Ihre Expertin für Fragen
Barbara Wieler
Senior Managerin, Menschenrechtsbeauftragte bei PwC Deutschland
Tel.: +49 30 2636-1563
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Als verantwortlich handelndes Unternehmen sind wir uns der Bedeutung der Menschenrechte auf allen Ebenen unseres unternehmerischen Handelns bewusst. Wir wissen um unsere Verantwortung und sehen es als unsere Aufgabe, gesellschaftliches Vertrauen aufzubauen und wichtige Probleme zu lösen. Dabei setzen wir auf langfristige und wertschätzende Beziehungen mit unseren Mitarbeitenden, Mandanten und Lieferanten.
Wir verpflichten uns, Menschenrechte in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unseren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten sowie Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen. Dabei richten wir unser unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus.
Damit bekennen wir uns zur Umsetzung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten.
„Unser Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung von Arbeitsbedingungen sowohl intern als auch in unseren Lieferketten. Damit verbunden ist unser Bestreben, Transparenz darüber herzustellen, welche Risiken sich durch unsere Geschäftstätigkeit und unsere Geschäftsbeziehungen ergeben und wie wir diesen Risiken begegnen können.“
Informationen für unsere Lieferanten zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
LkSG Flyer für PwC-Lieferanten (PDF) LkSG flyer for PwC suppliers (PDF)
Unsere Berichte zum LkSG an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
Bericht zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 2024 (PDF)
Bericht zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 2023 (PDF)
Wir bei PwC sind uns bewusst, dass die Einhaltung der Menschenrechte sowohl ein moralisches Gebot als auch ein grundlegendes Element unseres Engagements für ethisches Verhalten und Vertrauensbildung ist.
PwC’s Human Rights Policy spiegelt diese Grundsätze wider und beschreibt unser Engagement für die Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderer international anerkannter Menschenrechtsstandards.
Obwohl unsere Richtlinie nicht auf jede spezifische Situation eingehen kann, gewährleistet sie, dass wir die Menschenrechte in allen unseren Dienstleistungen respektieren und fördern und ermächtigt jeden von uns, die Stimme zu erheben, wenn wir Zeuge von Handlungen oder Praktiken werden, die nicht mit unserer Verpflichtung zu den Menschenrechten vereinbar sind.
Ein wichtiges Element im Hinblick auf menschenrechtliche Sorgfaltspflichten ist die Ethik-Helpline von PwC Deutschland. Dort können sämtliche Beschäftigte von PwC Deutschland, Beschäftigte bei unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferern, Geschäftspartner:innen, Kunden und Mandanten oder sonstige Betroffene sowie deren Vertreter vertraulich Hinweise auf Verstöße gegen unsere ethischen Grundsätze,Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltschutzaspekte genauso melden, wie menschenunwürdige Arbeitsbedingungen.
Zudem arbeiten wir an der kontinuierlichen Verbesserung der Menschenrechtssituation entlang unserer Wertschöpfungs- und Lieferketten und sind hierzu im Austausch mit unseren Kunden und Geschäftspartnern. Unsere Einkaufsrichtlinie und unser Global Third Party Code of Conduct adressieren wesentliche Menschenrechtsthemen wie Arbeitsbedingungen, Umweltstandards und ethisches Wirtschaften.
Auch auf unseren Geschäftsreisen übernehmen wir Verantwortung. Neben zahlreichen anderen Unternehmen unterstützen wir die Kampagne „Sicher reisen – wir machen mit!“ für Kinderschutz auf Geschäftsreisen. DER Business Travel – GBT Deutschland GmbH hat die Initiative 2019 ins Leben gerufen. Sie beschäftigt sich mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung auf Reisen und im Tourismus. Seit 2019 beteiligen auch wir uns an der Initiative und machen intern auf die Meldeplattform www.nicht-wegsehen.net aufmerksam. Hier können Verdachtsfälle oder Hinweise auf sexuelle Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen unkompliziert gemeldet werden.
„Die Achtung der Menschenrechte und die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in unsere betrieblichen Prozesse ist für uns ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der menschenrechtlichen Lage. Wir nehmen diese Herausforderung an und bekennen uns zur kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse.“
Barbara Wieler
Senior Managerin Corporate Sustainability, Menschenrechtsbeauftragte, PwC Germany
Tel.: +49 30 2636-1563
Partnerin, Mitglied der Geschäftsführung und Leiterin People und Corporate Sustainability, PwC Germany