Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verändert den Messstellenbetrieb nachhaltig. Die aus dem Gesetz hervorgegangenen Rollen des grundzuständigen und des wettbewerblichen Messstellenbetreibers stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen. Der grundzuständige Messstellenbetreiber muss insbesondere den Technologie- und den Erlösstrukturwechsel gestalten. Erfolgskritisch dabei sind seine eigenen Prozesse und Systeme. Ein zweiter kritischer Faktor ist die Beschaffung von Dienstleistungen am Markt und ihre Integration in den Gesamtprozess.
Die Position des wettbewerblichen Messstellenbetreibers im liberalisierten Strom-Messwesen wird durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende deutlich gestärkt und bietet Chancen für den Vertrieb der Energieversorger – auch durch neue Geschäftsmodelle rund um die intelligenten Messsysteme. Es bestehen aber auch Risiken, da Investitionen in den intelligenten Messbetrieb über die entsprechenden Produkte refinanziert werden. Hat sich ein Vertrieb für ein Engagement als wettbewerblicher Messstellenbetreiber entschieden, muss er sich Fragen wie diese stellen:
Welche Bedürfnisse des Kunden können mit einer digitalen Messinfrastruktur bedient werden?
Wie können auf Basis dieser Infrastruktur weitere Mehrwerte geschaffen werden, die für eine Wirtschaftlichkeit und die Steigerung der Kundenzufriedenheit erforderlich sind? Welche Umsetzungsvarianten gibt es in diesem Zusammenhang (Prozesse, Eigenleistung, IT)?
Seit Jahren steigt die Anzahl dritter (wettbewerblicher) Messstellenbetreiber. Diese bieten bereits Lösungen für bestimmte Kundengruppen an – auch ohne zertifizierte Gateways. Mit der Standardisierungsstrategie des BSI und BMWK wurde die Stellung des Smart Meter-Gateways für künftige digitale Geschäftsmodelle der Energiewirtschaft manifestiert. Energieversorger sollten sich mit dieser Technologie auseinandersetzen und Geschäftsmodelle rund um die intelligenten Zähler entwickeln. Künftig wird die Energielieferung an Verbraucher nicht mehr alleine im Mittelpunkt stehen, sondern lediglich Teil eines ganzheitlichen Produktes rund um intelligente Stromzähler sein. Dies erfordert eine Anpassung bestehender Geschäftsmodelle, mehr Technologiekompetenz und neue Prozesse, um komplexere Produkte effizient und kundenorientiert zu vermarkten.
Seit Jahrzehnten ist PwC ein gefragter Beratungspartner für Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Energielieferanten in Deutschland. Wir haben die Energiewende von Anfang an begleitet, kennen den Markt für Strom und andere Energiequellen, seine Geschäftsmodelle und die gestaltenden „Köpfe“. Das PwC Energy-Team arbeitet interdisziplinär und perfekt vernetzt, um Ihnen als Kunden alle Lösungen „aus einer Hand“ zu bieten. Diese Vorteile schätzen unsere Kunden auch im Smart Meter-Bereich. Das PwC-Lösungsangebot im Zusammenhang mit intelligenten Messsystemen für grundzuständige und wettbewerbliche Messstellenbetreiber umfasst beispielsweise folgende Leistungen:
Am 20. Mai 2022 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Allgemeinverfügung zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme („Marktverfügbarkeitserklärung“) vom Februar 2020 zurückgenommen. Damit sind die Fristen für den Roll-Out zunächst ausgesetzt. Gleichzeitig hat das BSI eine Allgemeinverfügung zur Feststellung nach § 19 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 MsbG erlassen, wodurch für eine Übergangszeit von max. zwölf Monaten ein gewisses Maß an Rechtssicherheit für Einsatz und Einbau der bisher genutzten Gateways gegeben ist.
Im Nachgang des Eilbeschlusses des OVG Münster vom 04.03.2021 ergriffen Gesetzgeber, Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) und BSI bereits Maßnahmen für einen rechtssicheren Roll-Out. Beispielsweise wurde das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geändert. Dabei stellte der Gesetzgeber klar, dass der sog. systemische Ansatz der Funktionsweise der Smart-Meter-Gateways zugrunde liegt und ein nach Einbaugruppen abgestufter Roll-Out möglich ist. Die Bestandsschutzregeln wurden für unter der bisherigen Marktverfügbarkeitserklärung eingebaute intelligente Messsysteme geschaffen. Diese Regelung ist gleichermaßen auf zukünftige Marktverfügbarkeitserklärungen anwendbar. Ebenso wurde der Ausschuss „Gateway-Standardisierung“ eingerichtet, sodass die Technische Richtlinie TR-03109-1 formell rechtmäßig überarbeitet und die Arbeit an weiteren TR aufgenommen werden konnte. Zum 31.01.2022 wurden Smart-Meter-Gateways von drei unabhängigen Herstellern hinsichtlich weiterer Funktionalitäten zertifiziert.
