Digital Services Act

Sicherer digitaler Raum

Der Digital Services Act (DSA) ist zusammen mit dem Digital Markets Act (DMA) Teil des „digitalen Gesetzespakets“ der Europäischen Kommission (EK), zu dem eine Reihe neuer Gesetzesinitiativen neben dem DSA und dem DMA gehören. Dieses Paket zielt insgesamt auf die Schaffung eines sichereren digitalen Raums ab, in dem die Grundrechte der Nutzer:innen geschützt und die Wettbewerbsbedingungen aller Unternehmen gleich sind.

Der DSA bezieht sich auf die alltäglichen Prozesse der Bereitstellung von Vermittlungsdiensten, einschließlich Online-Plattformen. Das neue Gesetz soll einen besseren Mechanismus zur Entfernung illegaler Inhalte bieten und die Grundrechte der Verbraucher:innen in der Online-Welt durch die Einführung umfassender Compliance-Pflichten schützen. Der DSA beabsichtigt zudem, die Transparenz der Online-Plattformen zu steigern, soll Innovation, Wachstum und Wettbewerb fördern und regelt eine strengere staatliche Aufsicht über die größeren Plattformen.

Organisation in vier Kategorien

Der DSA lässt sich in vier Kategorien unterteilen, die sich am besten in eine pyramidenförmige Struktur unterteilen lassen. Die Rechte und Pflichten des neuen Gesetzes gelten kumulativ für die aufeinanderfolgenden Regeln. Die erste Kategorie, „Vermittlungsdienste – Intermediary Services“, unterliegt beispielsweise den Grundregeln. Aufeinanderfolgende Kategorien müssen dieselben Grundregeln PLUS die für die jeweilige aufeinanderfolgende Kategorie geltenden Regeln einhalten.

Was Online-Plattformen und -Dienste beachten müssen und in welche Kategorie ihr Unternehmen fällt, erfahren Sie in unserem Whitepaper.

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Sind Sie DSA-ready?

Gerne können Sie mit Hilfe des nachstehenden Fragebogens eine erste Selbstprüfung vornehmen, ob der Anwendungsbereich des Digital Services Act bei Ihrem Unternehmen eröffnet ist. Der Fragebogen kann eine individuelle (rechtliche) Beratung nicht ersetzen, sondern dient nur dazu eine Indikation abzugeben. Gerne stehen wir für eine fundierte (rechtliche) Beratung zur Seite. Wenden Sie sich dazu gerne an einen der untenstehenden Ansprechpartner.

Handelt es sich bei den von Ihrem Unternehmen angebotenen Leistungen um digitale Dienste?

Wird der digitale Dienst Nutzern in der EU angeboten?

Bietet Ihr Unternehmen Dienste an, die einen „reinen Durchleitungsdienst“ umfassen?

bspw. Caching-Dienste, Internetprovider

Bietet Ihr Unternehmen „Hosting Dienste“ an, die vom Nutzer bereitgestellte Informationen speichern?

bspw. Cloud-Services, E-Mail-Provider, Anbieter von IT-Infrastruktur für Webseiten, Software as a Service

Stellt Ihr Unternehmen Plattformen bereit, die Informationen oder Inhalte speichern und auf Anfrage der Nutzer öffentlich verbreiten?

bspw. Social Media Plattformen, Marktplätze, Urlaubsportale, Foren, Musik- und Videoplattformen, Suchmaschinen, Vermittlungsportale für Transportleistungen und Wohnungen usw.

Ergebnis

Gemäß der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen gehen wir derzeit davon aus, dass der Anwendungsbereich des Digital Services Act für Ihr Unternehmen nicht eröffnet ist. Sollten Sie sich hinsichtlich der Beantwortung der vorstehenden Fragen unsicher gewesen sein, können Sie gerne Kontakt zu einem unserer Experten aufnehmen, der eine individuelle Beratung vornimmt.

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Werner Ballhaus

Werner Ballhaus

Global Entertainment & Media Sector Leader und Leiter Technologie, Medien, Telekommunikation, PwC Germany

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Dr. Tobias von Tucher

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