Die Tagespresse und aktuelle Publikationen spiegeln die Relevanz der Themen Umwelt und Nachhaltigkeit wider. Besonders im Fokus: Die Themen Umwelt und Klimawandel. Im Zuge der Implementierung des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums hat die EU Kommission beispielsweise in 2020 die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht, die finale Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten.
Die Taxonomie-Verordnung umfasst alle großen Unternehmen sowie Mutterunternehmen von großen kapitalmarktorientierten Konzernen mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Und von der CSRD sind sogar alle großen Unternehmen sowie Mutterunternehmen von großen Gruppen unabhängig von deren Kapitalmarktorientierung betroffen, also erheblich mehr. Hinzu kommen alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, somit also auch der Mittelstand.
Die Unternehmen müssen über den Anteil der Umsatzerlöse aus ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten und den Anteil der Investitionen (CapEx), sowie der Betriebsausgaben (OpEx) im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen und Prozessen, die mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, berichten. Die Identifizierung von Wirtschaftsaktivitäten auf Basis sogenannter NACE Codes, nach detaillierten und konkreten Kriterien der EU auf Produktlevel bzw. sogar auf Ebene unterschiedlicher Produktionsstandorte wird eine große Herausforderung. Es müssen Analysen gemacht, zusätzliche Daten erhoben und verarbeitet werden. Die Ergebnisse müssen in das bestehende Reporting einbezogen werden. Die Taxonomie sieht eine stufenweise Einführung vor. Dabei ist seit Januar 2022 zunächst über die Ziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel zu berichten. Bei der CSRD erweitert sich das Spektrum signifikant von Klimakennzahlen über soziale Aspekte bis hin zu Governance Perspektiven. Dabei handelt es sich um über 1.000 Datenpunkte, die gesammelt werden müssen.
Wir implementieren im unteren Beispiel die Anforderungen der EU-Taxonomie in Ihrem Unternehmen mit unserem standardisierten Ansatz, den wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse zuschneiden:
Im Rahmen der Webcastreihe stellen verschiedene Softwareanbieter ihre Lösungen zum ESG Reporting vor. Die Mitschnitte zurückliegender Webcasts finden Sie hier:
Aufzeichnung vom 10. Dezember 2021
Wir informieren über den aktuellen Stand zur EU-Taxonomie und die geplanten Änderungen zur CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive). Die Novellierung sieht für das Geschäftsjahr 2023 neben einer inhaltlichen Erweiterung auch eine Ausweitung der Berichtspflicht auf alle großen Unternehmen i.S.d. HGB mit mehr als 250 Mitarbeiter:innen sowie auf alle kapitalmarktorientierten Unternehmen unabhängig von ihrer Größe vor. Demnach ist künftig insbesondere auch der deutsche Mittelstand im Fokus. Zur EU-Taxonomie diskutieren wir Praxisfragen zur Einführung. Dabei geht es um die geforderten Angaben zu den ersten beiden Klimazielen im Berichtsjahr 2021, deren Umsetzung sich teilweise komplex gestaltet. Auch die geplante Erweiterung zu den Umweltzielen 3-6 der EU-Taxonomie werden vorgestellt.
Aufzeichnung vom 15. März 2021
Die EU-Taxonomie ist künftig relevant für Unternehmen aller Sektoren, die verpflichtet sind nichtfinanzielle Angaben nach der CSR-Richtlinie zu veröffentlichen. Auch für die bisher nicht unter die Berichtspflichten der CSR-Richtlinie fallenden Unternehmen ergeben sich zusätzliche Informationspflichten. In unserem Webcast stellen wir die grundlegenden Inhalte und Anforderungen der EU-Taxonomie vor und diskutieren gemeinsam die Herausforderungen für die Umsetzung in der Praxis, sowohl für die Industrie als auch für die Finanzwirtschaft.
Das Video gibt einen Überblick über die Anforderungen der EU-Taxonomie.
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