Sind Sie DSA-ready?
Gerne können Sie mit Hilfe des nachstehenden Fragebogens eine erste Selbstprüfung vornehmen, ob der Anwendungsbereich des Digital Services Act bei Ihrem Unternehmen eröffnet ist. Der Fragebogen kann eine individuelle (rechtliche) Beratung nicht ersetzen, sondern dient nur dazu eine Indikation abzugeben. Gerne stehen wir für eine fundierte (rechtliche) Beratung zur Seite. Wenden Sie sich dazu gerne an einen der untenstehenden Ansprechpartner.
Handelt es sich bei den von Ihrem Unternehmen angebotenen Leistungen um digitale Dienste?
Wird der digitale Dienst Nutzern in der EU angeboten?
Bietet Ihr Unternehmen Dienste an, die einen „reinen Durchleitungsdienst“ umfassen?
bspw. Caching-Dienste, Internetprovider
Bietet Ihr Unternehmen „Hosting Dienste“ an, die vom Nutzer bereitgestellte Informationen speichern?
bspw. Cloud-Services, E-Mail-Provider, Anbieter von IT-Infrastruktur für Webseiten, Software as a Service
Stellt Ihr Unternehmen Plattformen bereit, die Informationen oder Inhalte speichern und auf Anfrage der Nutzer öffentlich verbreiten?
bspw. Social Media Plattformen, Marktplätze, Urlaubsportale, Foren, Musik- und Videoplattformen, Suchmaschinen, Vermittlungsportale für Transportleistungen und Wohnungen usw.
Ergebnis
Gemäß der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen gehen wir derzeit davon aus, dass der Anwendungsbereich des Digital Services Act für Ihr Unternehmen nicht eröffnet ist. Sollten Sie sich hinsichtlich der Beantwortung der vorstehenden Fragen unsicher gewesen sein, können Sie gerne Kontakt zu einem unserer Experten aufnehmen, der eine individuelle Beratung vornimmt.