26 Februar, 2019
Die Deutschen verursachen jährlich mehr als 220 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf. Diese gigantischen Mengen sind ein großes Problem: In den Meeren schwimmt immer mehr Plastik, die Müllberge wachsen. Verbraucher, Organisationen und Politik fordern deshalb nachhaltige Verpackungen und mehr Kreislaufwirtschaft (Circular Economy). Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz in Deutschland. Es nimmt Hersteller und Handel stärker für Verpackungsmüll in die Pflicht – und stellt sicher, dass alle Unternehmen für Sammlung und Recycling ihrer Verpackungen bezahlen.
Die Deutschen sind Weltmeister beim Müll sammeln und trennen. Aber die Recyclingquote – sprich der Anteil an Abfall, der wiederverwertet wird – ist noch immer zu niedrig. Viel zu wenig Verpackungsmüll bleibt im Kreislauf und landet stattdessen in der Verbrennung oder auf riesigen Mülldeponien, auch im Ausland. Das will das neue Verpackungsgesetz (VerpackG), das zum 1. Januar 2019 vollständig in Kraft getreten ist, ändern. Es soll für mehr Transparenz sorgen und die Kreislaufwirtschaft stärken.
Dabei hat das Prinzip der Kreislaufwirtschaft bei Verpackungen 3 Ansatzpunkte: Zum einen sollen bei der Herstellung von Verpackungen eine Entkopplung von fossilen Rohstoffen gelingen und nachhaltige Rohstoffe verwendet werden. Zudem gilt es, Produkte und Produktdesign so zu entwickeln, dass eine Kreislaufführung optimal möglich ist. Innerhalb der Nutzungsphase sollen Verpackungen wiederverwendet werden. Danach ist es wichtig, so genannte „Leckagen“ in natürliche Systeme, etwa Meeresmüll, zu vermeiden und ein effizientes stoffliches Recycling sicherzustellen.
Seit 1991 gilt in Deutschland die Produktverantwortung für Verpackungen. Das bedeutet: Die Hersteller zahlen Entgelte für die Verpackungen, die sie in den Verkehr bringen. Sie schließen Verträge mit den Dualen Systemen und melden diesen und seit 2019 auch der neu geschaffenen Zentralen Stelle ihre Verpackungsmengen. Diese Behörde gleicht die Mengenmeldungen der Hersteller ab und überprüft die Einhaltung der Recyclingquoten durch die Dualen Systeme. Diese wiederum organisieren das Recycling von Verpackungen und kümmern sich in Zusammenarbeit mit der Abfallwirtschaft um das Recycling. Die Endverbraucher entsorgen ihre Verpackungen, beispielsweise über die Gelbe Tonne.
Wichtigste Neuerung des Verpackungsgesetzes ist die Einführung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Hersteller müssen sich künftig unter Angabe Ihrer Marken im sogenannten LUCID-System der ZSVR registrieren. Dies gilt für alle Hersteller die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, unabhängig von der Menge der Verpackungen oder dem Vertriebsweg – und somit auch für alle gewerblichen Onlinehändler. Über das LUCID-System melden sowohl die Hersteller als auch die Dualen Systeme ihre geplanten und tatsächlichen Verpackungsmengen an.
Hersteller müssen bis zum 15. Mai des folgenden Kalenderjahres eine geprüfte Vollständigkeitserklärung im LUCID-System hinterlegen. Ausnahmen bestehen lediglich für Hersteller, die definierte Mindestmengen unterschreiten sowie für Mehrweg- und Einwegverpackungen mit Pfandpflicht. Neben dem Abgabedatum der Vollständigkeitserklärung und der Einrichtung der zentralen Stelle, ändern sich auch inhaltlich einige Sachverhalte durch das neue Verpackungsgesetz. Und auch die Höhe der drohenden Bußgelder bei Verstößen ist deutlich angestiegen, auf bis zu 200.000 Euro.
Die Zentrale Stelle kontrolliert auch die Einhaltung der Recyclingquoten durch die Dualen Systeme. Für die Verbraucher wird dadurch transparent, inwieweit die Hersteller ihrer Produktverantwortung nachkommen.
Für Hersteller bedeutet die Neuregelung: Sie müssen Compliance mit dem Verpackungsgesetz sicherstellen. Sie hatten bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, sich bei der ZSVR zu registrieren und ihre Verträge mit den Dualen Systemanbietern zu aktualisieren.
Das Verpackungsgesetz birgt für Unternehmen aber auch die Chance, das Thema umfassend anzupacken, indem sie ihre Verpackungen nachhaltig gestalten und Ressourcen schonen. Durch eine neue Regelung werden Anreize für ein ökologisches Design von Verpackungen geschaffen. Ziel ist die Förderung nachhaltiger Verpackungskonzepte und der Kreislaufwirtschaft.
„Es lohnt sich für Hersteller, die Nachhaltigkeit von Verpackungen zu stärken: Wer ein nachhaltiges Verpackungsportfolio hat, kann Kosten sparen und entspannt auf die zukünftigen regulatorischen Anforderungen aus Deutschland und der Europäischen Union blicken. Innovative Unternehmen richten schon jetzt ihr Geschäftsmodell, Organisation und Prozesse auf die künftigen gesetzlichen Regelungen aus und minimieren so zukünftige Risiken“, kommentiert Jens Dinkel, PwC-Experte für Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft.
Das ist auch mit Blick auf die Anforderungen unterschiedlicher Stakeholder sinnvoll: Zum einen wünschen sich die Verbraucher weniger Verpackungsmaterial. Nach der PwC-Studie „Verpackungen im Fokus“ legen Konsumenten immer mehr Wert auf nachhaltig verpackte Lebensmittel und berücksichtigen diese Aspekte auch stärker bei ihrer Kaufentscheidung. Gleichzeitig rücken NGOs und die Medien die negativen Auswirkungen von Verpackungsmüll in den Fokus. Wer auf nachhaltige Verpackungskonzepte setzt, reduziert also mögliche Reputationsrisiken und hat die Chance, sich als innovatives und zukunftsfähiges Unternehmen klar vom Wettbewerb zu differenzieren und neue Kundengruppen anzusprechen.
PwC unterstützt Unternehmen dabei, die inhaltlichen Anforderungen durch das Verpackungsgesetz kritisch zu prüfen („Readiness Check“). Die Experten begleiten Hersteller und Handel aber auch bei der Umstellung auf ein nachhaltiges Verpackungssortiment und helfen dabei, individuelle Lösungen für ein umfassendes und zukunftsweisendes Kreislaufwirtschaftskonzept zu identifizieren.
Bestandsaufnahme
Analyse der Verpackungslizenzierung
Systembetrachtung bzgl. der Mengenermittlung
Ergebnispräsentation
Status Quo Verpackungsportfolio
Entwicklung einer Strategie
Implementierung