Landesbürgschaften Freistaat Thüringen für Kreditgeber
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Welche Vorteile bieten Landesbürgschaften Kreditgebern?
Bürgschaften des Freistaats Thüringen sind erstklassige Kreditsicherheiten, voll anrechenbar nach Basel III und reduzieren damit die Eigenkapitalkosten.
Landesbürgschaften erleichtern die Finanzierung von Unternehmen aller Branchen und Sektoren.
Durch die Bürgschaft werden bis maximal 80 Prozent des Ausfallrisikos des Kredites abgedeckt.
Landesbürgschaften bieten Kreditgebern Lösungen für Finanzierungsideen. Darüber hinaus sind Bürgschaften auch in Krisensituationen eine starke Sicherheit mit einem verlässlichen Partner und schlank in der Handhabung.
Verbürgt werden alle Finanzierungsformen wie Investitionskredite, revolvierende Bar- und Avalkredite sowie auch Mietkauf- und Leasingfinanzierungen:
PwC übernimmt für das Landesbürgschaftsprogramm die Bearbeitung der Anträge, verwaltet die Bürgschaften und wickelt für das Land die Ausfälle ab.
Wer kann Bürgschaftsanträge stellen?
Bürgschaftsanträge können von gewerblichen Unternehmen, Freiberuflern sowie natürlichen Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung zusammen mit dem Finanzierungspartner (Kreditinstitut, Leasinggesellschaft, sonstige Kapitalsammelstelle) mit Sitz im europäischen Wirtschaftsraum gestellt werden.
Landesbürgschaften sind bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Erfurt einzureichen. Zum Bürgschaftsantragsformular gelangen Sie hier.
Vor welchem Hintergrund beantragen Kreditgeber Bürgschaften?
Bei hohem Risiko, etwa wenn das Geschäftsmodell kaum beurteilbar ist, Anlaufrisiken bestehen oder der Marktzugang unsicher ist.
In krisenhaften Situationen mit erhöhten Ausfallrisiken.
Bei einem hohen Obligo der Bank mit entsprechenden Blankoanteilen, etwa durch hohe Kreditvolumen, bei unzureichenden Sicherheiten oder bei fehlendem Konsortium.
In welcher Höhe und in welchem Umfang werden Bürgschaften übernommen?
Der Freistaat Thüringen verbürgt im Rahmen des Landesbürgschaftsprogramms Kredite in der Regel ab einem Bürgschaftsvolumen von über 3 Millionen Euro bis 20 Millionen Euro. Die Höhe der Bürgschaft beträgt in der Regel 80 Prozent des Ausfalls. Bei Mietkauf- und Leasingfinanzierungen kann die Bürgschaft auf 60 Prozent der in den insgesamt zu zahlenden Raten enthaltenen Tilgungsanteile beschränkt werden.
Die Bürgschaftslaufzeit beträgt für Betriebsmittelkredite und Avale höchstens acht Jahre, für Investitionsdarlehen bis zu 15 Jahre und für bauliche Investitionen und Programmkredite von Förderbanken auch darüber hinaus. Tilgungsfreijahre sind möglich.
Welche Kosten entstehen durch eine Bürgschaft?
Die Kosten einer Landesbürgschaft setzen sich aus dem einmalig zu zahlenden Antragsentgelt und dem laufenden Bürgschaftsentgelt zusammen, die jeweils vom Kreditnehmer zu tragen sind.
Das einmalige Antragsentgelt beläuft sich auf 0,45 Prozent des beantragten Bürgschaftsbetrages, mindestens 10.000,00 Euro und höchstens 40.000,00 Euro.
Das laufende Bürgschaftsentgelt beträgt im Regelfall jährlich 1,0 Prozent des verbliebenen Bürgschaftsbetrages. Die Bemessung des Bürgschaftsentgeltes erfolgt auf Basis der vom Kreditgeber vorgegebenen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit sowie dem Tilgungsprofil und der Besicherung. Aus beihilferechtlichem Grund können Abweichungen vom Regelentgelt erforderlich sein.
Bei revolvierend ausnutzbaren Krediten ist die Bemessungsgrundlage für das laufende Bürgschaftsentgelt nicht die tatsächliche Ausnutzung der Kreditlinie, sondern das jeweils festgelegte Bürgschaftshöchstobligo.
Die exakte Ermittlung des laufenden Bürgschaftsentgeltes erfolgt unter Berücksichtigung des Beihilfewertes der Bürgschaft zum Zeitpunkt der Bürgschaftsbewilligung in der Regel unter Anwendung des Beihilfewertrechners.