance & Datenschutz bei PwC Deutschland
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Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Auf die Änderungen, die das GeschGehG mit sich bringt, müssen Unternehmen jetzt entsprechend reagieren, damit das Know-how über geschäftliche Informationen auch weiterhin geschützt ist. Das bedeutet, dass schützenswerte Geschäftsinformationen und Know-how entsprechend identifiziert und priorisiert werden müssen. Die gewonnenen Erkenntnisse über erforderliche Schutzmaßnahmen müssen zusammengefasst und dokumentiert werden. 

Zum Abschluss müssen diese Schutzmaßnahmen implementiert und die Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert werden. Aus der Notwendigkeit lassen sich jedoch auch Vorteile für Ihr Unternehmen ziehen, die in der folgenden Grafik veranschaulicht werden. 

Wir von PwC helfen Ihnen dabei, schützenswerte und schutznotwendige Informationen zu identifizieren und klassifizieren. Wir bestimmen mit Ihnen notwendige Schutzmaßnahmen, damit der informatorische Wettbewerbsvorteil auch nachhaltig gesichert wird. Gerne unterstützen wir im Anschluss auch bei der Konzeptionierung und Umsetzung von Richtlinien, Anweisung, Prozessen oder Awareness-Maßnahmen, bspw. durch E-Learnings.

Mittels einer Revisionsprüfung oder eines Readiness Assessments können wir auch die Umsetzung der vorhandenen Vorgaben im Unternehmen prüfen. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu den für Sie passenden Möglichkeiten.

„Wer in Zukunft sein Know-How sichern möchte, muss intern Transparenz über seine Geschäftsgeheimnisse herstellen und aktiv Maßnahmen zu deren Schutz ergreifen!“

Thorsten Opfermann,Manager, Data Governance & Datenschutz, PwC Deutschland
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Thorsten Opfermann

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Jens Ebbinghaus

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