Wie sind Zinsänderungs-Risiken im Anlagebuch zu bewerten? Welche Vorschriften bestehen bei Liquiditäts- und operationalen Risiken? PwC bietet das Fachwissen und die Instrumente, das Gesamtrisikomanagement von Finanzdienstleistern zu überprüfen und anzupassen.
Welche Anforderungen an das Risikomanagement werden in Zukunft durch Basel III, MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) und Solvency ll gestellt? Die Anforderungen an ein Gesamtrisikomanagement werden durch viele sich ständig verändernde Faktoren beeinflusst. Nur wer kontinuierlich mit den aktuellen Veränderungen vertraut ist, kann alle Auswirkungen für ein wirksames Risikomanagement abschätzen.
Mit der Neufassung der MaRisk vom 15. Dezember 2010 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - kurz BaFin genannt - die Anforderungen an die Institute erneut verschärft. Nur wer die Anforderungen bis zum 31. Dezember 2011 umgesetzt hat, verfügt auch weiterhin über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach Paragraf 25a I Kreditwesengesetz. Gleichzeitig decken die MaRisk auch die von Basel II an die Institute gerichteten Anforderungen des Überprüfungsprozesses (Supervisory Review Evaluation Process) ab.
Die Herausforderungen der Institute liegen in der institutsspezifischen Ausgestaltung dieser Anforderungen entsprechend Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten.
PwC kann die Unternehmen bei der Umsetzung dieser Anforderungen aufgrund der breiten Marktexpertise sowohl im privatwirtschaftlichen, öffentlich-rechtlichen als auch genossenschaftlichen Bankenbereich mit folgenden individuellen Lösungen unterstützen:
PwC analysiert die eingerichteten Risikomanagementprozesse mit standardisierten Analyseinstrumenten, bietet Umsetzungsunterstützung sowie Projektaufsatz und -begleitung an. Gleichzeitig können spezifische Einzelsachverhalte durch gutachterliche Stellungnahmen geklärt werden.
PwC-Experten untersuchen dabei das Gesamtrisikoprofil, die angewandten Risikomessmethoden sowie die Parametrisierung auf Angemessenheit vor dem Hintergrund Ihrer Geschäftsaktivitäten. Gleichzeitig analysieren sie das angewandte Verfahren des Risikodeckungspotenzials auf Angemessenheit.
Als eine besondere Herausforderung gilt dabei die Umsetzung von risikomindernden Diversifikationseffekten. Diese müssen aus den institutsspezifischen Daten hergeleitet werden und Konjunkturzyklen berücksichtigen. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des für das Institut sachgerechten Verfahrens und dem Nachweis der Angemessenheit.
Analysiert wird das gruppenweit eingerichtete Risikosteuerungs- und -controllingsystem für wesentliche Risiken auf Gruppenebene. Hierbei stehen auch Fragen der gesellschaftsrechtlichen Einflussnahme des übergeordneten Unternehmens sowie die Entwicklung von Grundsätzen für ein gruppenweites Risikomanagement im Fokus.
PwC-Experten analysieren und restrukturieren die wesentlichen Organisationsrichtlinien unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Vorstellungen, beziehungsweise vor dem Hintergrund der Anforderungen der MaRisk zu einem System aus Rahmenanweisungen (First-level-Dokumentation).
Angeboten wird eine unabhängige Analyse des eingerichteten Management-Informationssystems vor dem Hintergrund der internationalen und nationalen aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie der handelsrechtlichen Anforderungen sowohl nach IFRS als auch nach HGB.
Immer häufiger wird die Umsetzung der MaRisk durch Sonderprüfungen der BaFin nach § 44 KWG überprüft. Die BaFin hat regelmäßig Beanstandungen. Einige davon sind mit einer guten Vorbereitung vermeidbar. Nutzen Sie unsere Erfahrung aus der Begleitung von Sonderprüfungen, um die die kritischen Punkte noch vor der Prüfung zu identifizieren.