Viele der um Ostern vergangenen Jahres identifizierten Hausaufgaben scheinen also gemacht und so bleibt nun das Warten auf die Veröffentlichung einer neuer Marktverfügbarkeitserklärung.
Zeitnah sind eine neue Markterklärung und somit ein verbindlicher Zeitplan notwendig, damit dem Roll-Out jetzt nicht endgültig die Puste ausgeht.
Wir gestalten den Messtellenbetrieb fit für die Zukunft – die Wirtschaftlichkeit steht dabei an zentraler Stelle. Zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit greifen wir auf fünf Hebel zurück: end-to-end-Verantwortung, Kooperationen, IT, Anbindungsverhältnis, Mehrwertservices.
Die strategisch richtigen und effizientesten Maßnahmen definieren wir u.a. über eine Standortbestimmung, Kosten-Benchmarking sowie Geschäftsprozessanalyse und begleiten von der Maßnahmen-Definition bis zur Umsetzung. Unser bewährtes Vorgehensmodell stellt eine optimale Verzahnung der Methoden zu Zielerreichung sicher.
Viele Energieversorger müssen sich als wMSB positionieren, um ihre Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen. Die Smart Meter-Infrastruktur ermöglicht viele neue Mehrwertprodukte für Verbraucher. Dazu gehören zeit- und lastvariable Tarife, Energievisualisierung und -monitoring sowie Anlagensteuerung. Und eine digitale Plattform, die eine kundenfreundliche Bündelung aller Angebote rund um moderne Messeinrichtungen ermöglicht.
Besonders für die Wohnungswirtschaft bietet diese Bündelung Mehrwert. Hier stehen neben dem Kundenwunsch nach einer integrierten Energieabrechnung insbesondere Energieeffizienz, auch ein niedrigerer Stromverbrauch, und Prozessautomatisierung im Fokus. Durch eine Multi Metering-Plattform, also einer skalierbaren Datenbank für Stamm- und Bewegungsdaten, können Netzbetreiber und andere Unternehmen viele weitere Mehrwerte für Verbraucher realisieren. Dazu zählen Mieterstrommodelle, Prozessautomatisierung bei Störmeldungen und Mieterwechseln sowie nachhaltige und effiziente Energienutzung.
Nach unserer Projekterfahrung sind drei Erfolgsfaktoren für die Einführung neuer und innovativer Produkte rund um intelligente Messsysteme in Kombination mit dem wMSB zentral. Der erste ist die Bündelung der Synergien (u. a. Prozesse, IT-Systeme) zwischen dem gMSB, dem wMSB und dritten Partnern. Eine effiziente Organisation und eine über verschiedene Schnittstellen integrierte, leistungsfähige IT-Landschaft muss hier das Ziel sein. Der zweite Erfolgsfaktor ist eine kundenorientierte, agile Produktentwicklung und -einführung. Ihr Vorteil: Kundenfeedback kann in der Entwicklung intelligenter Messsysteme schnell berücksichtigt und die 'time to market' beschleunigt werden. Der dritte Erfolgsfaktor ist der kulturelle Wandel im Anbieter-Unternehmen (u. a. vom austauschbaren Gebrauchsgutlieferanten zum innovativen Full-Service-Dienstleister), welcher mit neuen Kompetenzen (z. B. neuen Technologien) verbunden ist.
Wo stehen die Messstellenbetreiber im dritten Jahr seit dem offiziellem Start des Smart-Meter-Roll-Outs, und ist die Umsetzung des Smart-Meter-Roll-Outs auf dem richtigen Pfad? Welche Faktoren tragen zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit bei?
„Mit dem GNDEW ist der Startschuss zum Neustart einer digitalen Energiewirtschaft gefallen. Messstellenbetreiber werden jetzt sukzessiv zur Datendrehscheibe und damit zum Enabler digitaler Dienstleistungen und Geschäftsmodelle in der Energiewirtschaft. Deshalb ist es wichtig, jetzt die aktuelle Strategie zu hinterfragen, zu adjustieren, Handlungsfelder zu identifizieren und Dienstleistungen und Prozesse konsequent auf die neuen Anforderungen auszurichten.“
PwC unterstützt Sie dabei, erfolgreiche Strategien rund um intelligente Messeinrichtungen zu erarbeiten und umzusetzen, geeignete Partner zu finden und dabei stets die regulatorischen Vorgaben zu beachten. Möchten Sie mehr darüber wissen? Informieren Sie sich bei unseren Experten, wie sie Sie unterstützen können.